Live From Bagdad

27 Jan

Manchmal denke ich daran, dass die Telefone in meiner Kindheit grau waren, eine Wählscheibe hatten und einen schweren Hörer, der an einer gedrehten Schnur hing. Die Wählscheibe verursachte beim Wählen der Nummer so ein ratternd-klackerndes Geräusch, das ich heute noch im Ohr habe. Jede Einheit kostete einzeln und Ferngespräche waren teuer. Wollte ich meine Gastfamilie in Amerika anrufen, ging ich noch Ende der Achtziger Jahre in eine Telefonzelle und benutzte zur Kostenkontrolle eine Telefonkarte, die ich zuvor mit 50 Mark aufgeladen hatte.

Die grauen Telefone meiner Kindheit

Letztes Wochenende wurde ich wieder an die Telefone meiner erinnert. Und an den Datenschutz. Beides fügte sich auf unterhaltsame Weise in einem langjährigen Freund zusammen, den ich kenne, seit wir beide dreizehn Jahre alt waren. Wir saßen in einem vollen Restaurant beim Essen, ziemlich dicht neben einem Ehepaar um die sechzig, das sich geschlagene zwei Stunden anschwieg und dafür aber umso genauer unsere Unterhaltung mit zu hören schien. Mein Freund berichtete mir von seiner neuen Liebe, einem Amerikaner, der als IT-Spezialist in Bagdad für irgendeine Firma arbeitet, die wiederum Dienstleister für das Militär ist. Was genau er dort tut ist ein großes Geheimnis. Er habe auch viele Jahre als Immobilienmakler gearbeitet, nur so viel habe er noch verraten. Welche IT-Firma stellt einen 50jährigen ein, der vorher Makler war? sagte ich zu meinem Freund, den ich hier Hans nenne. Das hört sich für mich eher an, als ob du dich in einen Spion verguckt hättest.

Fernliebe in Zeiten der Überwachungsmöglichkeiten

Ich merkte an, dass ich mit so jemandem nicht ohne Weiteres online kommunizieren würde, als Hans berichtete, neulich habe sich sein E-Mail Programm so komisch verhalten und habe während des Schreibens seine Worte gelöscht. Soll doch dein Liebster mal für eine gesicherte Verbindung sorgen! sagte ich. Hans konnte meine Bedenken nicht so richtig nachvollziehen. Wen sollten denn schon ein paar Liebeserklärungen und sexuelle Phantasien interessieren? Er hatte überhaupt keine Vorstellung davon, was technisch alles möglich ist, wenn erst mal jemand unberechtigten Zugriff auf seinen Rechner hat. Und er wähnte sich in Sicherheit – frei nach dem Motto, „Ich tue niemandem was, also wird mir auch niemand was tun“.

Privatsphäre?

Doch ein wenig nachdenklich geworden ob meiner Vorträge über IT-Sicherheit im Allgemeinen und die Bösartigkeit von Geheimdiensten im Besonderen zückte er dann kurz darauf – anscheinend völlig unbeeindruckt von unseren Mithörern – sein iPhone, warf Skype an und sagte, ich könne seinem Lover das mit der gesicherten Kommunikation ja gleich mal selber erklären, er hätte ihm eh noch einen Anruf versprochen. Ich lehnte dankend ab und verdrückte mich vorläufig auf die Toilette. Das hinderte Hans dann aber nicht, mir nach meiner Rückkehr ein verpixeltes Live-Bild aus Bagdad vor die Nase zu halten, auf dass der Amerikaner wenigstens einen optischen Eindruck von mir bekomme: „I show you my friend …“ und dann folgten Liebeserklärungen in einem dicht besetzten Restaurant. Datenschutz? dachte ich seufzend. Privatsphäre? War da was?

