Muss Ihre Organisation einen Datenschutzbeauftragten bestellen? Checken Sie selbst!
26. Februar 2011 Hinterlasse einen Kommentar
Unter dem Titel “Checken Sie selbst!” bietet die Hamburger Datenschutzberatung PrivCom Datenschutz einen kostenlosen digitalen Datenschutz-Check.
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Unter bestimmten im BDSG genannten Voraussetzungen entfällt die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Wer entgegen den gesetzliche Vorschriften keinen Datenschutzbeauftragten bestellt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 S. 1 BDSG).
Der DSB-Check:
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