Datenschutzbeauftragte allein zu Haus

„Datenschutzbeauftragte – die überforderte Zunft“ betitelte die FAZ einen Artikel am Freitag letzter Woche. Peter Leppelt, der selber als Datenschutzberater in Hannover tätig ist, setzt sich in dem Artikel kritisch mit der Rolle der Datenschutzbeauftragten in Unternehmen auseinander. Leppelt beschreibt die Realität, die jeder, der als Datenschutzbeauftragter oder- berater arbeitet und in der Lage ist, seine eigene Rolle ehrlich zu reflektieren, wiedererkennt: Die Datenschutzbeauftragten können Missstände im Umgang mit Daten in Unternehmen anprangern, doch sie haben praktische keine Druckmittel, ihre Forderungen auch durch zu setzen. Ernstzunehmende staatliche Sanktionen von Datenschutzverstößen gibt es keine.

Keine ernstzunehmenden Sanktionen

So bleibt es den Unternehmen selber überlassen ob sie Lust haben, den Empfehlungen ihrer Datenschutzbeauftragten zu folgen und die Datenschutzgesetze einzuhalten. Tun sie es nicht, wird ihnen geschätzt in einem von 50.000 Fällen von Seiten der Datenschutzaufsichtsbehörden Ungemach drohen, wenn überhaupt. Und je größer das Unternehmen, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass Strafen aus der Portokasse bezahlt werden, wenn sie denn doch mal verhängt werden.  Das ist gerade so als ob man einem Unternehmen die Zahlung von Steuern auferlegt – und werden die nicht freiwillig gezahlt, wird nie ein Finanzbeamter vorbei kommen und die geschuldeten Beträge pfänden. Eine absurde Vorstellung, die im Datenschutz Realität ist.

Sollten wir wirklich Gesetze einhalten?

Ich werde schon in Vorgesprächen zu möglichen Aufträgen oftmals gefragt: Was droht, wenn wir Ihren Ratschlägen nicht folgen? Was soll ich Ihnen sagen? antworte ich dann meistens. Wenn Sie in Datenschutz investieren, investieren Sie in vertrauensbildende Maßnahmen gegenüber ihren Kunden und Auftraggebern. Weil Sie meinen, dass es sich gehört, Gesetze einzuhalten. Aber nicht, weil sie Angst vor staatlichen Sanktionen haben müssten. Vor diesem Hintergrund kann ein Datenschutzbeauftragter tatsächlich sehr schnell zu einem „zahnlosen Tiger“ werden, wie Leppelt schreibt. „Ein Appell an den Staat seine Aufgabe ernst zu nehmen“, steht denn auch in der Einleitung des Artikels. Soweit so bekannt und im Grunde wenig bemerkenswert.

Verunglimpfung?

Bemerkenswert ist allerdings die Reaktion der Hamburger Datenschutzgesellschaft, die durch den Artikel offenbar den Berufsstand der Datenschutzbeauftragten genauso verunglimpft sieht wie die Unternehmen. Die Forderung nach einem Mehr an behördlichen Kontrollen beruhe auf „falschen Voraussetzungen“, so der Vorstand in einer Stellungnahme an die FAZ. „Wer inkompetente Datenschutzbeauftragte und rechtswidrig handelnde Unternehmen unterstellt, muss wohl ganz auf den Staat und staatliche Überwachung setzen“. Da staunt der Laie und die Fachfrau wundert sich. Sehen wir alle nicht jeden Tag Unternehmen, die massiv gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen? Und das sind nur die besonders krassen Fälle, die überhaupt öffentlich werden. Sehen wir, dass diese Unternehmen Strafen auferlegt bekommen, die wehtun und Wiederholungstäter abschrecken? Nein. Das ist die bedauerliche Realität.

An der Wahrnehmung gehindert

Die – wenn auch nicht öffentliche – Realität sind die Klagen der (internen) Datenschutzbeauftragten in Unternehmen und Behörden über ihre vollkommen mangelhafte Ausstattung mit Zeit und Wissen, die eine auch nur ansatzweise ordentliche Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Regel verhindert. Die kennt jeder, der über entsprechende Kontakte und Erfahrungen verfügt und ein wenig hinhört. Ebenfalls nicht öffentliche Realität sind auch die Erfahrungen von externen Datenschutzbeauftragten, die in der Hoffnung bestellt werden, sie würden ihr Beratungshonorar kassieren, aber nicht ernsthaft arbeiten wollen. Alles das ist mitnichten eine Unterstellung böswilliger FAZ Autoren, wenn auch Ausnahmen wie überall die Regel bestätigen.

Selbstkontrolle wird es richten?