Nur im Kopf

Als wir ein paar Tage später noch mal darüber sprachen, regte sich mein Freund mehr über das lauschende Paar am Nebentisch auf, als über alle real bestehenden Szenarien der technischen Überwachung, die ich ihm geschildert hatte. Eigentlich würden wir doch bei einem simplen Restaurantbesuch viel mehr von uns preisgeben, warum also noch Datenschutz? Weil unsere Geschichten nach dem Restaurantbesuch nur in den Köpfen der sprachlosen Alten sind, antwortete ich. Nicht online abrufbar, nicht verknüpfbar mit anderen Informationen über uns, nicht lebenslänglich gespeichert und für alle Welt verfügbar. Darum Datenschutz. Unter anderem.

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Facebook Chronik wird Pflicht: „Ultradreist“

26 Jan

Die ein Deutschland erst im Dezember auf freiwilliger Basis eingeführten neuen Facebook-Profile in Form einer Lebenschronik werden demnächst für alle Mitglieder des Online-Netzwerks Pflicht. In der Chronik werden alle Informationen angezeigt, die man je bei Facebook eingestellt hat. Facebook sieht darin eine Art online Lebensgeschichte, die zum einfachen Zugriff bereit steht. Das Video zur Einführung stellt die Chronik dann auch als eine Art Fotoalbum dar, von der Wiege bis zur Gegenwart dar. Und selbstverständlich ist die Voreinstellung erst einmal wieder „öffentlich für die ganze Welt“, es sei denn, man ändert das.

Nachricht an die Nutzer

Facebook beteuert jedoch, es werde nichts ohne die ausdrückliche Benachrichtigung der Nutzer geändert. Erst wenn man sein Profil aufsuche und die Freischaltung der Funktion bestätige,  beginne eine Frist von sieben Tagen, in der ein Facebook-Mitglied sein Profil noch vorab aufräumen und Einträge löschen kann, die besser vergessen werden sollen. Da liegt denn auch der Hase im Pfeffer: Die Chronik macht es viel leichter, Beiträge und Fotos aufzufinden, die für den betroffenen Nutzer vielleicht nicht unbedingt günstig sind. Bisher rutschten die in dem Profil immer weiter nach unten und waren nicht mehr gleich sichtbar.

Datenschützer sind genervt

Datenschützer sind genervt ob dieser Aussichten. Der Hamburger Johannes Caspar findet die Frist von sieben Tagen zu kurz. „Statt sieben Tage wie bei der freiwilligen Umstellung sind mindestens vier Wochen erforderlich“, erklärte er. „Wenn jetzt nicht mehr die Möglichkeit gegeben sein soll, sich für oder gegen die Chronik zu entscheiden, könnte der soziale Druck weiter steigen, Daten im Netz preis zu geben“, warnte er zudem. Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, nannte das Verhalten von Facebook „ultradreist“. Die Zwangsnutzung der Chronik stehe in Widerspruch zu den bisher gemachten Zusicherungen.

In meiner Eigenschaft als gelegentliche Facebook-Nutzerin bin ich auch genervt. Wer das haben will, bitte sehr, soll er oder sie es sich einrichten. Aber diese Zwangsbeglückung – „Facebook weiß besser als ihr selbst, was gut für euch ist!“ – ist einfach unerträglich.

Hintergrund:
http://www.facebook.com/about/timeline
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Facebook-Timeline-jetzt-auch-in-Deutschland-1395959.html

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Reform der EU-Datenschutzvorschriften

25 Jan

Die Europäische Kommission hat heute eine umfassende Reform der EU-Datenschutzvorschriften vorgeschlagen. Die jetzt gültigen Datenschutzvorschriften stammen aus dem Jahr 1995, also quasi aus dem Mittelalter, wenn man die technische Entwicklung zum Maßstab nimmt.

Reformziele

Dementsprechend benennt es die Kommission als erstes Ziel, die Online-Rechte des Einzelnen auf Wahrung der Privatsphäre zu stärken und die digitale Wirtschaft Europas anzukurbeln. Eine einheitliche Regelung der Datenschutzvorschriften soll der jetzt der bestehenden Zersplitterung in viele einzelne nationalstaatliche Gesetze und dem daraus resultierenden hohen Verwaltungsaufwand für die Unternehmen ein Ende bereiten. Das Vertrauen der Verbraucher in Onlinedienste gestärkt soll gestärkt werden, in der Hoffnung, dass auf diese Weise Anreize für mehr Wachstum, Arbeitsplätze und Innovationen in Europa gesetzt werden.

