Elena: Der elektronische Gehaltsnachweis kommt in den Schredder

Quelle: heise online, 18.07.2011

Die Bundesregierung will den umstrittenen elektronischen Gehaltsnachweis “Elena” wieder abschaffen. Die Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie Arbeit und soziales haben sich laut einer gemeinsamen Mitteilung von Montag darauf verständigt, “das Verfahren schnellstmöglich einzustellen”. Als Grund geben die Ministerien die noch ungenügende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur an. Diese sei für das Elena-Verfahren aber “datenschutzrechtlich zwingend geboten”.

Damit ist ein nicht nur datenschutzrechtlich höchst umstrittenes IT-Großprojekt des Bundes gescheitert. Mit dem System sollte der Papierkram auf dem Amt verringert werden. Der “elektronischen Entgeltnachweis” sollte bei Anträgen auf Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Elterngeld die Arbeitgeberbescheinigungen auf Papier ersetzen und Abläufe erleichtern.

Im Januar 2010 war das Projekt in die erste Phase gegangen. Seither müssen Arbeitgeber mit ihren monatlichen Gehaltsabrechnungen für jeden ihrer Beschäftigten zahlreiche Eckdaten wie Name und Anschrift, Versicherungsnummer, Gesamt-, Steuer- und Sozialversicherungs-Bruttoeinkünfte, Abzüge für die Sozialversicherung sowie steuerfreie Bezüge verschlüsselt an die zentrale Datenbank der Deutschen Rentenversicherung übermitteln.

Diese enorme Datensammlung rief die Datenschützer auf den Plan. Das Bundesverfassungsgericht wurde mehrfach angerufen, lehnte einen Eilantrag gegen Elena im vergangenen September aber ab. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte Elena im Januar grundsätzlich infragegestellt. Ihr Parteikollege, der ehemalige Innenminister Gerhart Baum, hält das Verfahren für verfassungswidrig. Die Bundesregierung will nun dafür sorgen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht werden.

Im Wirtschaftsministerium gab es darüber hinaus Zweifel an der Praxistauglichkeit sowie Befürchtungen, vor allem mittelständische Unternehmen könnten unverhältnismäßig belastet werden. Die Kommunen hatten zudem vor Mehrkosten von bis zu 250 Millionen Euro gewarnt. Auch im Arbeitsministerium und der CDU/CSU regte sich Widerstand. Ein Antrag der Grünen auf eine Moratorium war vom Bundestag allerdings abgelehnt worden. Fürsprecher fand Elena schließlich nur noch der IT-Branche.

Die Arbeitgeber müssen nun von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Das Wirtschaftsministerium werde in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, teilten die Ministerien weiter mit. Die Investitionen sollen aber nicht umsonst gewesen sein: Das Arbeitsministerium werde ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Elena-Infrastruktur für “ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung” genutzt werden könne.

Schaar: Regierung muss beim Datenschutz Tempo machen

Quelle: Zeit online, 12.04.2011

Berlin (dpa) – Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar hat die Bundesregierung aufgefordert, Datenschutz-Defizite zügig zu beheben. Die schwarz-gelbe Koalition habe viele Verbesserungen angekündigt, aber bislang sehr wenig auf den Weg gebracht und noch nichts abgeschlossen. Er erwarte, dass hier Tempo gemacht werde, sagte er bei der Vorlage seines Tätigkeitsberichtes für die Jahre 2009 und 2010 in Berlin. In den vergangenen Jahren hatten mehrere Datenskandale bei Unternehmen wie dem Discounter Lidl, der Deutschen Bahn und der Deutschen Telekom für Wirbel gesorgt.

Beschäftigten-Datenschutz

Beschäftigten-Datenschutz: Regierung will eigenen Entwurf noch diskutieren

Quelle: haufe.de, 28.02.2011

Am Freitag fand die Erste Lesung der Gesetzesentwürfe zum Beschäftigtendatenschutz im Bundestag statt. Bundesregierung und Bündnis 90/Die Grünen hatten jeweils eigene Werke eingebracht. Im Anschluss wurden beide Entwürfe zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.