Nach Ansicht der Hamburger Datenschutzgesellschaft soll offenbar die Selbstkontrolle durch betriebliche Datenschutzbeauftragte das Allheilmittel gegen diese Umstände sein. Die Datenschutzabteilungen von „Facebook, Lidl oder bei der Bahn sind durch deren Geschäftsleiter in den vergangenen Jahren personell und fachlich extrem aufgewertet worden und wirken inzwischen im gesamten Unternehmensbereich. Gerade weil erkannt wurde, dass Verbesserungsbedarf besteht und dafür fachlich versierte und durchsetzungsstarke Mitarbeiter erforderlich sind, die mit ihrer Autorität teilweise sogar in der Presse erscheinen“, heißt es in der Stellungnahme wörtlich. Ah ja. Facebook wertet seine Datenschutzabteilung auf und alles ist gut? Das ist bestenfalls eine naive Annahme. Wer hofft, dass das allein zum Erfolg führen wird, kann auch bei der Steuerpflicht auf Freiwilligkeit und Selbstkontrolle setzen.

Ein konstruierter Gegensatz

Zweifelsohne ist die Rolle der Datenschutzbeauftragten eine wichtige und zweifelsohne sind viele von ihnen fachlich versiert und durchsetzungsstark. Doch die Datenschutzbeauftragten können der immer noch weit weitverbreiteten Missachtung von Datenschutzgesetzen nur wirkungsvoll etwas entgegensetzen, wenn sie auch ein Druckmittel haben. Dieses haben sie aber zurzeit nicht. Die für Datenschutzverstöße vorgesehenen Strafen sind lächerlich gering und werden kaum je verhängt. Auch von nicht-staatlicher Seite haben Datenverbrecher kaum je ernsthafte Sanktionen zu befürchten. Das zu konstatieren setzt mitnichten die Rolle der Datenschutzbeauftragten herab. Im Gegenteil, denn eine funktionierende staatliche Kontrolle der Einhaltung der Datenschutzgesetze würde ihre Position stärken.

Schade, dass die Hamburgische Datenschutzgesellschaft mit ihrer plumpen Reaktion die Chance vertan hat, die von Peter Leppelt angestoßene wichtige Diskussion aufzugreifen und fortzusetzen.

 

 

Datenschutz im Krankenhaus?

Der Forderung nach besserem Datenschutz im Krankenhaus wird immer mal wieder mit dem Einwand begegnet, das sei doch letztlich alles halb so schlimm. Wenn man im Krankenhaus sei, habe man doch wahrlich schwerwiegendere Sorgen als Datenschutz. Und überhaupt, Datenschutz hindere am schnellen und effektiven Arbeiten. Das dürfe insbesondere im Krankenhaus nicht sein, denn dort gehe es schließlich um den Schutz der Patienten.

Die folgenden Beispiele sind in den letzten vier Jahren alle so passiert, wie hier geschildert, in Hamburg und um Hamburg herum (mit Ausnahme des letzten). Man möge sich selbst ein Bild machen und entscheiden, ob Datenschutz im Krankenhaus wirklich so überflüssig ist. Mehr von diesem Artikel lesen

Datenschützer Schaar: “Der Staat erfährt immer mehr über uns”

Ein exzellentes Interview mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar haben die Stuttgartern Nachrichten veröffentlicht:
Sehr lesenswert!

Quelle: Stuttgarter Nachrichten, 01.10.2011, Daniel Gräfe

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.datenschuetzer-schaar-der-staat-erfaehrt-immer-mehr-ueber-uns.a6564399-7c8d-4cf4-ba53-9011a686fdc8.html

Stuttgart – Peter Schaar gibt ungern viel über sich preis. Bei der Datensicherheit ist er aber offenherzig: Politik und Wirtschaft würden zu wenig dafür tun, sagt der Bundesbeauftragte für Datenschutz. Stattdessen legten Internetkonzerne bedenkliche Persönlichkeitsprofile von uns an.

Herr Schaar, wie sind Sie im Internet unterwegs?

Ich habe mich in verschiedenen Netzwerken angemeldet, nutze sie aber eher als Experimentierfeld. Ich kann ja als Datenschützer nicht wie ein Blinder über die Farbe reden. Aber ich gebe recht wenig über mich preis – zumindest bemühe ich mich darum.

Sie nutzen keine Pseudonyme?

Doch. Wenn es um private Themen geht, zum Beispiel in Foren. Andere brauchen ja nicht jede meiner Erfahrungen zu kennen, über die ich mich austausche.

Geben Sie Ihr reales Geburtsdatum an?

Nein, das versuche ich zu vermeiden. Aber das wurde schon einmal ohne mein Zutun hinzugefügt – ich habe keine Ahnung, woher die Information stammte.

So weit kann es mit der informationellen Selbstbestimmung nicht her sein.