Übersicht über die wichtigsten Änderungsvorschläge

Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Änderungen, die ich der Presseerklärung der EU-Kommission von heute entnommen habe. Dies ist der Originaltext der Presseerklärung; die teilweise etwas unklaren Formulierungen finden sich darin:

• Künftig wird es ein EU-weit geltendes Gesamtregelwerk für den Datenschutz geben. Unnötige administrative Anforderungen wie bestimmte Meldepflichten für Unternehmen werden beseitigt. Dadurch werden Unternehmen Kosten in Höhe von etwa 2,3 Mrd. EUR jährlich einsparen.

• Anstelle der bisher den Unternehmen obliegenden Pflicht, den Datenschutzbeauftragten sämtliche datenschutzrelevanten Tätigkeiten zu melden (was den Unternehmen unnötigen Verwaltungsaufwand sowie Kosten in Höhen von 130 Mio. EUR jährlich verursacht hat), sieht die vorgeschlagene Datenschutzverordnung künftig mehr Verantwortung sowie eine verschärfte Rechenschaftspflicht sämtlicher Verarbeiter personenbezogener Daten vor.

• Unternehmen und Organisationen sollen beispielsweise bei einer schweren Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten künftig die nationale Aufsichtsbehörde unverzüglich (d. h. nach Möglichkeit binnen 24 Stunden) benachrichtigen müssen.

• Alleiniger Ansprechpartner für Organisationen wird künftig die nationale Datenschutzbehörde des EU-Landes sein, in dem sie ihre Hauptniederlassung haben. Ebenso sollen sich Bürger künftig auch dann an die Datenschutzbehörde ihres Landes wenden können, wenn ihre Daten von einem außerhalb der EU niedergelassenen Unternehmen verarbeitet werden. In Bezug auf Datenverarbeitungen, die der vorherigen Genehmigung bedürfen, wird nunmehr klargestellt, dass die Genehmigung ausdrücklich erteilt werden muss und nicht stillschweigend vorausgesetzt werden darf.

• Die Bürger sollen leichter auf ihre eigenen Daten zugreifen und diese bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstleistungsanbieter „mitnehmen“ können (Recht auf Datenportabilität). Dadurch wird der Wettbewerb unter den Anbietern derartiger Dienste zunehmen.

• Das „Recht auf Vergessenwerden“ soll eine bessere Beherrschung der bei Onlinediensten bestehenden Datenschutzrisiken ermöglichen. Alle Bürger sollen das Recht erhalten, ihre eigenen Daten zu löschen, wenn keine legitimen Gründe für deren Vorhaltung bestehen.

• Jedwede außerhalb der EU erfolgende Bearbeitung von personenbezogenen Daten durch auf dem EU-Markt aktive Unternehmen, die ihre Dienste den EU-Bürgern anbieten, soll künftig den EU-Vorschriften unterliegen.

• Die Unabhängigkeit der nationalen Datenschutzbehörden soll gestärkt werden, damit diese die EU-Vorschriften in ihren Ländern besser durchsetzen können. Beispielsweise sollen die nationalen Datenschutzbehörden künftig Geldbußen gegen Unternehmen verhängen können, die gegen die Datenschutzbestimmungen der EU verstoßen. Die Höhe der Geldbuße soll bis zu 1 Mio. EUR oder 2 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen können.

• Durch eine neue Datenschutzrichtlinie sollen allgemeine Datenschutzgrundsätze und –regeln für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen eingeführt werden. Die Bestimmungen sollen sowohl für inländische als auch für grenzüberschreitende Datenübermittlungen gelten.

Die Vorschläge der Kommission werden nun dem Europäische Parlament und den EU-Mitgliedstaaten (d. h. dem EU-Ministerrat) zur weiteren Erörterung übermittelt. Sie sollen zwei Jahre nach ihrer Annahme in Kraft treten.

