Datenschutz im Internet – Wie wir unsere Privatsphäre doch schützen können

Quelle: SPIEGEL ONLINE, 28.10.2011

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,794427,00.html

Von Hannah Pilarczyk

Sofort raus aus Facebook? Wer Datenschutz wichtig findet, scheint zurzeit auf verlorenem Posten zu sein – schließlich haben Internetexperten wie Jeff Jarvis das Zeitalter der “Post-Privacy” ausgerufen. Doch es geht auch anders – entscheidend ist, dass man den Kontext nicht aus dem Blick verliert.

Zwei Ordnungsprinzipien werden in der Debatte um Datenschutz im Internet oft durcheinandergewirbelt: Zugang und Kontrolle. Wem mache ich meine Daten zugänglich? Was darf er mit ihnen machen? Obwohl dies zwei sehr unterschiedliche Fragen sind, werden sie selten getrennt beantwortet – was weitreichende Konsequenzen hat.

Gerade die lautesten Post-Privacy-Advokaten wie Jeff Jarvis oder Christian Heller umgehen nämlich diese Differenzierung. Beide behaupten, Verstöße gegen das Kontrollprinzip (“Facebook hat meine Daten an Dritte weitergegeben”) würden auch das Zugangsprinzip hinfällig machen (“Dann kann ich’s ja gleich öffentlich posten”). Weil sie selber keine Differenzierungen beim Problemaufriss vornehmen, lassen sie daraus folgen, dass es auch keine differenzierten Lösungen geben könnte.

“Vergesst die Privatsphäre!” ist ihr provokantes, im Grunde aber ratlos machendes Motto. Denn letztlich nimmt es die Politik aus der Verantwortung und überlässt es dem einzelnen User, ein soziales Problem individuell zu lösen.

Für den, dem noch am Datenschutz gelegen ist, ergibt sich daraus eigentlich nur eine Konsequenz: Sofortausstieg aus allen Social Networks und sonstigen digitalen Diensten. Doch ist das wirklich praktikabel? Tatsächlich haben diese Angebote in unserem Leben doch eine so wichtige Rolle eingenommen, dass sie aus dem Alltag kaum mehr wegzudenken sind. Komplettausstieg ist deshalb keine realistische Option. Aber auch konzeptionell überzeugt die Forderung nach Online-Abstinenz nicht. Sie verkennt nämlich, dass Privatsphäre im Kern etwas höchst soziales ist.

Der Kellner darf nicht mitreden

Das zeigt sich schon an einem sehr einfachen Beispiel – nämlich einem Menschen, der auf einer einsamen Insel gestrandet ist. Keine seiner Handlungen wird von einem anderen Menschen beobachtet, geschweige denn aufgezeichnet. Dennoch würde man hier nicht von Privatsphäre sprechen, denn die entsteht nur in Abgrenzung zu Öffentlichkeit.

Gleichzeitig gibt es aber auch Privatsphäre innerhalb von Öffentlichkeit. Das klingt kompliziert, wird aber von uns täglich gelebt. Ein Beispiel dafür ist das Gespräch im Restaurant. Auch wenn wir uns für einen öffentlichen Ort als Treffpunkt entschieden haben, erwarten wir, dass wir uns ungestört mit unserer Begleitung unterhalten können und weder die Tischnachbarn noch die Bedienung sich einschalten.

Denselben Anspruch müssen wir auch hinsichtlich der neuen Medien erheben können, fordert Helen Nissenbaum. Die New Yorker Kultur-und Kommunikationswissenschaftlerin hat mit ihrem Buch “Privacy in Context” eine der interessantesten Analysen zu Überwachung und Datenschutz geschrieben. Sie ist der Überzeugung, dass es nicht sinnvoll ist, Privatsphäre und Öffentlichkeit theoretisch zu definieren. Die Bedeutung beider Konzepte würde sich vielmehr erst aus dem jeweiligen sozialen Zusammenhang erschließen, in dem Informationen fließen.

So sind wir froh, wenn unser Arzt Einblick in unsere detaillierte Krankenakte hat und auf dieser Grundlage eine Diagnose erstellen kann. Dieselben Informationen frei verfügbar im Internet wären hingegen ein Alptraum. Genauso macht es uns nichts aus, wenn jemand in der Schlange im Coffeeshop sieht, wie wir einen Soja Chai Latte kaufen. Würde sich dieser jemand aber unsere Bestellung notieren und sie mit denen der vergangenen Tage vergleichen, wären wir empört.

Welcher Zusammenhang wird verletzt?

Nissenbaum plädiert deshalb dafür, eine neue Anwendung zum Beispiel auf Facebook nicht danach zu bewerten, ob sie die Privatsphäre an sich verletzen würde. Der bessere Maßstab wäre ein Konzept, das sie “contextual integrity” nennt – die Unversehrtheit des Kommunikationskontextes. Dieses Konzept erscheint zunächst eher akademisch, ist aber in Wirklichkeit eine sehr praktische Orientierungshilfe bei der Beurteilung, wann unsere Privatsphäre verletzt wird.

Für Nissenbaum hat contextual integrity vier Bestandteile.

Erstens den sozialen Zusammenhang, in dem kommuniziert wird – das Krankenhaus bildet zum Beispiel einen medizinischen Zusammenhang, innerhalb dessen über die Gesundheit eines Patienten gesprochen wird.

Zweitens die wichtigsten Akteure, die an der Kommunikation beteiligt sind – in diesem Beispiel Arzt und Patient.

Dritter Bestandteil ist die Qualität der Informationen – wird nur über Blutwerte gesprochen oder auch persönliches?

Viertens gehören zu contextual integrity die Übertragungswege von Informationen – ob man sich mündlich austauscht oder E-Mails schreibt.

Laut Nissenbaum können wir erwarten, dass in einem Kommunikationskontext diese vier Bestandteile nicht ohne unsere Zustimmung verändert werden. Geschieht dies trotzdem, werden der Kommunikationskontext und damit auch unsere Privatsphäre verletzt.