Stimmt, man hat es nicht immer in der Hand, wer was über einen weiß und wie er mit diesen Informationen umgeht. Wenn man dazu noch etwas bekannter ist wie ich, dann ist es noch wahrscheinlicher, dass ein Dritter Informationen oder gar Fotos über einen einstellt. In einem Fall wurde ich gar als katholischer Messdiener in einem Netzwerk markiert – der ich nun wirklich niemals war.

Zumindest haben Sie davon erfahren. Müsste es nicht ein einfaches und zentrales Internet-Auskunftsrecht für jedermann geben?

Es gibt ja bereits einen datenschutzrechtlichen Anspruch: Jeder, der über mich etwas speichert, ist verpflichtet, mir darüber grundsätzlich kostenlos Auskunft zu geben. Ein Zentralregister wäre aber problematisch, weil dann zuerst alle Daten gebündelt werden. Aber es ist sicherlich sinnvoll, den eigenen Namen ab und zu selbst in eine Suchmaschine einzugeben, um zu wissen, was andere mit einem Klick über mich erfahren können.

Googlen Sie sich oft?

Von Zeit zu Zeit. Aber das macht ja auch meine Sprecherin für mich.

Daten können im Netz sein – auch wenn man es gar nicht nutzt

Und? Finden Sie als Datenschützer genügend Resonanz?

Die Leute machen sich heute mehr Gedanken als früher, wie sie ihre Daten schützen. Aber natürlich wünsche ich mir eine noch intensivere Beschäftigung mit diesem Thema. Jeder ist betroffen – von der Wiege bis zur Bahre. Selbst wer das Internet selbst nicht nutzt – seine Daten könnten dennoch im Netz verfügbar sein.

Was sagt Ihnen als Datenschutzbeauftragter der Siegeszug der Piratenpartei?

Dass das Internet und die virtuelle Welt politisch bedeutsamer werden. Zumindest in einem Wählersegment, das überwiegend männlich und jung ist. Aber das wird sich auch in andere Generationen ausbreiten.

Entsteht eine digitale Kluft im Land?

Ja, vor allem zwischen Jung und Alt und nach Bildungsgrad. Das Internet ist kein automatischer Integrator oder Gleichmacher – ganz im Gegenteil. Die Unterschiede, die es in der realen Welt gibt, existieren auch hier. Und werden sogar stärker, vor allem zwischen den Generationen.

Wie zufrieden sind Sie mit dem zentralen Widerspruchsregister der Wirtschaft? Dort kann man zum Beispiel Einspruch erheben, wenn das Haus bei Geodatendiensten wie Google Street View auftaucht.

Ich finde es ja gut, wenn sich Unternehmensverbände dazu verpflichten, den Datenschutz zu verbessern. Allerdings ist es nicht einzusehen, weshalb die Bundesregierung sich hier heraushält – sie müsste die Nichtbeachtung sanktionieren. Zu viele Firmen gehen mit dem Datenschutz zu lax um. Außerdem reichen die Verpflichtungen noch längst nicht aus – da sind die Unternehmensinteressen zu stark.

Die Regierung beugt sich also den Lobbyisten?

In der letzten Legislaturperiode wurden die Datenschutzvorgaben verbessert. Heute sehe ich nicht die nötige Energie, das wie erforderlich voranzubringen. Das ist unbefriedigend. Der Gesetzgeber muss endlich handeln.

Was fordern Sie?

Es sollte z. B. verboten werden, Persönlichkeitsprofile hinter dem Rücken der Betroffenen zu erstellen.

Google und Facebook im Fokus

Was heißt das?

Wenn über den konkreten Nutzungszweck hinaus Daten aus unterschiedlichen Quellen zusammengeführt werden, um die persönlichen Interessen einer Person zu katalogisieren. Das sollte nur zulässig sein, wenn der Betroffene zuvor eingewilligt hat. Auch das heimliche Orten von Smartphones und anderen mobilen Geräten und damit ihrer Besitzer muss verhindert werden.

Damit attackieren Sie das Geschäftsfeld von Google & Co.

Dann müssen die Geschäftsmodelle eben verändert werden. Der Schutz der Gesellschaft ist wichtiger als der Schutz von zweifelhaften Geschäftspraktiken. Da werden Daten zusammengeführt, von denen die meisten Nutzer nicht wissen, dass es sie überhaupt gibt. Besonders kritisch sehe ich es, dass ganz wenige globale Unternehmen wie Google und Facebook Zugang zu immer mehr Daten von immer mehr Nutzern bekommen und diese Daten bündeln.

Wie gut ist Ihr Draht zur amerikanischen Regierung?

Ich diskutiere mit der Federal Trade Commission und auch anderen amerikanischen Regierungsstellen über den Datenschutz, zuweilen auch kontrovers. Beim Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich bewegen wir uns ein Stück aufeinander zu. Bei staatlichen Datensammlungen – zum Beispiel bei der Übermittlung von Flugpassagier-Daten oder von Daten bei Finanztransaktionen – haben wir ein grundlegend unterschiedliches Verständnis. Das ist schwierig zu überbrücken.