Quelle der Pressemitteilung:

http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP%2F12%2F46&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

 

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Hamburger Hausbesuche

25 Jan

Zwischen dem 13. und 17. Februar 2012 ist Hamburg erstmals deutscher Austragungsort der Social Media Week, einer Konferenz für Profis und Laien. Im Rahmen der Woche stehen auch die sogenannten Hamburger Hausbesuche auf dem Programm, bei denen die großen Anbieter Sozialer Netzwerke besucht werden können. Google und Facebook sind jeweils mit einer Niederlassung in Hamburg vertreten, außerdem ist das Empfehlungsportal Qype in Hamburg ansässig. Prima Idee – auf diese Weise kann  ein direkter Kontakt zu denen hergestellt werden, die uns sonst nur als anonyme Großkonzerne gegenüber stehen. Das Programm der Social Media Week in Hamburg findet sich hier:

http://socialmediaweek.org/schedule/?locale_id=29

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Interview mit Jan-Philip Albrecht

20 Jan

Ein Interview mit dem grünen Europaabgeordneten Jan-Philip Albrecht zu den Plänen eines neuen europäischen Datenschutzrechts:

http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2012/01/19/drk_20120119_0749_2702522e.mp3

Quelle: Deutschlandradio, 19.1.2012

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Soziale Bewegungen im digitalen Tsunami

10 Jan

„Soziale Bewegungen im digitalen Tsunami“ – unter diesem Titel lädt der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein zu einer Tagung am 4. Februar 2012 in Berlin ein.

 PROGRAMM

11.00 – 13.00 Uhr

Podium 1: Das Handy als polizeiliches Werkzeug zur Strafverfolgung und „Crowd Control“

* Funkzellenauswertung zur Strafverfolgung in Dresden (Peer Stolle, Rechtsanwalt)

* Aufspüren von DemonstrantInnen in Echtzeit im Iran (Erich Moechel, Internetreporter)

* Die Verwaltung des digitalen Tsunami: Die Rolle der EU-Sicherheitsforschung (Eric Töpfer,

Statewatch/ CILIP)

Moderation: N.N.

14.00 – 16.00 Uhr

Podium 2: Mathematik gegen Dissens – Computergestützte Repression

* Deep packet inspection und Vorratsdaten (Ralf Bendrath, Wissenschaftlicher Mitarbeiter von Jan Philipp Albrecht, MdEP/ Grüne)

* Ermittlungssoftware, Data Mining, voraussagende Analyse (Matthias Monroy, Journalist, Gipfelsoli)

* Polizeiliche Ermittlungen in Sozialen Netzwerken (Rena Tangens, Foebud)

Moderation: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Münster

16.30 – 19.00 Uhr

Was tun: Digitaler Selbstschutz, Rechtsschutz, Online-Petition? Gegenstrategien in den Wogen des „digitalen Tsunami“

* Alternative Provider und digitaler Selbstschutz (NADIR, angefragt)

* Die Kampagne gegen Vorratsdatenspeicherung: Ein Modell für zukünftige Initiativen? (Katharina Nocun, Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung)

* Wer macht eigentlich Netzpolitik? (Sandra Mamitzsch, Digitale Gesellschaft e.V.)

* Mit Recht und Gesetz gegen ausufernde digitale Kriminaltechnik? (Thilo Weichert, Landesbeauftragter für den Datenschutz Schleswig-Holstein)

* Aus dem Arsenal der polizeilichen Beschaffungsabteilung: Was da ist, wird auch benutzt  (Josephine Fischer, Initiativgruppe „Sachsens Demokratie“, Dresden)

Moderation: N.N.

Die Tagung beginnt um 11.00 Uhr im Südblock, Admiralstraße 1, 10999 Berlin

(U-Bahn 8, Kottbusser Tor)

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Auf Twitter: #RAV42

Veranstalter: Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/ CILIP, Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., data:recollective, Kritische Jurist_innen der FU.