Die Bundesregierung will mit ihrem Entwurf (BT-Drs. 17/4230) die “seit Jahrzehnten diskutierte Schaffung umfassender gesetzlicher Regelungen für den Arbeitnehmerdatenschutz verwirklichen”. Anlass waren die Spitzelaffären der letzten Jahre, unter anderem bei Deutsche Bahn, Lidl und Deutsche Telekom. Die Regelungen sollen der Vorlage zufolge klarstellen, dass nur solche Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, die für das Beschäftigungsverhältnis erforderlich sind.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) gab jedoch zu, dass noch Diskussionsbedarf zum vorgelegten Entwurf der Bundesregierung bestehe. Offen seien in diesem Zusammenhang die Fragen,

* ob Betriebsvereinbarungen das Schutzniveau des Beschäftigtendatenschutzes senken und

* ob Einwilligungen im Beschäftigtenverhältnis als Rechtsgrundlage herangezogen werden dürfen. Beides ist im Regierungsentwurf derzeit nicht der Fall.

Gisela Pilz (FDP) fügte hinzu, dass auch Nachbesserungen etwa bei der Zulässigkeit von Massenscreenings, bei Datenverarbeitungen innerhalb von Konzernunternehmen und der privaten Internet-Nutzung besser geregelt werden müssten. Michael Frieser (CSU) lud die Opposition dazu ein, bei einer Verbesserung mitzuwirken.

Die Oppositionsparteien kritisierten, dass die Regierung ein Gesetz in den Bundestag einbringe, von dem sie selbst der Meinung sei, dass es noch überarbeitet werden müsse. Auch sei der Ausgleich zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Interessen nicht gewährleistet, da er einseitig zugunsten der Arbeitgeber ausfalle.

Zudem sei der Regierungsentwurf “handwerklich unzureichend” und enthalte Regelungen “entgegen den Rat aller Fachleute”, meinte Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen). Der Regierungsentwurf würde weder Rechtsklarheit noch Rechtssicherheit schaffen.

Deshalb hätten die Grünen einen eigenen Entwurf zu einem eigenständigen “Beschäftigtendatenschutzgesetz (BDatG)” vorgelegt (BT-Drs. 17/4853). Die Regierung dürfe hier “gerne abschreiben”, auch “ohne Nennung der Quelle”. Diesen Entwurf lehnte jedoch Michael Frieser (CSU) als “unbrauchbar” ab, da die Interessenabwägung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern nicht geglückt sei.

Im Anschluss an die Aussprache wurden die Gesetzesentwürfe an die zuständigen Ausschüsse verwiesen, wo sie inhaltlich beraten werden. Es ist nicht damit zu rechnen, dass das Gesetz zügig verabschiedet wird und in Kraft treten kann.

Merkel: Internet kein rechtsfreier Raum

Quelle: Focus online, dpa, 04.12.2010

Wenige Tage vor dem IT-Gipfel der Bundesregierung hat Bundeskanzlerin Angela Merkel verbindliche Regeln zum Datenschutz im Internet angemahnt. Das Internet dürfe kein rechtsfreier Raum sein, sagte Merkel in ihrem Video-Podcast. Auf der anderen Seite dürfe man die Möglichkeiten des Internets nicht von vornherein zu sehr einschränken. Merkel sieht im Internet eine Möglichkeit, die Bürger besser in gesellschaftliche und politische Entscheidungsprozesse einzubinden.

Datenschutz und Medikamentenkontrolle

Einsatz von Antibiotika in der Landwirtschaft: Unkontrollierter Medikamenteneinsatz in der Massentierhaltung?
Laut eines Berichts auf NDR Info verhindert die Deutsche Bundesregierung die wirksame Kontrolle des Antibiotika-Einsatzes in der Massentierhaltung.

Quelle: Compliance-Magazin.de, 20.11.2010

Nach Erkenntnissen des Radiosenders NDR Info verhindert die Deutsche Bundesregierung wirksame Kontrollen beim Einsatz von Antibiotika in der Landwirtschaft. So lasse das Bundeslandwirtschaftsministerium trotz heftiger Kritik von Opposition und Datenschützern unkontrollierten Medikamenteneinsatz in der Massentierhaltung zu.

Das Ministerium hätte gegenüber NDR Info mitgeteilt, dass der Datenschutz Grund für die Ausnahmen bei der Medikamentenkontrolle sei. Tierärzte und Mäster wären sonst zu leicht zu identifizieren. Ein Hörfunkinterview mit NDR Info habe das Ministerium abgelehnt.

Die zum Thema befragte Grünen-Bundestagsfraktionsvorsitzende Bärbel Höhn habe im Radioprogramm auf NDR Info von einem “Skandal” gesprochen. Das Ministerium sei vor der Fleisch-Lobby eingeknickt. Auch Datenschützer hätten die Begründung für zahlreiche Ausnahmen in der entsprechenden Bundesverordnung als nicht einleuchtend und unverhältnismäßig bezeichnet.