Könnten die großen amerikanischen Firmen dazu verpflichtet werden, die Daten von deutschen Nutzern besser zu schützen?

Darauf wirken wir hin. Unternehmen, die in Deutschland Geschäfte machen und die Daten deutscher Nutzer erhalten, müssen sich auch an deutsches Recht halten. Gegebenenfalls muss das geändert werden. Auch die Europäische Kommission arbeitet an einer entsprechenden Neuregelung für Europa.

Facebook will mit seiner Funktion “Timeline” künftig die komplette Lebensgeschichte der Nutzer dokumentieren. Was halten Sie davon?

Es werden immer mehr Lebensbereiche ins Netz gezogen und auf der jeweiligen Plattform ausgewertet. Das sehe ich äußerst kritisch. Facebook und Google liefern sich einen Wettbewerb, wer den Nutzer am umfassendsten registriert. Davor kann ich nur warnen.

Müssen wir uns damit abfinden, dass Informationen über uns im Internet immer zugänglich bleiben werden?

Abfinden müssen wir uns mit gar nichts. Die Frage ist, ob wir technisch 100-prozentig verhindern können, dass von dritter Seite Daten kopiert und wieder eingestellt werden können. Da bin ich eher skeptisch. Trotzdem macht es Sinn, wenn sich Wissenschaftler darüber Gedanken machen, wie man eine Art digitalen Radiergummi konstruieren kann, mit denen sich einmal veröffentlichte Daten wieder aus dem Internet entfernen lassen.

Geheimdienst in komfortabler Situation

Lassen Sie uns Science-Fiction spielen. Werden wir in einigen Jahren noch die Kontrolle über unser eigenes digitales Leben haben?

Die Frage ist schon heute, ob wir sie haben. Es gibt Geschäftsmodelle, die ein genaues digitales Abbild unseres Lebens erfassen wollen. Um diese Informationen zu Geld zu machen. Diese Firmen sind nicht daran interessiert, dass wir die Kontrolle behalten oder wiedererlangen.

Wird künftig unser virtuelles Leben unser reales Leben beherrschen?

Das reale Leben wird immer wichtig sein, aber die reale und die virtuelle Welt verschmelzen immer stärker. Das reale Leben wird durch Fotos, Videos und die Ortsbestimmung digital aufgezeichnet. Fast alles, was wir heute machen, hinterlässt eine Datenspur – beispielsweise das Bezahlen mit der EC-Karte und bei Einkäufen im Internet.

Kein Geheimdienst war je in so einer komfortablen Position.

Fest steht, dass Sicherheitsbehörden heute so viele Informationen zur Verfügung haben wie nie zuvor. Sie greifen auch auf Daten zurück, die sie selbst nicht ermittelt haben. Ob Telekommunikation, Flugbuchungssysteme, Kontobewegungen oder soziale Netzwerke – das muss man nur noch zusammenführen. Auf diese Weise erfährt auch der Staat immer mehr über uns.

Wird in Zukunft die Anonymität, für die das Internet einmal gefeiert wurde, abgeschafft?

Das wäre eine Horrorvision. Es ist nicht wünschenswert, dass man sich stets für die Nutzung eines jeden Dienstes mit dem eigenen Namen registrieren müsste. Ich trete für die Beibehaltung des Rechts ein, sich unbeobachtet im Internet zu bewegen. Man muss sich auch unter Pseudonym an Diskussionen beteiligen dürfen.

Gerade die großen sozialen Netzwerke zwingen die Nutzer schon jetzt, sich mit dem realen Namen anzumelden.

Das sehe ich sehr skeptisch. Damit fallen die Schranken zwischen unseren Lebensbereichen wie Familie, Beruf, Freizeit, Politik und Religion. Die Anbieter, aber auch andere Nutzer können sie dann verknüpfen. Und bedenken Sie, dass die großen sozialen Netzwerke mehr Mitglieder haben als die meisten Staaten.

Sie haben bisher bereits zwei Bücher über das Internet geschrieben. Wie könnte ihr drittes heißen?

“Nackt im Netz.”

Hier geht es wohl kaum um persönliche Vorlieben?

Mir geht es darum, wie sich die neuen technischen Möglichkeiten auf das Verhalten der Gesellschaft auswirken. Und wie sich das Sozialverhalten im Internet weiterentwickelt. Aber ich habe noch nicht mit dem Schreiben angefangen.

Ein Durchbruch. Für Google Analytics oder für den Datenschutz?

Google Analytics: Endlich legal in Deutschland nutzbar

Es ist tatsächlich ein Durchbruch, der wohl für Viele doch unerwartet kam: Immerhin haben die Verhandlungen zwischen dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten und der Deutschlandrepräsentanz von Google bereits Jahre gedauert.