Mit freundlicher Unterstützung der Holtfort-Stiftung.

 

 

 

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Datenschutz „Vertrauenssieger“

8 Jan

Nach einer Umfrage des IT-Branchenverbandes Bitkom sind die Krankenkassen und Banken, aber auch Ärzte und Krankenhäuser „Vertrauenssieger“ beim Datenschutz – soll heißen, die Deutschen vertrauen diesen Institutionen am meisten hinsichtlich des sorgfältigen Umgangs mit ihren Daten. Dies habe eine repräsentative Umfrage des IT-Branchenverbandes Bitkom unter mehr als 1000 Deutschen über 14 Jahren ergeben.

Keine Aussage über Datenschutzkenntnisse

„Die vom Bitkom veröffentlichten Werte sagen nichts über die Kenntnisse in Sachen Datenschutz aus, die die Befragten besitzen. Sie geben auch keine Hinweise, inwieweit grobe Verstöße wie die Panne mit Patientendaten in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden“ merkt heise.de in einem Artikel zum Thema an. In der Tat muten diese Ergebnisse für alle, die sich ein wenig in Sachen Datenschutz auskennen, wie ein Witz an. Beispiel Krankenkassen: Diese sind durch ein kompliziertes System nach den Sozialgesetzbüchern offiziell auf die Kenntnis weniger Daten über ihre Versicherten beschränkt. Insbesondere sollen sie, so will es das gesetzliche System, praktisch nichts von den konkreten Erkrankungen ihrer Versicherten erfahren. Die Realität sieht anders aus, berichten alle diejenigen, die Krankenkassen von innen kennen. Jeder Mitarbeiter einer Krankenkasse, der wolle, könne alle Informationen über Versicherte erfahren.

Der Umgang mit Patientendaten ist von Sorglosigkeit geprägt

Beispiel Krankenhäuser: Ich habe im letzten Jahr wegen einer Erkrankung meiner Tochter mehr Krankenhäuser von innen gesehen, als in den 40 Jahren meines Lebens zuvor. Danach, und aufgrund meiner beruflichen Beschäftigung mit Datenschutz im medizinischen Umfeld kann ich nur feststellen, dass sich mein Vertrauen in den datenschutzkonformen Umgang mit Patientendaten gen Null bewegt. Ausnahmen, die die Regel bestätigen, sind inbegriffen. Es rückt offensichtlich erst ganz langsam ins Bewusstsein der Ärzte, dass es einen untrennbaren Zusammenhang zwischen ärztlicher Schweigepflicht und Datenschutz gibt. Worin sich das Vertrauen der von Bitkom Befragten gründet, ist mir rätselhaft.

Abhilfe durch Selbstverpflichtungen?

Bitkom nimmt die Ergebnisse der Studie zum Anlass, für „strenge“ Selbstverpflichtungen der Unternehmen und Behörden zu werben. Mit Selbstverpflichtungen könne man „schnell, flexibel und international abgestimmt reagieren“, meint Bitkom-Präsident Dieter Kempf. Dies impliziert unausgesprochen, dass Selbstverpflichtungen der Vorzug vor staatliche Vorgaben zu geben ist. Die Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft lehren allerdings anderes. Die Datenschutzbeauftragten der Länder versuchen seit vielen Jahren, mit der Versicherungsbranche zu einem Selbstverpflichtungskodex zur Einhaltung von Datenschutzstandards zu kommen. Das Ergebnis lässt immer noch auf sich warten. Auch die Erfahrungen mit den sozialen Netzwerken lehren ein anderes. Erst nach der Androhung von Bußgeldern durch das ULD in Schleswig-Holstein waren Facebook als auch Google bereit, über Datenschutzverpflichtungen zu diskutieren. Wenn Bitkom trotzdem auf Selbstverpflichtungen setzt, sollte Herr Kempf sagen, wie Selbstverpflichtungen nicht zu einem Freibrief fürs Nichtstun werden.

