Facebook: Ausnahme für Schleswig-Holstein?

Das soll wohl ein Witz sein! war mein erster Gedanke, als ich gestern die Datenschutznachrichten las. Nach einem Gespräch zwischen dem Europa-Vertreter von Facebook, Richard Allan, und dem Datenschutzbeauftragten für Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, will Facebook nun prüfen, wie technisch umgesetzt werden könnte, dass die Daten von schleswig-holsteinischen Facebook-Nutzern nicht mehr in die USA übermittelt werden.

… und Facebook bewegt sich doch

Darüber hinaus habe Facebook sich bereit erklärt, technische Details offenzulegen, sodass das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) Einblicke in die Verarbeitung der Nutzerdaten durch Facebook erhalten kann. Facebook habe, so Weichert, zum ersten Mal „richtig verstanden“, was die rechtlichen Argumente und technischen Probleme des ULD mit Facebook seien.

Der Erfolg gibt ihnen Recht

Mit der Sturheit, den man den Nordlichtern nachsagt, zog das ULD los, Facebook in die Schranken zu weisen, und offenbar hat es in kleinen Etappen Erfolg. So schräg die Vorstellung zunächst auch anmuten mag, dass zukünftig den Daten schleswig-holsteinischer Nutzer eine Sonderbehandlung wiederfahren soll – es muss ja nicht die einzige Sonderbehandlung sein. Gleiches Recht für alle wird die zwingende Folge sein, wenn eine solche Differenzierung möglich sein sollte. Das Bundesdatenschutzgesetz gilt schließlich nicht nur in Schleswig-Holstein. Vielleicht ist dieses Einlenken von Facebook der erste Schritt auf dem langen Weg zu Datenschutz, der nicht nur eine leere Floskel ist.

URL der zitierten Meldung:

http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=5143

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Über Paula Coehler
Ich bin seit vielen Jahren als Beraterin in Sachen Datenschutz, Datensicherheit, Neue Medien und Urheberrecht tätig. Ich bin Juristin, lebe, arbeite und schreibe in Hamburg. Mich interessiert die Verbindung meiner praktischen Erfahrung mit den theoretisch-politischen Konzepten zum Datenschutz und zum Recht allgemein. Mein Name ist ein Pseudonym - nicht weil ich, wie viele immer noch meinen, hier Dinge schreibe, die ich mich unter Klarnamen nicht zu schreiben traute. Sondern weil es mir so einfacher gelingt, meine Ansprüche an meine eigenen Texte auf ein Normalmaß zu reduzieren. Und weil ich auf diese Weise auch mal über Ereignisse bei Auftraggebern berichten kann, die ich zuvor angemessen verfremde. Ähnlichkeiten mit lebenden Personen, real existierenden Unternehmen oder Ereignissen sind daher rein zufällig.

Eine Antwort auf Facebook: Ausnahme für Schleswig-Holstein?

  1. Christian sagt:

    Abwarten und Teee trinken…

    Das könnte, sofern facebook diese Sonderregelung tatsächlich realisiert, ein wichtiger Schritt für den Datenschutz werden. Aner da die Herren um M. Zuckerberg diese Sonderregeung schnell als Präzedenzfall erkennen werden, ist meine Zuversicht gering, dass diese zunächst sehr vage Vereinbarung zu substantiellen Ergebnissen führen wird.

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