Einen kritischen Artikel zu der Einigung und den Bedingungen hat Linus Neumann auf dem Blog Netzpolitik.org unter dem Titel “Google Analytics erhält Caspars Segen” veröffentlicht.

http://netzpolitik.org/2011/25077/#comment-436106

Stadt Salzgitter versteigert Porno-Handy

Quelle: ndr.de, 22.07.2011

Ein Jugendlicher hat bei einer Fundsachen-Versteigerung der Stadt Salzgitter ein Handy ersteigert. Soweit nichts Besonderes. Der 14-Jährige fand darauf aber Porno-Fotos, der Vorbesitzer hatte sich selbst und andere nackt abgelichtet. Auch private Kontaktdaten und intime Kurzmitteilungen des früheren Eigentümers mit zum Teil brisanten Inhalten waren sichtbar. Laut Hallo Niedersachsen habe der Junge amüsiert auf die Aufnahmen reagiert und diese gelöscht.

Mobilfunkgeräte nicht gelöscht

Der Vater wolle keine weiteren Schritte gegen die Stadt Salzgitter einleiten, sagte er zu NDR 1 Niedersachsen. Die Stadt zeigt zudem Reue und gelobt Besserung. In einer öffentlichen Stellungnahme heißt es, ein derartiger Fehler dürfe nicht wieder passieren. Der verantwortliche Fachdienst entschuldigte sich. Er habe aber nie behauptet, die zu ersteigernden Mobilfunkgeräte gelöscht zu haben, heißt es außerdem in der Stellungnahme. Es seien lediglich die Speicherkarten entfernt worden. Daten auf dem internen Speicher wurden dabei offenbar übersehen.

Kein Einzelfall

Das aber reichte nicht, kritisierte der Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen, Michael Knaps. Die Stadt müsse alle persönlichen Daten mit speziellen technischen Mitteln entfernen. Dafür müsse man gegebenenfalls einen Fachmann beauftragen. Ein Bußgeld oder eine Ordnungswidrigkeit werde dennoch nicht ausgesprochen. Das sei rechtlich nur gegen private Personen oder Firmen möglich. Solche Verstöße seien aber kein Einzelfall. Aus diesem Grund habe man im Internet ein Merkblatt mit Informationen für Kommunen bereitgestellt. Diese war der Stadt Salzgitter offenbar nicht bekannt.

 

Das Robert-Koch-Institut und der Datenschutz: Meinungsforscher erhebt schwere Vorwürfe

Quelle: stern.de, 21.07.2011

Treibt das renommierte Robert-Koch-Institut Schindluder mit dem Datenschutz? Manfred Güllner, Chef des Meinungsforschungsinstituts Forsa, wirft der Gesundheitsbehörde vor, datenschutzrechtliche Vorgaben zu missachten.

Von Hans Peter Schütz

Das Robert-Koch-Institut (RKI), die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung, nimmt nach Darstellung von Manfred Güllner, Chef des Berliner Meinungsforschungsinstituts Forsa, bei der Wahrnehmung seiner Kernaufgabe, der Beschaffung gesundheitspolitisch relevanter Daten, auch massive, strafrechtlich relevante Verstöße gegen den Datenschutz in Kauf. Das ergibt sich aus stern.de vorliegenden Unterlagen des RKI, für die Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die politische Verantwortung trägt. Güllner ist auch Auftragsnehmer von stern und stern.de.

Es geht dabei um eine geplante Umfrage bei 19.200 Personen, die das RKI jetzt an Umfrageinstitute vergeben will. Es sollen dabei auch so sensible Daten abgefragt werden wie psychische Gesundheit, Risikofaktoren und gesundheitsrelevantes Verhalten.

Entsprechende RKI-Dokumente sind auch an das Berliner Forsa-Institut geschickt worden. Doch deren Chef Manfred Güllner lehnt eine Bewerbung um den Auftrag ab. Denn er muss “gewährleisten”, dass alle Befragten eine “mündliche Einverständniserklärung” abgeben, in der sie der Weitergabe von anonymisierten Daten an das RKI zustimmen und erklären, “dass alle relevanten Datenschutzbestimmungen eingehalten wurden”.

Zugleich aber müssen sich die Befrager verpflichten, “personenbezogene” Daten an das RKI zu liefern. Was darunter zu verstehen ist, wird eindeutig definiert: “Personenbezogene Daten sind Angaben, die auf eine bestimmte Person zurückzuführen sind.” Weiter verlangt das RKI: “In dem jeweiligen Datensatz muss sich eine ID (Probanden ID) befinden, um ein Verknüpfen der Daten im RKI gewährleisten zu können.” Das heißt im Klartext: Man will im RKI die Daten nicht nur in anonymisierter Form, sondern personenbezogen speichern und bearbeiten. Güllner: “So etwas liefere ich nicht”, sagt Güllner.