URL der zitierten Artikel:

http://www.bitkom.org/70877_70870.aspx

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Krankenkassen-sind-Vertrauenssieger-beim-Datenschutz-1403078.html

 

 

 

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Facebook akzeptiert strengere Datenchutzregeln

11 Dez

Die Nachricht ist zwar schon etwas älter, aber trotzdem immer noch bemerkenswert. Ende November hat sich Facebook mit der US-Wirtschaftsaufsicht Federal Trade Commission (FTC) auf ein Abkommen zu besseren Datenschutz-Regeln verständigt. Damit akzeptiert Facebook, dass es zukünftig unter der Datenschutz-Aufsicht der Behörde steht.

Keine betrügerischen Datenschutzbehauptungen mehr

Das Abkommen untersagt Facebook weitere „betrügerische Datenschutzbehauptungen“, die die FTC in der Vergangenheit bei Facebook festgestellt hat. Benutzer müssen sich zukünftig ausdrücklich einverstanden erklären, bevor irgendeine Neuerung ihre Datenschutzvoreinstellungen verändern kann. 30 Tage, nachdem ein Benutzer seinen Account gelöscht hat, soll niemand mehr die Inhalte des Accounts noch sehen können.

Datenschutzbewusstsein schaffen

Darüber hinaus wird Facebook verpflichtet, das aufzubauen, was man als Datenschutzbewusstsein bezeichnen könnte. Facebook muss ein internes Privacy-Programm auflegen, das insbesondere neue Funktionen auf Risiken für den Datenschutz überprüfen soll. Dieses Programm soll innerhalb der nächsten 180 Tage und dann alle zwei Jahre für die nächsten 20 Jahre einem externen Audit unterzogen werden.

Öffentliche Diskussion

Das Abkommen ist noch nicht endgültig in Kraft, sondern steht noch bis zum 30. Dezember zur öffentlichen Diskussion. Zuckerberg persönlich trug in seinem Blog zur Diskussion bei. Mit Datum vom 29.11. schrieb er unter anderem

“Facebook has always been committed to being transparent about the information you have stored with us – and we have led the internet in building tools to give people the ability to see and control what they share. But we can also always do better. I’m committed to making Facebook the leader in transparency and control around privacy”.

 Eine sehr geschönte Sicht

Nun ist es eine sehr geschönte Sicht auf die Dinge, dass Facebook den Nutzern eine Kontrolle über die Daten ermöglicht, die sie teilen. Die Privatsphäre-Einstellungen sind komplex und kompliziert und selbst geübte Nutzer finden dort kaum durch. Es musste erst Google+ kommen, damit Facebook ein Minimum an differenzierter Kontrolle darüber ermöglicht hat, wer welche Informationen in einem Profil sehen kann. Wichtiger aber noch ist die Tatsache, dass es bei der Kritik am Umgang von Facebook mit Nutzerdaten nicht nur um die Daten geht, die wir auf Facebook posten und damit dort speichern („you have stored with us“), sondern hauptsächlich um die Frage, zu welchen Zwecken Facebook diese Daten nutzt. Und weiter, welche Daten Facebook über uns erhebt, ohne dass wir darüber informiert sind. Darüber verliert Zuckerberg kein Wort.

Langsam erkennt auch Facebook die Bedeutung von Datenschutz

Trotzdem – ganz allmählich, so scheint es, erkennt auch Facebook, dass an einer transparenten und nachvollziehbaren Datenschutzorganisation kein Weg vorbei führt. Anders ist die Tatsache, dass dieses Abkommen mit der FTC nun bald in Kraft treten wird, nicht zu deuten. Wir dürfen gespannt sein, mit welchen Maßnahmen Zuckerberg Facebook zum „Leader“ in Datenschutzfragen machen will. Sobald es mein voller Zeitplan zulässt, werde ich die Konsequenzen dieses Versprechens am Beispiel meines Auskunftsersuchens über meine Facebookdaten einfordern.