Ansatzpunkte für neue Gesetze

Um im Beispiel zu bleiben: Wird zu einem Patientengespräch plötzlich ein Vertreter der Pharmaindustrie dazu gebeten, ändert sich sowohl der soziale Zusammenhang – schließlich geht es plötzlich auch um wirtschaftliche Interessen – als auch der Kreis der beteiligten Akteure. Nach dem Konzept der contextual integrity kann der Patient zu Recht geltend machen, dass seine Privatsphäre verletzt wurde.

Gleiches gilt auch für Veränderungen in den Anwendungen oder Geschäftsbedingungen von Social Networks. Können plötzlich Dritte unsere Daten einsehen oder werden Informationen an Werbekunden weitergegeben, ohne dass wir dem explizit zugestimmt haben, ist unsere berechtigte Erwartung, dass der Kommunikationskontext unversehrt bleibt, nicht erfüllt worden. Ein Verstoß gegen unsere Privatsphäre liegt vor.

Viele Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Sicherheitseinstellungen von SchülerVZ oder Facebook lassen sich nach diesem Modell als Verstöße gegen die Privatsphäre werten. Das hat noch keine rechtlichen Folgen, zeigt aber auf, wo gesetzliche Neuregelungen ansetzen könnten.

Ob diese letztlich praktikabel sind? Das lässt sich vorab schwer beurteilen. Bevor man im großen Stil das Zeitalter der Post-Privacy ausruft, kommt man aber nicht umhin anzuerkennen, dass das Konzept der Privatsphäre doch etwas gehaltvoller ist, als es einem lieb ist.

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Datenschützer Schaar: “Der Staat erfährt immer mehr über uns”

Ein exzellentes Interview mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar haben die Stuttgartern Nachrichten veröffentlicht:
Sehr lesenswert!

Quelle: Stuttgarter Nachrichten, 01.10.2011, Daniel Gräfe

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.datenschuetzer-schaar-der-staat-erfaehrt-immer-mehr-ueber-uns.a6564399-7c8d-4cf4-ba53-9011a686fdc8.html

Stuttgart – Peter Schaar gibt ungern viel über sich preis. Bei der Datensicherheit ist er aber offenherzig: Politik und Wirtschaft würden zu wenig dafür tun, sagt der Bundesbeauftragte für Datenschutz. Stattdessen legten Internetkonzerne bedenkliche Persönlichkeitsprofile von uns an.

Herr Schaar, wie sind Sie im Internet unterwegs?

Ich habe mich in verschiedenen Netzwerken angemeldet, nutze sie aber eher als Experimentierfeld. Ich kann ja als Datenschützer nicht wie ein Blinder über die Farbe reden. Aber ich gebe recht wenig über mich preis – zumindest bemühe ich mich darum.

Sie nutzen keine Pseudonyme?

Doch. Wenn es um private Themen geht, zum Beispiel in Foren. Andere brauchen ja nicht jede meiner Erfahrungen zu kennen, über die ich mich austausche.

Geben Sie Ihr reales Geburtsdatum an?

Nein, das versuche ich zu vermeiden. Aber das wurde schon einmal ohne mein Zutun hinzugefügt – ich habe keine Ahnung, woher die Information stammte.

So weit kann es mit der informationellen Selbstbestimmung nicht her sein.

Stimmt, man hat es nicht immer in der Hand, wer was über einen weiß und wie er mit diesen Informationen umgeht. Wenn man dazu noch etwas bekannter ist wie ich, dann ist es noch wahrscheinlicher, dass ein Dritter Informationen oder gar Fotos über einen einstellt. In einem Fall wurde ich gar als katholischer Messdiener in einem Netzwerk markiert – der ich nun wirklich niemals war.

Zumindest haben Sie davon erfahren. Müsste es nicht ein einfaches und zentrales Internet-Auskunftsrecht für jedermann geben?

Es gibt ja bereits einen datenschutzrechtlichen Anspruch: Jeder, der über mich etwas speichert, ist verpflichtet, mir darüber grundsätzlich kostenlos Auskunft zu geben. Ein Zentralregister wäre aber problematisch, weil dann zuerst alle Daten gebündelt werden. Aber es ist sicherlich sinnvoll, den eigenen Namen ab und zu selbst in eine Suchmaschine einzugeben, um zu wissen, was andere mit einem Klick über mich erfahren können.

Googlen Sie sich oft?

Von Zeit zu Zeit. Aber das macht ja auch meine Sprecherin für mich.

Daten können im Netz sein – auch wenn man es gar nicht nutzt

Und? Finden Sie als Datenschützer genügend Resonanz?

Die Leute machen sich heute mehr Gedanken als früher, wie sie ihre Daten schützen. Aber natürlich wünsche ich mir eine noch intensivere Beschäftigung mit diesem Thema. Jeder ist betroffen – von der Wiege bis zur Bahre. Selbst wer das Internet selbst nicht nutzt – seine Daten könnten dennoch im Netz verfügbar sein.

Was sagt Ihnen als Datenschutzbeauftragter der Siegeszug der Piratenpartei?

Dass das Internet und die virtuelle Welt politisch bedeutsamer werden. Zumindest in einem Wählersegment, das überwiegend männlich und jung ist. Aber das wird sich auch in andere Generationen ausbreiten.

Entsteht eine digitale Kluft im Land?

Ja, vor allem zwischen Jung und Alt und nach Bildungsgrad. Das Internet ist kein automatischer Integrator oder Gleichmacher – ganz im Gegenteil. Die Unterschiede, die es in der realen Welt gibt, existieren auch hier. Und werden sogar stärker, vor allem zwischen den Generationen.

Wie zufrieden sind Sie mit dem zentralen Widerspruchsregister der Wirtschaft? Dort kann man zum Beispiel Einspruch erheben, wenn das Haus bei Geodatendiensten wie Google Street View auftaucht.

Ich finde es ja gut, wenn sich Unternehmensverbände dazu verpflichten, den Datenschutz zu verbessern. Allerdings ist es nicht einzusehen, weshalb die Bundesregierung sich hier heraushält – sie müsste die Nichtbeachtung sanktionieren. Zu viele Firmen gehen mit dem Datenschutz zu lax um. Außerdem reichen die Verpflichtungen noch längst nicht aus – da sind die Unternehmensinteressen zu stark.