Laut NDR Info wolle nun er Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, die rechtlichen Grundlagen prüfen. Eigentlich sollte durch eine neue Datei von 2011 an kontrolliert werden, wohin wie viele Antibiotika geliefert werden – unter anderem durch eine Angabe der vollständigen Postleitzahl des verordnenden Tierarztes. Nach langer Diskussion über die entsprechende Bundesverordnung müssen jetzt generell nur noch die ersten beiden Ziffern der Postleitzahl erfasst werden.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes, Peter Schaar, und des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, hätten nun Aufklärung vom Ministerium verlangt. Schaar hätte NDR Info mitgeteilt, dass in diesem Fall der Verbraucherschutz wichtiger sei als der Datenschutz. Weichert habe sich auch für die Preisgabe nicht nur der Postleitzahl, sondern auch des Tierarztnamens ausgesprochen. Die Argumentation des Ministeriums sei “Unsinn”.

Ein Tierarzt, der einen derartigen Einfluss auf die Vergabe von Medikamenten habe, müsse natürlich mit seinem Namen dafür einstehen und sich kontrollieren lassen. Zudem würden die Daten in einer geschützten Datei gespeichert, die nicht öffentlich zugänglich sei.

Neue Datenschutzbestimmungen im Arbeitsrecht

Quelle: ARAG, 11.11.2010

 

Düsseldorf, 11.11.2010, Mit zwölf neuen Paragraphen will die Bundesregierung den Datenschutz im Arbeitsrecht stärken. Der Gesetzgeber reagiert damit auf Skandale bei Lidl, der Deutschen Telekom und der Deutschen Bahn. ARAG Experten nennen die wichtigsten Regelungen:

Fragerecht des Arbeitgebers und Internetrecherche

Der Arbeitgeber darf im Bewerbungsverfahren außer den Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) nur die Bewerberdaten erfragen, die er benötigt, um die Eignung des Bewerbers für die Arbeitsstelle festzustellen. So darf der Arbeitgeber eine Buchhalterin danach fragen, ob Sie wegen Unterschlagung vorbestraft ist. Ob die Bewerberin schon einmal in psychologischer Behandlung war, geht den Arbeitgeber dagegen nichts an. Erlaubt sind Google-Recherchen über den Bewerber. Erlaubt sind auch Recherchen in sozialen Netzwerken, bei denen der berufliche Aspekt im Vordergrund steht (z. B. Xing, Linked In). Tabu sind dagegen soziale Netzwerke wie facebook, schülerVZ, studiVZ oder StayFriends. Ohne Einwilligung des Bewerbers sind übrigens auch Rückfragen bei dessen früheren Arbeitgebern unzulässig.

Ärztliche Einstellungsuntersuchungen

Gesundheitliche Einstellungsuntersuchungen dürfen nur von Ärzten durchgeführt werden und sind nur zulässig, wenn die Erfüllung bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme darstellt. Hierzu gehört laut ARAG Experten z. B. die Untersuchung der Flugtauglichkeit eines Piloten oder die HIV-Untersuchung eines Chirurgen. Der Bewerber muss über Art und Umfang der Untersuchung aufgeklärt werden und er muss ihr zustimmen. Er erhält das vollständige Untersuchungsergebnis, der Arbeitgeber dagegen nur die Information, ob die Untersuchung seine Eignung für den Job festgestellt hat oder nicht.

Videoüberwachung

Versteckte Videoaufnahmen sind nach dem Entwurf immer verboten. In Sanitär-, Umkleide- und Schlafräumen ist auch die offene Videoüberwachung – also die Videoüberwachung, über die der Arbeitnehmer informiert wurde – verboten. Die offene Videoüberwachung ist grundsätzlich nur aus folgenden Gründen zulässig:
- Zutrittskontrolle
- Wahrnehmung des Hausrechts
- Schutz des Eigentums (z.B. die Überwachung eines Verteilzentrums für Wertbriefe)
- Sicherheit des Beschäftigten
- Sicherung von Anlagen
- Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Betriebes
- Qualitätskontrolle

Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften können als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten geahndet werden. Die unzulässige heimliche Videobeobachtung eines Beschäftigten kann nach Angaben der ARAG Experten als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 300.000 Euro geahndet werden. Besteht eine Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht, kann auch eine Straftat vorliegen (Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe). Der Gesetzentwurf beziffert übrigens auch die Kosten des Gesetzes für die Unternehmen: Diese liegen wegen der zahlreichen Informationspflichten bei 9,49 Mio. Euro jährlich zzgl. einmaliger Umstellungskosten in Höhe von insgesamt 10,3 Mio. Euro.

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