Informationspflicht bei Datenpannen
6. August 2012 Hinterlasse einen Kommentar
Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreieht hat ein recht umfassendes Merkblatt zum Umgang mit Datenpannen erstellt, die nach § 42 a BDSG den Betroffenen und der Aufsichtsbehörde gemeldet werden müssen. Das Merkblatt ist unter dem folgenden Link veröffentlicht: http://www.datenschutz-berlin.de/content/themen-a-z/informationspflicht-nach-42-a-bdsg