Informationsveranstaltung: Datenschutz im Krankenhaus

Am kommenden Dienstag wird auf Initiative des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz (TLfD) eine gemeinsame Informationsveranstaltung des TLfD und der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e. V. (LKHG) zur Umsetzung der „Orientierungshilfe zur datenschutzkonformen Gestaltung und Nutzung von Krankenhausinformationssystemen (KIS)“ stattfinden. Im Rahmen dieser Veranstaltung wird der TLfD den Vertretern von voraussichtlich 27 Thüringer Krankenhäusern am Vormittag sowohl den Inhalt der „Orientierungshilfe KIS“ vorstellen als auch Informationen über die Ergebnisse der im Jahr 2011 durchgeführten Prüfungen der Krankenhausinformationssysteme geben. Am Nachmittag des 22.05.2012 werden Vertreter der LKHG zu den Anforderungen der „Orientierungshilfe KIS“ und deren Umsetzung- aus Krankenhausträgersicht- referieren. Die Tagung soll insbesondere auch Gelegenheit bieten, Streitpunkte zu erörtern.

Zeit: Dienstag, 22. Mai 2012, 10.00 Uhr bis 16:00 Uhr
Ort: Thüringer Landtag, Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt, Raum F 125 a

 
“In Thüringer Krankenhäusern wird flächendeckend Informationstechnologie zur Verarbeitung von Patientendaten und die Dokumentation ärztlichen Handelns genutzt. Menschen, die medizinische Hilfe in Krankenhäusern in Anspruch nehmen wollen, möchten dies aber mit der Gewissheit tun, dass mit ihren personenbezogenen- zumeist sensiblen- Gesundheitsdaten, die für eine umfassende Behandlung erhoben und verarbeitet werden, datenschutzkonform umgegangen wird”, heißt es in der Pressemitteilung des Thüringer Landesdatenschutzbeauftragten.

Die Arbeitskreise „Gesundheit und Soziales“ und „Technik“ der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben unter Mitarbeit von Datenschutzbeauftragten der Evangelischen und Katholischen Kirche in Deutschland sowie Vertretern der Krankenhäuser und der Softwarebranche eine „Orientierungshilfe zur datenschutzkonformen Gestaltung und Nutzung von Krankenhausinformationssystemen“ mit sowohl rechtlichen als auch technischen Hinweisen erarbeitet, die auf der 81. Konferenz am 16./17. März 2011 Zustimmung erfahren hat. Die Orientierungshilfe benennt die sich aus den geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen sowie den Vorgaben zur ärztlichen Schweigepflicht für den Krankenhausbetrieb und den Einsatz von Informationssystemen in Krankenhäusern ergebenden Anforderungen und beschreibt die Maßnahmen für die technische Umsetzung.
 

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz hat die Verabschiedung der Orientierungshilfe zum Anlass genommen, im Jahr 2011 eine Überprüfung einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern nach diesem neuen Maßstab vorzunehmen.

“Optimale Patientenversorgung muss immer auch mit optimalem Schutz der Patientendaten einhergehen“, fordert der seit 1. März 2012 amtierende Datenschutzbeauftragte Dr. Lutz Hasse. Nach seiner Meinung steht der Datenschutz einem Einsatz von Informationstechnologie in Krankenhäusern nicht entgegen; vielmehr ist gemeinsam mit den Krankenhäusern ein Weg zu finden und zu gehen, der gerade in diesem sensiblen Bereich zu einem rechtskonformen Schutz der Patientendaten führt. Darüber zu wachen, dass die Nutzung von Krankenhausinformationssystemen datenschutzkonform erfolgt, versteht er als eine seiner wichtigsten Aufgaben. „Ich verbinde die Informationsveranstaltung mit dem Angebot an die Vertreter der Krankenhäuser, im Dialog zu praktikablen Lösungen zu gelangen“, betont er im Vorfeld.

http://www.thueringen.de/imperia/md/content/datenschutz/veroeffentlichungen/pressemitteilung_workshop_18_05_2012.pdf

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Über Paula Coehler
Ich bin seit vielen Jahren als Beraterin in Sachen Datenschutz, Datensicherheit, Neue Medien und Urheberrecht tätig. Ich bin Juristin, lebe, arbeite und schreibe in Hamburg. Mich interessiert die Verbindung meiner praktischen Erfahrung mit den theoretisch-politischen Konzepten zum Datenschutz und zum Recht allgemein. Mein Name ist ein Pseudonym - nicht weil ich, wie viele immer noch meinen, hier Dinge schreibe, die ich mich unter Klarnamen nicht zu schreiben traute. Sondern weil es mir so einfacher gelingt, meine Ansprüche an meine eigenen Texte auf ein Normalmaß zu reduzieren. Und weil ich auf diese Weise auch mal über Ereignisse bei Auftraggebern berichten kann, die ich zuvor angemessen verfremde. Ähnlichkeiten mit lebenden Personen, real existierenden Unternehmen oder Ereignissen sind daher rein zufällig.

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