Güllner: “RKI macht sich strafbar”

In einem Brief an Bahr, der stern.de vorliegt, weist Güllner darauf hin, dass das RKI von den mit der Befragung beauftragten Instituten verlange, “die Befragten vorsätzlich falsch zu unterrichten und sich damit strafbar zu machen.” Er bitte daher um Verständnis, dass sich sein Institut nicht an einem Projekt beteiligen könne, bei dessen Durchführung “letztendlich strafbare Handlungen verlangt werden.” Güllner zeigt sich in einem weiteren Schreiben an den RKI-Präsidenten Reinhard Burger auch “sehr befremdet” darüber, dass das RKI in den Unterlagen mitteilt, der Berliner Datenschutzbeauftragte habe dieses Vorgehen “beurteilt und akzeptiert”. “Die vorliegende Ausschreibung wurde bereits durch den lokalen Datenschutzbeauftragten beurteilt und akzeptiert”, heißt es wörtlich in der Ausschreibung. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix war laut Angaben seiner Pressestelle gegenüber stern.de jedoch gar nicht mit dem Vorgang befasst.

Güllner gegenüber stern.de: “Das hat mit empirischer Forschung nichts zu tun, denn das Grundprinzip dieser Forschung, nämlich die Anonymisierung der Daten, wird dabei krass verletzt.” Güllners Institut hat in der Vergangenheit zahlreiche Studien für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gemacht, unter anderem über die Aids-Diskussion und deren Folgen für das Sexualverhalten oder den Gebrauch von Drogen. Ein Verfahren, wie es vom RKI vorgeschlagen werde, habe Forsa aber in den langen Jahren seiner Forschungstätigkeit noch nicht erlebt, erklärt Güllner dem Minister in seinem Schreiben. Völlig unverständlich sei ihm, dass das Vorgehen des RKI offenbar vom Berliner Datenschutzbeauftragten gebilligt worden sei.

Das RKI erklärte auf Anfrage, an den datenschutzrechtlichen Vorwürfen sei nichts dran. Für den korrekten Umgang mit den Daten unter Beachtung des Datenschutzes seien die Umfrageinstitute verantwortlich. Sie müssten ein entsprechendes Konzept vorlegen. Erst wenn dieses vom Bundesdatenschutzbeauftragten genehmigt sei, könne die Befragung beginnen. Die Pressestelle des Gesundheitsministeriums erklärte, “der Vorgang ist uns nicht bekannt”. Man werde ihn aber prüfen.

Informationsveranstaltung Datenschutz im Gesundheitswesen – PrivCom thematisiert Datenschutz im Krankenhaus am 22.06.2011 in Hamburg

Quelle: presseschleuder.com, 23.05.2011

Hamburg, 23.05.2011

Aktuelle Befragungen und Untersuchungen zeigen erhebliche Informations- und Handlungsdefizite bei vielen Verantwortlichen im Gesundheitswesen, wenn es um die Anforderungen von Datenschutz und Datensicherheit geht.

Die Experten der Hamburger Datenschutzberatung PrivCom haben modulare Informations- und Dienstleistungsangebote entwickelt, die diese Defizite beheben und Ärzte ebenso wie Verwaltungen bei der Entwicklung von effizientem, maßgeschneidertem Datenschutzmanagement unterstützen.

Auftakt einer Reihe von Informations- und Schulungsveranstaltungen wird eine Informationsveranstaltung am 22.06.2011 in Hamburg sein.

“Nicht ohne meinen Datenschutzbeauftragten?” titelte das Hamburger Ärzteblatt in der April-Ausgabe. Anlass für den Artikel, in dem Hamburgs stellvertretender Datenschutzbeauftragter Dr. Hans-Joachim Menzel der Frage nachgeht, wann Arztpraxen Datenschutzbeauftragte brauchen, war eine aktuelle Befragung von Arztpraxen in Hamburg zu ihrem Datenschutzmanagement, die sehr bedenkliche Ergebnisse aufgezeigt hat.

Ebenfalls erhebliche Datenschutzdefizite in Krankenhäusern waren Grund für eine Arbeitsgruppe der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, sich sehr differenziert mit den Anforderungen in der Praxis des Gesundheitswesens auseinanderzusetzen. Die Ergebnisse wurden in einer “Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme” zusammengefasst und vor wenigen Wochen der Öffentlichkeit vorgestellt:

Die Orientierungshilfe beantwortet Fragen wie: “Darf die Verwaltungskraft bei der Patientenaufnahme die medizinischen Befunde des Patienten aus allen früheren Behandlungen erfahren?”, “Darf fach- und stationsübergreifenden Fachleuten wie Anästhesisten und Physiotherapeuten ein Zugriff auf die Daten aller Patienten eingeräumt werden?” oder “Wie lässt sich technisch einem Missbrauch vorbeugen oder im Nachhinein auf die Spur kommen?” und wird zukünftig der Maßstab sein, an dem die Aufsichtsbehörden die Datenschutzpraxis von Krankenhäusern, aber auch Herstellern von Krankenhausinformationssystemen messen.