Artikel zum Thema bei heise online:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Facebook-unterwirft-sich-strengem-Datenschutz-Regime-1387251.html

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Facebook unterwirft sich strengerer Datenschutzkontrolle

4 Dez

Hier ist ein weiterer Hinweis darauf, dass Datenschutz allmählich zu einem ernst zu nehmenden Wettbewerbsfaktor wird. Ich denke, die Tatsache, dass sich Facebook dieser Vereinbarung unteworfen hat, ist auch dem Druck der europäischen Datenschutzbehörden und der europäischen Nutzer geschuldet.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Facebook-unterwirft-sich-strengem-Datenschutz-Regime-1387251.html

30.11.2011

Facebook unterwirft sich strengem Datenschutz-Regime

Das soziale Netzwerk Facebook hat in ein Abkommen mit der amerikanischen Wirtschaftsaufsicht Federal Trade Commission (FTC) eingewilligt, das es unter die Datenschutz-Aufsicht der US-Behörde stellt. Die Vereinbarung macht es für Facebook wesentlich schwieriger, mit neuen Funktionen den Datenschutz auszuhöhlen.

Nach Ansicht der FTC hat Facebook in der Vergangenheit etliche Male Datenschutzversprechen nicht eingehalten. So wurden zum Beispiel im Dezember 2009 etliche Informationen öffentlich gemacht, von denen die Benutzer ausgehen mussten, dass sie privat seien, etwa die Freundeslisten. Auch informierte Facebook die Benutzer falsch darüber, auf welche Daten der Benutzer Apps auf der Facebook-Plattform zugreifen können. Falsch sei auch das Versprechen gewesen, dass Facebook Nutzerdaten nicht an Werbekunden weitergebe. Die Mitteilung der FTC enthält noch eine Reihe weiterer Anschuldigungen.

Das Abkommen mit der FTC untersagt Facebook jetzt weitere „betrügerische Datenschutzbehauptungen“. Benutzer müssen sich jetzt explizit einverstanden erklären, bevor irgendeine Neuerung ihre Datenschutzvoreinstellungen verändern kann. 30 Tage, nachdem ein Benutzer seinen Account gelöscht hat, darf jetzt niemand mehr von ihm hochgeladene Inhalte zu Gesicht bekommen.

Darüber hinaus wird Facebook gewissermaßen dazu verdonnert, so etwas wie Datenschutzbewusstsein aufzubauen. Facebook muss ein internes Privacy-Programm auflegen, das insbesondere neue Funktionen nach Datenschutzrisiken abklopfen soll. Dieses Programm soll innerhalb der nächsten 180 Tage und dann alle zwei Jahre für die nächsten 20 Jahre einem externen Audit unterzogen werden. Das Abkommen ist noch nicht endgültig in Kraft, sondern steht noch bis zum 30. Dezember zur öffentlichen Diskussion. Mark Zuckerberg begrüßte das Abkommen in einem Blog-Posting. Er will Facebook zum „Führer bei der Transparenz und der Kontrolle rund um Datenschutz“ machen.

Die Vereinbarungen ähneln denen zwischen der FTC und dem Internetdienstleister Google. Nachdem dieser wegen freizügigen Umgangs mit Nutzerdaten bei Buzz, seinem damaligen Versuch eines sozialen Netzes, in das Visier der FTC geraten war, einigten sich die Parteien ebenfalls auf eine über zwanzig Jahre laufende Datenschutzaufsicht. Auch der Mikroblogging-Dienst Twitter hat der FTC besseren Datenschutz versprochen und unterliegt einer zehnjährigen Aufsicht. Die FTC ist auch eine treibende Kraft hinter den Standardisierungsbemühungen zur Web-Browser-Datenschutzfunktion Do Not Track, mit der sich Anwender besser gegen die Nachstellungen der Werbeindustrie schützen können sollen.