Die Regierung beugt sich also den Lobbyisten?

In der letzten Legislaturperiode wurden die Datenschutzvorgaben verbessert. Heute sehe ich nicht die nötige Energie, das wie erforderlich voranzubringen. Das ist unbefriedigend. Der Gesetzgeber muss endlich handeln.

Was fordern Sie?

Es sollte z. B. verboten werden, Persönlichkeitsprofile hinter dem Rücken der Betroffenen zu erstellen.

Google und Facebook im Fokus

Was heißt das?

Wenn über den konkreten Nutzungszweck hinaus Daten aus unterschiedlichen Quellen zusammengeführt werden, um die persönlichen Interessen einer Person zu katalogisieren. Das sollte nur zulässig sein, wenn der Betroffene zuvor eingewilligt hat. Auch das heimliche Orten von Smartphones und anderen mobilen Geräten und damit ihrer Besitzer muss verhindert werden.

Damit attackieren Sie das Geschäftsfeld von Google & Co.

Dann müssen die Geschäftsmodelle eben verändert werden. Der Schutz der Gesellschaft ist wichtiger als der Schutz von zweifelhaften Geschäftspraktiken. Da werden Daten zusammengeführt, von denen die meisten Nutzer nicht wissen, dass es sie überhaupt gibt. Besonders kritisch sehe ich es, dass ganz wenige globale Unternehmen wie Google und Facebook Zugang zu immer mehr Daten von immer mehr Nutzern bekommen und diese Daten bündeln.

Wie gut ist Ihr Draht zur amerikanischen Regierung?

Ich diskutiere mit der Federal Trade Commission und auch anderen amerikanischen Regierungsstellen über den Datenschutz, zuweilen auch kontrovers. Beim Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich bewegen wir uns ein Stück aufeinander zu. Bei staatlichen Datensammlungen – zum Beispiel bei der Übermittlung von Flugpassagier-Daten oder von Daten bei Finanztransaktionen – haben wir ein grundlegend unterschiedliches Verständnis. Das ist schwierig zu überbrücken.

Könnten die großen amerikanischen Firmen dazu verpflichtet werden, die Daten von deutschen Nutzern besser zu schützen?

Darauf wirken wir hin. Unternehmen, die in Deutschland Geschäfte machen und die Daten deutscher Nutzer erhalten, müssen sich auch an deutsches Recht halten. Gegebenenfalls muss das geändert werden. Auch die Europäische Kommission arbeitet an einer entsprechenden Neuregelung für Europa.

Facebook will mit seiner Funktion “Timeline” künftig die komplette Lebensgeschichte der Nutzer dokumentieren. Was halten Sie davon?

Es werden immer mehr Lebensbereiche ins Netz gezogen und auf der jeweiligen Plattform ausgewertet. Das sehe ich äußerst kritisch. Facebook und Google liefern sich einen Wettbewerb, wer den Nutzer am umfassendsten registriert. Davor kann ich nur warnen.

Müssen wir uns damit abfinden, dass Informationen über uns im Internet immer zugänglich bleiben werden?

Abfinden müssen wir uns mit gar nichts. Die Frage ist, ob wir technisch 100-prozentig verhindern können, dass von dritter Seite Daten kopiert und wieder eingestellt werden können. Da bin ich eher skeptisch. Trotzdem macht es Sinn, wenn sich Wissenschaftler darüber Gedanken machen, wie man eine Art digitalen Radiergummi konstruieren kann, mit denen sich einmal veröffentlichte Daten wieder aus dem Internet entfernen lassen.

Geheimdienst in komfortabler Situation

Lassen Sie uns Science-Fiction spielen. Werden wir in einigen Jahren noch die Kontrolle über unser eigenes digitales Leben haben?

Die Frage ist schon heute, ob wir sie haben. Es gibt Geschäftsmodelle, die ein genaues digitales Abbild unseres Lebens erfassen wollen. Um diese Informationen zu Geld zu machen. Diese Firmen sind nicht daran interessiert, dass wir die Kontrolle behalten oder wiedererlangen.

Wird künftig unser virtuelles Leben unser reales Leben beherrschen?

Das reale Leben wird immer wichtig sein, aber die reale und die virtuelle Welt verschmelzen immer stärker. Das reale Leben wird durch Fotos, Videos und die Ortsbestimmung digital aufgezeichnet. Fast alles, was wir heute machen, hinterlässt eine Datenspur – beispielsweise das Bezahlen mit der EC-Karte und bei Einkäufen im Internet.

Kein Geheimdienst war je in so einer komfortablen Position.

Fest steht, dass Sicherheitsbehörden heute so viele Informationen zur Verfügung haben wie nie zuvor. Sie greifen auch auf Daten zurück, die sie selbst nicht ermittelt haben. Ob Telekommunikation, Flugbuchungssysteme, Kontobewegungen oder soziale Netzwerke – das muss man nur noch zusammenführen. Auf diese Weise erfährt auch der Staat immer mehr über uns.

Wird in Zukunft die Anonymität, für die das Internet einmal gefeiert wurde, abgeschafft?

Das wäre eine Horrorvision. Es ist nicht wünschenswert, dass man sich stets für die Nutzung eines jeden Dienstes mit dem eigenen Namen registrieren müsste. Ich trete für die Beibehaltung des Rechts ein, sich unbeobachtet im Internet zu bewegen. Man muss sich auch unter Pseudonym an Diskussionen beteiligen dürfen.

Gerade die großen sozialen Netzwerke zwingen die Nutzer schon jetzt, sich mit dem realen Namen anzumelden.

Das sehe ich sehr skeptisch. Damit fallen die Schranken zwischen unseren Lebensbereichen wie Familie, Beruf, Freizeit, Politik und Religion. Die Anbieter, aber auch andere Nutzer können sie dann verknüpfen. Und bedenken Sie, dass die großen sozialen Netzwerke mehr Mitglieder haben als die meisten Staaten.

Sie haben bisher bereits zwei Bücher über das Internet geschrieben. Wie könnte ihr drittes heißen?