Die Beraterinnen der PrivCom Datenschutz GmbH, Hamburg, kennen die diffizilen Herausforderungen, die zeitgemäßer Datenschutz an die Verantwortlichen in der Medizin stellt: PrivCom berät und betreut im Gesundheitswesen seit Jahren erfolgreich Auftraggeber unterschiedlicher Größen und Leistungsbereiche.

“Die Erleichterungen, die moderne Datenverarbeitung in medizinischen Prozessen bietet, sind aus der Praxis nicht mehr wegzudenken. Moderne Prozesse in der Gesundheitsversorgung und die notwendige technische Unterstützung setzen aber auch auf Datenmengen, die verändertes Daten- und Berechtigungsmanagement erfordern.” beschreibt Dr. Bettina Kähler, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin von PrivCom, eine der zentralen Herausforderungen des Themas.

Datenschutzberatung für Verantwortliche im Gesundheitswesen

PrivCom wird in den kommenden Monaten verstärkt Information und Beratung zu Datenschutz und Datensicherheit im Gesundheitswesen anbieten. Auftakt einer Reihe von Informations- und Schulungsveranstaltungen wird eine halbtägige Veranstaltung am 22.06.2011 in Hamburg sein.

Datenschutz in Krankenhäusern

22.06.2011, 15:00 – 18:30 Uhr

PrivCom Datenschutz GmbH, Behringstr. 28a, 22765 Hamburg

Die Veranstaltung fokussiert die “Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme”. Sie richtet sich besonders an Verantwortliche für Datenschutz in den Geschäftsführungen und Verwaltungen von Kliniken, an Datenschutzbeauftragte sowie an Ärzte und andere Interessierte.

Inhalte werden u. a. sein:

- Ärztliche Schweigepflicht im Wandel der technischen Entwicklung

- Rechtliche Anforderungen an eine datenschutzkonforme Gestaltung von Krankenhausinformationssystemen (KIS)

- Übersicht über die technischen Anforderungen an ein datenschutzkonformes KIS

- Organisatorische Umsetzung

Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist kostenlos.

Um den individuellen Fragen gerecht werden zu können, beschränken wir die Zahl der Teilnehmer.

Wir bitten Sie deshalb, Ihre Teilnahme frühzeitig bei PrivCom per E-Mail, per Fax oder telefonisch anzumelden:

PrivCom Datenschutz GmbH

Behringstr. 28a

22765 Hamburg

Tel. +49 (0)40 / 484 090-10

Fax +49 (0)40 / 484 090-11

E-Mail: gesundheitswesen[at]privcom.de

Die schwierigen Aufgabenstellungen von Datenschutz im Gesundheitswesen sind häufig mithilfe der Kompetenz und Erfahrung externer Beratungsunternehmen deutlich effizienter, kostengünstiger und zufriedenstellender zu lösen, als durch die Ausbildung und den Einsatz eigener Mitarbeiter: Besonders der sich weiter verändernde rechtliche Rahmen und das erforderliche hohe Maß an rechtlicher, technischer und organisatorischer Kompetenz setzt einen hohen Grad an Spezialisierung und kontinuierliche Fortbildung voraus.

Individuelle, modulare Lösungen aus einem umfassenden Beratungs- und Betreuungsansatz

Der Schutz personenbezogener Daten von Patienten ist eine Notwendigkeit, die weit über die ärztliche Schweigepflicht hinaus gesetzlich festgeschrieben ist. Die zu erfüllenden Bedingungen sind aber immer individuell einzuschätzen und zu bewerten – und damit auch das zu entwickelnde Datenschutzmanagement.

“Wir bieten unseren Auftraggebern alle Leistungen modular an und unterstützen unsere Kunden in allen Phasen und Aufgaben des Datenschutzes und der Datensicherheit.”, erläutert Dr. Kähler die Konzeption des Leistungsportfolio von PrivCom. “Basis der Entscheidung, welche Leistungen von uns eingesetzt werden sollen, ist häufig eine erste Analyse bzw. ein Audit des jeweiligen Datenschutz- und Datensicherheitsstatus bei unserem Auftraggeber.”

Von der Analyse des Status Quo über die Entwicklung und Umsetzung regelkonformer Maßnahmen und Prozesse bis zur Schulung der Mitarbeiter.

Zu den Leistungen von PrivCom für Auftraggeber zählen Rechtsgutachten ebenso wie Audits, Risikoanalysen und technische Sicherheitskonzepte. PrivCom übernimmt für Kunden die Funktion des externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder berät Datenschutzbeauftragte. Das PrivCom-Team erarbeitet auf die jeweiligen Notwendigkeiten maßgeschneiderte Schulungen und führt diese vor Ort durch.