Auch bei Facebook scheint sich so langsam herumzusprechen, dass ein wenig Transparenz beim Thema Datenschutz nicht schaden kann. So hat ein Facebook-Techniker Spiegel Online erstmals detailliert erklärt, wofür die Cookies, die Facebook setzt, benutzt werden. (jo)

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Akten psychisch Kranker im Netz öffentlich

29 Nov

Ein weiterer, schon etwas älterer Artikel aus der Süddeutschen Zeitung von Anfang November, der noch einmal das Thema der Daten psychisch Kranker im Netz thematisiert. Leider ist nicht erwähnt, wie die von Schleswig-Holstein offenbar geplanten schärferen Bestimmungen zur Verhinderung solcher Vorfälle aussehen sollen.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/digital/akten-psychisch-kranker-im-netz-datenschuetzer-warnt-vor-schlamp-firmen-1.1184250

von Jens Schneider

3000 Akten psychisch Kranker im Netz Datenschützer warnt vor Schlamp-Firmen

Medizinische Befunde und psychologische Dokumentationen – über Monate frei im Netz einsehbar: Nach der jüngsten Panne mit Patientendaten plant Schleswig-Holstein schärfere Bestimmungen. Der Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert fürchtet weitere Fälle dieser Art.

Es war ein Datenleck, das es so in diesem sensiblen Bereich noch nicht gegeben hat. Mehr als 3000 Datensätze mit Einzelheiten über psychisch Kranken vor allem aus Schleswig-Holstein waren bis vergangenen Donnerstag frei im Internet zugänglich.

Die Ursache war nach den Erkenntnissen des Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert „eine Kombination von schwerwiegenden organisatorischen Mängeln“ beim verantwortlichen Unternehmen in Rendsburg.

Die Panne dürfte nach Weicherts Einschätzung „wahrscheinlich nicht der einzige Fall“ dieser Art sein. Der schleswig-holsteinische Datenschützer will deshalb demnächst eine Liste mit Standards vorlegen, an denen sich Einrichtungen orientieren können, die mit solch sensiblen Daten umgehen.

Das betrifft etwa die sichere Verschlüsselung der Datenbanken. Auch müsse klar geregelt und dokumentiert werden, wer auf Daten zugreift. Es gehe darum, bestehende Regeln verantwortungsbewusst umzusetzen.

Datenschützer kontrolliert Unternehmen

Nach Bekanntwerden des Datenlecks hat Weichert zu Wochenbeginn das Rendsburger Unternehmen Brücke und deren Tochterfirma Rebus GmbH kontrolliert, bei der das Leck auftrat.

Die Rebus unterhielt bis zum vergangenen Donnerstag die Datenbank, auf der Betreuer von psychisch Kranken ihre Arbeit dokumentieren konnten. Weichert schließt nicht aus, dass die Datenlücke schon seit Jahren bestand. Wie es heißt, hätte jeder, der den entsprechenden Weg kannte, mit wenigen Schritten über das Internet Einsicht etwa in Arztbriefe von Schwerkranken nehmen können.

Für die Zustände sind laut Weichert bei der Rendsburger Firma mehrere Stellen verantwortlich, „zwischen denen die Arbeitsverhältnisse und Verantwortlichkeiten unklar geregelt sind“. Die Verantwortlichen hätten keine aussagekräftigen Dokumente über die Datenverarbeitung vorlegen können.

Keine Qualitätskontrollen

Es habe keine Qualitätskontrollen beim IT-Einsatz gegeben. „Die Sicherheit der Software wurde anscheinend nie ernsthaft hinterfragt.“ Weichert spricht von einem undurchsichtigen Unternehmensgeflecht, „in dem naturwüchsig und handgestrickt Lösungen erarbeitet wurden, die insgesamt keine Sicherheiten gewährleisten konnten“.

Das Unternehmen war selbst von dem Leck überrascht worden. Klaus Magesching, Vorstand der Brücke, spricht von einem „Super-Gau“. Man nehme die Sache „sehr ernst“. Er widerspricht aber dem Eindruck, dass es keine klaren Organisationsstrukturen gegeben habe.

Die Brücke lasse den Fall jetzt von einer Sicherheitsfirma prüfen. Noch ist unklar, wie viele unbefugte Zugriffe es gab.

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