“Nackt im Netz.”

Hier geht es wohl kaum um persönliche Vorlieben?

Mir geht es darum, wie sich die neuen technischen Möglichkeiten auf das Verhalten der Gesellschaft auswirken. Und wie sich das Sozialverhalten im Internet weiterentwickelt. Aber ich habe noch nicht mit dem Schreiben angefangen.

Buchkritik Zeitbombe Internet

Entwicklungen in der digitalen Welt scheinen zu polarisieren du in Frage zu stellen.

Unter dem Titel “Zeitbombe Internet” haben duie Zeit-Redakteure Thomas Fischermann und Götz Hamann ein Buch veröffentlicht, das sich unter anderem an der Fragestellung auslässt: “Warum unsere vernetzte Welt immer störanfälliger und gefährlicher wird” (Klappentext).

Eine sehr lesenswerte Kritik des Buches findet sich in dem Beitrag “Zeitbombe Internet: Geht’s auch eine Nummer kleiner?” von Markus Beckedahl:

http://netzpolitik.org/2011/zeitbombe-internet-geht%E2%80%99s-auch-eine-nummer-kleiner/

Ohne viel vorweg nehmen zu wollen: der Beitrag ist keine reine Kaufempfehlung.

Datenschutz: Patientendaten nicht an Facebook übermitteln

Quelle: aerzteblatt.de, 10.06.2011

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, hat darauf aufmerksam gemacht, dass bei Facebook derzeit vermehrt Patientendaten auftauchen. Der Grund: Wenn ein neuer Account bei Facebook angelegt wird, fragt das soziale Netzwerk, ob das Adressbuch zum “Freunde-Finden” verwendet werden soll. Auf dem PC oder Smartphone von Ärzten befinden sich im Adressbuch häufig Patienteninformationen, die dann von Facebook automatisch importiert werden.

Nach Angaben von Caspar hätten sich bereits Ärzte darüber gewundert, dass ihre Patienten Einladungen zu Facebook erhielten, in denen ihnen andere Patienten mit Name und Bild als “mögliche Bekannte, die schon auf Facebook sind” präsentiert wurden. Das sei nicht mit dem geltenden Datenschutzrecht vereinbar.

Die Stiftung Gesundheit weist darauf hin, dass dies auch gegen die ärztliche Schweigepflicht verstoße. So darf ein Arzt nicht einmal Auskunft darüber geben, ob eine bestimmte Person bei ihm in Behandlung ist oder war. Datenschützer warnen daher eindringlich davor, Facebook Zugriff auf beruflich genutzte Adressbestände einzuräumen.

IPv6 – Neues Internet-Protokoll

Provider versprechen Datenschutz bei IPv6

Quelle: SPIEGEL ONLINE, 04.05.2011

Mit IPv6 können praktisch alle Geräte eine lebenslange Internet-Adresse bekommen – Datenschützer warnen vor einer dadurch möglichen Vollüberwachung. Vodafone und Telekom geben jetzt Entwarnung: Die Provider wollen ihren DSL-Kunden auch künftig dynamische Adressen zuteilen.

Hamburg – Nach rund 30 Jahren sind die Internet-Adressen aufgebraucht: Das IPv4-System, nach dem alle ans Internet angeschlossenen Geräte eine eindeutige Nummer zugewiesen bekommen, ist an seine Grenzen gestoßen. Ein neuer Standard ist längst entwickelt, die Umstellung hat begonnen – und damit einher gehen Warnungen von Datenschützern. Im SPIEGEL zeigte sich der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar besorgt über einen möglichen Verlust der anonymen Internet-Nutzung.

Zwei große Provider versprechen ihren Kunden nun die von Caspar angemahnte, datenschutzfreundlichen Vergabe von IP-Adressen. Der Reihe nach: Der neue Standard, genannt IPv6, ermöglicht dermaßen viele Adressen, dass praktisch jeder Computer eine eigene, dauerhaft gültige, IP-Adresse bekommen könnte. Bisher war das eher eine Ausnahme für Firmennetze und spezielle Anwendungen. Nur wenige Privatanwender nutzen die Möglichkeit, eine dauerhaft gleichbleibende IP-Adresse zu buchen – auch weil so etwas einen Aufpreis kostet. IP-Adressen sind bisher ein knappes Gut, die Provider teilen ihren Kunden meist erst dann aus einem Adress-Pool eine freie IP-Adresse zu, wenn sie sich ins Netz einwählen. So bekommt man bei jeder Einwahl dynamisch eine andere Adresse zugewiesen.

Deshalb müssen beispielsweise Strafverfolger bei Ermittlungen jedes Mal bei den Providern anfragen, welcher Nutzer zu einer bestimmten Zeit eine festgestellte IP-Adresse genutzt hat. Außerdem haben es kommerzielle Datenerfasser ein wenig schwerer, Nutzerprofile zu Werbezwecken zu erstellen.

Das System würfelt

Richtig anonym ist eine Internet-Nutzung also auch jetzt nicht. Die neue Version des Internet-Protokolls soll aber zumindest nicht hinter den Datenschutz-Standard des Vorgängers zurückfallen. “Die Sicherheit ist genauso gut wie die, die ich heute schon habe”, sagt der Generalsekretär des Deutschen IPv6-Rates, Harald Sack. “Über die Privacy Extensions in IPv6 kann man jederzeit anonym sein.”

Bei dieser Vorkehrung zum Schutz der Privatsphäre auf der Nutzerseite wird der zweite Teil der neuen IP-Adresse gewissermaßen ausgewürfelt. Das Betriebssystem muss diese Funktion unterstützen, zum Teil muss sie vom Nutzer aktiviert werden. “Wenn ich mich am nächsten Tag anmelde, habe ich wieder eine neue IP-Adresse”, erklärt der Informatiker vom Hasso-Plattner-Institut der Universität Potsdam. Nur der Provider könne dies nachverfolgen – so wie auch schon bei der jetzt üblichen dynamischen Zuteilung von IPv4-Adressen.