PrivCom Datenschutz GmbH

Behringstr. 28a

22765 Hamburg

Tel. +49(40) 484 090-10

Fax +49(40) 484 090-11

E-Mail: info[at]privcom.de

PrivCom Datenschutz im Internet

Beratung – Vorsicht vor angeblichen Datenschutz-Beratern am Telefon

Quelle: hamburg-magazin.de, 18.04.2011

In den letzten Wochen haben Bürger verstärkt Anrufe erhalten, bei denen sich die Anrufer mit “Datenschutz Hamburg”, “Bundesdatenschutz Hamburg” oder “Datenschutzzentrale Hamburg” vorstellten. Hierbei handelt es sich um Betrüger, die versuchen, dem Angerufenen Kontodaten zu entlocken oder angeblichen Datenschutz gegen Bezahlung anbieten.

“Die Anrufer erwecken den Anschein, von einer Behörde anzurufen”, so Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, “lassen Sie sich davon nicht täuschen. Diese Anrufer stehen in keinem Zusammenhang mit einer Behörde. Eine Behörde würde Sie niemals anrufen und Ihre Kontodaten erfragen. Auch bieten Datenschutzbehörden keinen Datenschutz gegen Entgelt an.”

Gehen Sie nicht auf die Angebote dieser Anrufer ein und beenden Sie das Gespräch umgehend. Geben Sie vor allem keinesfalls Ihre Kontonummer an. Teilweise sind die Kontonummern dem Anrufer sogar bereits bekannt. In diesem Fall kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontobewegungen und achten Sie auf unberechtigte Abbuchungen. “Legen Sie gegen diese Abbuchungen Widerspruch bei Ihrer Bank ein und wenden Sie sich anschließend an die Polizei.”, so Caspar weiter.

Datenschutz im Saarland künftig unter einheitlicher Aufsicht

Der saarländische Landtag berät am Mittwoch über den Plan der Landesregierung, ein unabhängiges Datenschutzzentrum einzurichten.

Quelle: Saarbrücker Zeitung, 09.04.2011

Saarbrücken. Unter diesem Dach sollen unter der Leitung der Landesdatenschutzbeauftragten Judith Thieser die Zuständigkeiten für den Datenschutz im öffentlichen und im nichtöffentlichen Bereich zusammengefasst werden.

Bisher ist die Zuständigkeit für Datenschutz-Verstöße in der Privatwirtschaft, wie sie in der Vergangenheit etwa bei der Telekom oder bei Lidl vorkamen, im Innenministerium angesiedelt. Diese Praxis steht jedoch im Widerspruch zur vom EU-Recht geforderten “völligen Unabhängigkeit” der Datenschutz-Aufsicht für den nichtöffentlichen Bereich, wie der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom März 2010 festgestellt hatte. Damit hatte sich der frühere Landesdatenschutzbeaufragte Roland Lorenz mit seiner Ansicht durchgesetzt, der die Ansiedlung der Kontrollbehörde im Innenministerium schon seit Jahren heftig kritisiert hatte.

Die Amtszeit von Lorenz, der als ausgesprochen regierungskritisch galt, war im vorigen Jahr nicht mehr verlängert worden, nachdem Ministerpräsident Peter Müller (CDU) von seinem Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht und dem Landtag Thieser für das Amt vorgeschlagen hatte. Der nun vorliegende Gesetzentwurf von Innenminister Stephan Toscani (CDU) sieht dem Koalitionsvertrag gemäß vor, dass das Vorschlagsrecht des Ministerpräsidenten gestrichen und auf den Landtag übertragen wird.

Thieser soll künftig für die Ahndung und Verfolgung aller Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Datenschutzes zuständig sein. Wer gegen ihre Entscheidungen klagen will, kann direkt das Verwaltungsgericht anrufen, muss also kein Widerspruchsverfahren betreiben.

In Toscanis Entwurf heißt es, der wachsende elektronische Datenaustausch zwischen öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen erfordere eine einheitliche Beratung und Überwachung. Dies schaffe Synergieeffekte.

Muss Ihre Organisation einen Datenschutzbeauftragten bestellen? Checken Sie selbst!

Unter dem Titel “Checken Sie selbst!” bietet die Hamburger Datenschutzberatung PrivCom Datenschutz einen kostenlosen digitalen Datenschutz-Check.

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Unter bestimmten im BDSG genannten Voraussetzungen entfällt die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Wer entgegen den gesetzliche Vorschriften keinen Datenschutzbeauftragten bestellt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 S. 1 BDSG).

Der DSB-Check:

Muss Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen?

Finden Sie kostenfrei und unverbindlich heraus, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Von Ihrem Ergebnis sind Sie nur wenige Klicks entfernt.

Zum PrivCom DSB-Check

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