Identifizierung schon durch die erste Adress-Hälfte

Das ist zwar richtig – aber nur die halbe Wahrheit. Denn die vordere Hälfte der neuen IP-Adresse, das Präfix, identifiziert das jeweilige Netzwerk, enthält also beim privaten Internet-Nutzer eine Kennung des Providers. Erst der zweite Teil, die sogenannte Interface ID, enthält dann den privaten Teil der Adresse und wird aus einem 64 Bit großen Bestand an möglichen Kennungen ermittelt – das sind 4,3 Milliarden mal 4,3 Milliarden mögliche Zahlenkombinationen. Die mit IPv6 ins Unermessliche gesteigerte Verfügbarkeit von IP-Adressen bietet allerdings auch die Möglichkeit, sich eine feste Adresse zuteilen zu lassen.

chon mit dem ersten Teil lassen sich Privatanwender eindeutig identifizieren, so die Sorge der Datenschützer, wenn dieser vom Provider nicht bei jedem Verbindungsaufbau gewechselt werde. Die sogenannten Privacy Extensions seien oftmals nicht ausreichend für eine Anonymisierung. Provider müssten daher sicherstellen, dass auch das sogenannte Präfix dynamisch vergeben wird – und nicht immer gleich bleibt, etwa für die Dauer der Vertragslaufzeit.

Zwei große Provider kündigten jetzt auf Anfrage an, ihren DSL-Kunden auch künftig bei jedem Verbindungsaufbau, also spätestens nach der erzwungenen Trennung nach 24 Stunden Nutzung, eine neue IP-Adresse zuzuweisen. Man werde an dem bestehenden Prinzip der dynamischen Adressvergabe für Privatkunden nichts ändern, erklärten die Deutsche Telekom und Vodafone.

Für Smartphone-Nutzer ist die Situation hingegen etwas komplizierter: Apple hat die Privacy Extensions erst in Version 4.3 seines mobilen Betriebssystems standardmäßig aktiviert, bei älteren Versionen muss, genau wie bei Apple-Rechnern, nachgeholfen werden. Bei Smartphones mit dem Google-System Android hilft auch das nichts: Eine Unterstützung ist schlicht noch nicht vorgesehen. Zur eigenen Sicherheit hilft nur ein Jailbreak des Android-Telefons – auf eigene Gefahr.

Mit Material von dpa

Sicherheitsberatung und technische Umsetzung von IPv6-Projekten:
CIO Solutions GmbH, Berlin – Brandenburg.

“Keine Macht den Daten-Lobbyisten”

Eine nach Ansicht der Redaktion sehr lesenswerte Antwort auf Aussagen von Julia Schramm (siehe Interview “Datenschutz: Internet-Exhibitionisten “Spackeria”” vom 10.03.2011 mit SPIEGEL ONLINE) hat “Sponner” formuliert.

Quelle: http://juliaschramm.de/blog/uncategorized/zynismus-und-idealismus/#comment-196, 10.03.2011

Schramm: Keine Macht den Datenschützern. Wir finden, dass die aktuelle Diskussion um den Schutz von Daten an der Realität vorbeigeht. Wir leben in einer vernetzten Welt, wo Privatsphäre durch das Internet nicht mehr möglich ist. Nun müssen wir sehen, wie wir damit umgehen.

Keine Macht den Daten-Lobbyisten. Wir finden, dass das aktuelle Interview bzw. die Meinung von Fr. Schramm vollkommen an der Realität vorbeigeht. (und an Naivität kaum zu überbieten ist)

Privatsphäre im Internet ist sehr wohl, ohne Informatikstudium möglich.

Denn es ist (größtenteils) jedem selbst überlassen, wie viel er wo, mit welchem Wahrheitsgehalt, über sich preis gibt. “Man muss halt mal sehen (nachdenken) – wie man mit dem Medium Internet umgeht.”

Schramm: Das ist zwar ein schöner Anspruch, aber meine Daten können mir nicht mehr gehören. Wir haben längst die Kontrolle darüber verloren. Ob wir es nun gut finden oder nicht: Privatsphäre ist sowas von Eighties. (lacht)

Das ist zwar ein schöner Irrglaube, aber meine Daten gehören nach wie vor mir. Ich habe noch lange nicht die Kontrolle darüber verloren – ob Sie das nun gut finden oder nicht… aber ich weiß ja bereits: “Denken – sowas von Eighties” (lacht)

Schramm: Wie denn? Der Aufwand, private Daten zu kontrollieren und zurückzuhalten, ist mittlerweile unverhältnismäßig hoch. Im Endeffekt können wir uns nicht dagegen wehren. Deswegen wollen wir eine Diskussion über Post-Privacy anstoßen, als Flucht nach vorne.

Banale Antwort: “Einfachmal die Fresse halten.” (Zitat: Dieter Nuhr)

Der Aufwand, private Daten zu kontrollieren und zurückzuhalten, indem man nicht jedem alles auf die Nase bindet, 200 Statusmeldungen am Tag in die Welt bläst und nicht überall seine echten Daten angibt wo ein * ist – ist verhältnismäßig einfach. Im Endeffekt kann man sich super leicht dagegen wehren. Deswegen sollten wir eine Diskussion über “Intelligence-Internet-Using” anstoßen, als Flucht nach vorne.

Schramm: Das ist erst mal eine Zustandsbeschreibung, wie der Begriff schon sagt, nach der Privatsphäre. Gleichzeitig ist es auch eine Utopie, die Idealvorstellung einer Gesellschaft, die Privatsphäre nicht mehr nötig hat, weil es keine Diskriminierung mehr gibt.

“Intelligence-Internet-Using” ist erst mal eine Zustandsbeschreibung, wie der Begriff schon sagt, zu Erhaltung der Privatsphäre. Es ist keine Utopie, die ohne die Idealvorstellungen einer perfekten Gesellschaft auskommt, in der die Privatsphäre abgeschafft wird und ein totalitärer Staat errichtet werden kann.

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Schramm: Es mag dann zwar immer noch Platz für Privatspähre geben, im Sinne der Trennung Hannah Arendts von öffentlichem und privatem Raum. Aber sie wird nicht mehr als Schutz notwendig. Viele Datenschützer argumentieren ja mit wirtschaftlichen und staatlichen Repressionen, die drohen, wenn die eigenen Daten nicht genug geschützt sind. Außerdem glaube ich, dass der Wunsch nach dem Schutz der Privatsphäre eine Reaktion auf eine unsichere und potentiell gefährliche Umgebung ist.

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Es mag zwar Platz für gegensächliche Meinungen existieren, im Sinne der Meinungsfreiheit. Aber die Privatsphäre ist nach wie vor zum Schutz notwendig. Viele Datenschützer argumentieren genauso, weil sie die reale Geschichte einiger totalitärer Staaten kennen (Stichworte: DDR, Stasi), das war keine “Drohung” oder “Angst” sondern – nun kommts: REALITÄT!

Außerdem glaube ich, dass die Privatsphäre mich in der Tat vor dieser unsicheren und definitiv gefährlichen Umgebung schützt. (aber, geben sie ihren Wohnort ruhig den freigelassenen EU-Vergewaltigern preis, soll nicht mein Problem sein)

Schramm: Im Internet ist es eben vorbei mit der Privatsphäre, darüber sollte man sich klar sein. Schon der Begriff Datenschutz gaukelt eine falsche Sicherheit vor, die es praktisch nicht mehr gibt. Die einzige Alternative ist, anonym zu surfen.

Im Internet ist eben bei den Meisten vorbei – mit gesundem Menschenverstand. Darüber sollte man sich klar sein. Schon der Begriff “Verstand” gaukelt eine falsche Intelligenz vor, die es praktisch nicht mehr gibt. Die Einzige Alternative ist – sich GEDANKEN zu machen.

Schramm: Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ich im Gegenzug auch viel zurückbekomme, neue Freundschaften, Anregungen, Unterstützung. Einige Freunde haben mir gesagt, dass ich nicht über sie schreiben soll, das respektiere ich natürlich. Und ich muss mit den Konsequenzen rechnen: Wenn ich mich irgendwo bewerbe, kann mein Chef mit Google sofort herausfinden, dass ich für die Piratenpartei bei einer Wahl angetreten bin.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ich im Gegenzug AUCH viel zurückbekomme, dubiose “Freundschaften”, SPAM, Sexmails, Penisverlängerungswerbung alles Anregungen und Unterstützung – je nach Auslegung. Ein Glück, das ihre Freunde noch selbstständig denken und gut das sie das respektieren. Ein Anfang. Mit dem letzten Satz, haben sie Recht. Ob das nun ihr Vor- oder Nachteil ist, wird sich in der Künftigen Jobsuche zeigen… aber vergessen sie bitte auch nicht all die negativen Kommentare, die nun mit ihrem Namen für immer verbunden sind.

Schramm: Privatsphäre ist auch der Ort, wo Ehemänner ihre Frauen schlagen. Aber wir wollen auch keinen anarchistischen Zustand, in dem es überhaupt keine Privatsphäre mehr gibt. Es muss schon noch Einschränkungen geben

Das exhibitionistische Internet ist auch der Ort, wo Se*videos von “naiven Freundinnen” veröffentlich werden, die glauben ihr Freund will das Se*video nur für den “Privatgebrauch” drehen… oder Kinderp*rnos straffrei getauscht werden. Da muss es schon noch Einschränkungen der (zumindest meiner) Privatdaten geben! Denn ich will das peinliche Fotos / Videos von mir – auch bei mir bleiben. Der einfachste Weg dazu: Ich behalte sie für mich.

Bis dahin gilt ein Spruch, den ein Spon-Forist gepostet hat – und den ich sehr zutreffend finde:

“Stop the pain, use your brain!

Die Kontrolle der Kontrolleure

Dies ist ein schon älterer Artikel, der im August des letzten Jahres im faz.net veröffentlicht wurde. Norbert Schneider ist ist Direktor der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) in Düsseldorf. Ich finde ihn trotz seines älteren Datums hier der nochmaligen Veröffentlichung wert; er ist ein ausgesprochen kluger Exkurs zu der Frage der Kontrolle der Menschen im Netz, die mich in verschiedenen Ausprägungen immer wieder beschäftigt. Verblüffend einfach – und in ihrer Einfachheit absolut richtig – ist seine Schlussfolgerung: “Für diese Regulierung genügen im Grunde zwei Paragraphen. Paragraph 1: <Die Daten eines Menschen sind sein Eigentum. Wenn sie jemand nutzen möchte, dann zu den Bedingungen, die dafür allgemein festgelegt werden. Wer sie zur Kontrolle eines Menschen nutzt, verletzt seine Würde.> Paragraph 2 könnte lauten: <Der gesamte Datenverkehr muss für den Datengeber jederzeit transparent sein>”.

Quelle: faz.net, 11.08.2010

http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~E777521344CDF41789328C28FE66DA6B7~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Sozialkontrolle im Netz

Die Menschenleser

Wer sich im Netz preisgibt, wird zu einem Menschen zweiter Schöpfung: Er gibt den digitalen Göttern Gelegenheit, jede Kontrollmöglichkeit auszunutzen. Es ist an der Zeit, eine vernünftige Regulierung für die Kontrolleure zu finden.

Von Norbert Schneider

Wer kontrolliert die Kontrolleure? Die Datensouveränität muss in der Hand des Datengebers bleiben

Man kann verschiedene Geschichten von der Digitalisierung erzählen. Besonders beliebt ist die Version vom großen Erfolg. Die Belege reichen vom Handy bis HD. Von der Navigation bis zu MRT. Und es ist ja auch keine Frage: Auf viele Kummerfalten der analogen Kommunikation und der alltäglichen Rechnerei wirkt die Digitalisierung wie Botox.

Eine zweite Version ist die Schön-und-gut-Erzählung. Schön und gut, sagt der Erzähler, nun kannst du überall telefonieren. Leider kann dich jetzt auch jeder erreichen. Personalabbau hier erzwingt Personalausbau dort. Zeitgewinn vorne führt zu Zeitverlust hinten. Das Ganze ist ein Nullsummenspiel. Oder eben: Nun bist du mit dem Kopf durch die Wand. Und was machst du in der Nachbarzelle (Lec)?

Eine dritte Version entfernt sich von der Benutzeroberfläche. Sie beschreibt die Konturen eines neuen, des digitalen Menschen. Er ist nicht mehr das Kind Gottes, das Tier, das lachen kann, das zoon politikon, die Verbindung von Über-Ich, Ich und Es. Es ist der Mensch als Summe seiner von Rechnern gesammelten und lesbaren Daten.

Wichtige analoge Menschenleser sind Ärzte und Psychologen, Lehrer und Pfarrer. Sie finden heraus, woran man krankt, was man fühlt, wovon man träumt, was man weiß, wann man sündigt. Aus ihren Lesefrüchten, die meist unter einem Schweigegebot stehen, definieren sie den analogen Menschen – um ihn dann, mit Blick auf seine Schwächen, zu disziplinieren. Die digitalen Menschenleser sind nur noch große Rechner. Aus der Fülle der individuellen Daten, die überall anfallen, wo digital kommuniziert wird, beim Telefonieren, bei GPS, beim Surfen schaffen sie als Krone einer zweiten Schöpfung einen zweiten, virtuellen Menschen – vergleichbar dem zweiten Körper des Königs (Kantorowicz).

Mach dich gläsern!

Jetzt gilt: An seinen Daten soll man ihn erkennen, an seinen in Daten verwandelten Vorlieben, Werturteilen und Einstellungen, seinem Lieblingslokal, seinen Konsumgewohnheiten, seinem Wahlverhalten, seinen Macken. Die lesbaren Daten reichen, um nahezu alles über einen Menschen zu wissen. Das macht ihn kontrollierbar. Der Weg von analog zu digital ist auch der Weg von einer Disziplinar- in eine Kontrollgesellschaft (Deleuze).

Dass überall Daten aus dem Menschen schießen – diese Datenblüte wird getrieben durch ein Klima, das alles bisher eher Private ins Öffentliche verschiebt. Zwar gibt es nach wie vor Orte der Diskretion, Klöster oder gated cities, Logen oder lounges. Doch Konjunktur hat das Öffentliche. Man isst im Freien und telefoniert dabei ungeniert. Statt Gärtchen – der Biergarten. Die Mode veröffentlicht menschliche Körper. Public viewing breitet sich aus. Exhibitionismus wird chic. In der Talkshow, in der Castingshow, im Container von Big Brother, dessen Kontrollauge wohlgefällig auf den Datenspendern ruht. Getrieben wird dieser Trend zum Öffentlichen auch von einer schon immer zahlen- und datenfixierten empirischen Sozialforschung, die datenhungrig alles und jeden zählt und dann korreliert. Bis heute zum Glück anonym. Wie ein Brandverstärker wirkt, was man das heute schier unabweisbare Transparenzgebot nennen kann, dessen Imperative lauten: Mach dich gläsern! Zeig dich! Oder hast du was zu verbergen? Manche sprechen inzwischen von einer Tyrannei der Transparenz.

Dieses schon analog gut gefüllte Datenfass bringt die “Medienmaschine” (Coy) Internet vollends zum Überlaufen, durch Daten, die beim Surfen entstehen, bewusst, zufällig, unvermeidbar, zwangsläufig, speziell über soziale Netzwerke, Chatrooms oder Foren. Das Surfen, sagt Deleuze, habe überall die alten Sportarten abgelöst. Dieselben Menschen, die sich schon bisher kaum gewehrt haben, wenn man sie – auf ihre Daten bezogen – bis aufs Hemd ausgezogen hat, geben sich nun im Netz vollends preis: die Spiele, die sie spielen, die Bücher, die sie lesen, die Wege, die sie gehen, die Räusche, die sie hatten. Wo immer die Surfer die Welle reiten, fischen anschließend die großen Netzrechner ab, was an Daten liegen bleibt. Und geben es dann in die Speicher.

Das Verschwinden des Originals

Richtig neu und eigentlich die Signatur des Digitalen ist: Beim Datengeben und Datennehmen bleibt, anders als in den analogen Speichern, das Gelagerte im Speicher, auch dann noch, wenn es abgerufen, wenn es genutzt wird. Der elementare menschliche Wunsch, den Kuchen zu essen und ihn gleichwohl zu behalten, verliert seine paradoxe Pointe. Jetzt geht beides. Früher war es ein Wunder, wenn der Ölkrug der Witwe nicht leer wurde. Jetzt ist es das gerechnete Resultat digitalisierbarer Daten. Das Wunder hat ausgedient. Und der Grund ist so simpel wie bahnbrechend: Die Differenz zwischen Original und Kopie, zwischen echtem und virtuellem Öl hat sich erledigt. Das Einmalige verschwindet hinter der unendlichen Reproduzierbarkeit des Originals – als Original! Eigentum ist nicht mehr ortsgebunden. Zwei und mehr können dasselbe gleichzeitig besitzen.

Der erste, heute schon sichtbare Effekt dieser Verschiebung von privat und öffentlich ist derselbe, der bei der Ankunft neuer Medien immer zu beobachten war. Indem diese vagabundierende Datenmasse sich in neuen Formen und neuen Orten von Öffentlichkeit stabilisiert, zwar nur langsam, aber sicher, fransen die Ränder der analogen, medienerzeugten Öffentlichkeit aus und mit ihr die Funktion einer (nie einfach nur einen) Öffentlichkeit selbst. Das Anschwellen von Daten aller Art zwingt die klassischen Medien, besser früher als später, zu reagieren. Ihre herkömmlichen Funktionen und Ansprüche verfallen, wenn sie einfach fortgeschrieben werden. Das Gegenüber zu neuen Wettbewerbern – auch wenn sie vorerst noch schwach sind – verlangt die Besinnung speziell auf die Leistungen, die die Konkurrenz nicht anbieten kann. Das rät zur Konzentration, nicht zur Aufblähung. Ein interessanter Nebeneffekt entsteht hier für die Medienaufsicht. Die Vielfaltsicherung beziehungsweise die Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht verliert im Lichte der Digitalisierung ihren Schrecken. Denn viele Daten sind der Tod des Tycoons.

Neue Anthropologie

Doch die eigentliche Pointe der Datenschwemme ist nicht etwa eine Arbeitsentlastung für den Regulierer. Es ist der neue Mensch, lesbar als Träger seiner Daten. Es ist eine neue Anthropologie, entstanden aus einer Art von Aktionsmüll, einem Rechenfutter, aus dem die Rechner dann im Auftrag Dritter Gold machen.

Doch an diesem Punkte wird die neue Anthropologie prekär. Der Mensch als Datenträger wird, indem er lesbar gemacht wird, auch steuerbar, vorhersehbar, kontrollierbar. Er wird, ohne davon irgendetwas zu wissen, zum Objekt einer auf Dauer gestellten Rasterfahndung, die alle Liebhaber von Siebdrucken ermitteln will, die über dreißig Jahre und vermögend sind. Oder mehr als zwei Tage im Jahr am Arbeitsplatz fehlen. Oder eine Vorliebe für Pornogaphie haben.

Für programmierte Rechner ist das kein Problem. Wohl aber für den Berechneten. Er wird umfassend kontrollierbar. Sein Schritt und sein Tritt sind nicht nur nachvollziehbar, sie werden auch vorhersagbar. Gläsern steht er im Speicher, dem Interesse der Beschaffer und Benutzer schutzlos ausgeliefert. Die waschen und kämmen die Daten und machen sie marktfein. Sie werden zur Grundlage von Geschäftsmodellen, in denen die digitalen Menschen, indem ihre Datenprofile an die analogen Waren- und Dienstleistungsgesellschaften verkauft werden, ihrerseits zum Kauf anstehen. Einer abnehmenden Gefahr von vorherrschender Meinungsmacht auf dem Gebiet der Massenkommunikation korrespondiert bei der Individualkommunikation das Problem einer zunehmenden Kontrollmacht. Wieder einmal steht nicht weniger als die Würde des Menschen auf dem Spiel.

Kaum etwas ist geheimer als das Gebaren der Sozialkontrolleure

Damit er dieses Spiel nicht verliert – Goliath gegen David, doch diesmal ohne Schleuder -, braucht er Schutz durch die Gesellschaft, eine Regulierung, die das asymmetrische Verhältnis zwischen ihm und den digitalen Menschenlesern und ihren Herren ins Lot bringt.

Diese Regulierung hat mit Zensur nichts zu tun. Sie greift nicht auf Inhalte zu, sie macht nur das Unsichtbare sichtbar: wie ein Mensch, der Daten abgibt, anhand dieser Daten kontrollierbar wird. Reguliert werden muss ein Geschäftsmodell, dessen Basis der kontrollierbare Mensch ist. Denn: ohne Daten kein Geschäft. Die Regulierung muss dort ansetzen, wo es möglich wird, dass Dritte sich auf diesen zweiten virtuellen Datenmenschen ihren wirtschaftlichen, womöglich aber auch einmal ihren politischen Vers machen. Es geht um die gesellschaftliche Kontrolle derer, deren Maxime nicht Macht durch Meinung heißt, sondern Profit durch Kontrolle.

Für diese Regulierung genügen im Grunde zwei Paragraphen. Paragraph 1: “Die Daten eines Menschen sind sein Eigentum. Wenn sie jemand nutzen möchte, dann zu den Bedingungen, die dafür allgemein festgelegt werden. Wer sie zur Kontrolle eines Menschen nutzt, verletzt seine Würde.” Paragraph 2 könnte lauten: “Der gesamte Datenverkehr muss für den Datengeber jederzeit transparent sein.”

Der Grund liegt auf der Hand. Noch unöffentlicher, noch geheimer als die Finanzwirtschaft ist derzeit nur noch das Gebaren der neuen Sozialkontrolleure. Niemand weiß genau, welche Daten sie sammeln und welchen Weg sie nehmen. Niemand kann sagen, wo sie lagern, und nur in seltenen Fällen, wie lange. Kein Wunder, dass ich annehmen muss, dass meine Daten, nachdem sie mich verlassen haben, jederzeit gegen mich oder zum Nutzen anderer verwendet werden können. Gäbe es hier Transparenz, könnte es zu solchen Spekulationen nicht kommen.

Zum Menschenbild der ersten Schöpfung gehört der freie Wille – mit allem, was daraus werden kann. Es ist dafür zu sorgen, dass in einer zweiten Schöpfung dieser freie Willen nicht faktisch ausgelöscht wird. Eine Pointe der ersten Schöpfung kann man darin sehen, dass der erste Mensch nicht das Objekt der göttlichen Kontrolle war. Geht es so weiter wie bisher, dann wird eine Pointe der zweiten Schöpfung sein, dass die digitalen Götter sich dadurch an der Macht halten, dass sie eine Kontroll-Lücke schließen – indem sie eine Videokamera auch noch auf den Baum der Erkenntnis richten.

US-Handelsaufsicht will Datenschutz im Internet stärken

Quelle: heise online, 02.12.2010

Die US-Handelsaufsicht Federal Trade Commission (FTC) hat umfangreiche Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes im Internet veröffentlicht. Mit dem Bericht will die Behörde Impulse für den Gesetzgeber setzen und vor allem der Selbstkontrolle der Internetwirtschaft Beine machen. Diese sei bisher “zu langsam gewesen” und habe keinen “angemessenen Schutz” bewirkt. Es müssten daher Wege aufgezeigt werden, die Verbrauchern wie Unternehmen die Sicherung ihrer Privatsphäre in Datenwelten einfacher machten. FTC-Chef Jon Leibovitz betonte die Gefahren, die von der Verbindung von personenbezogenen Informationen über verschiedene Webseiten und Online-Dienste zu umfangreichen Profilen ausgingen. Er lud zugleich Interessierte ein, zu den Vorschlägen online Stellung zu nehmen.

Konkret rät die Behörde, dass der Datenschutz schon bei der Planung und Entwicklung von Produkten und Diensten stärker berücksichtigt werden müsse. Dieser “Privacy by Design”-Ansatz wird auch von europäischen Datenschützern hochgehalten. Eine Hauptempfehlung des Berichts lautet, eine Art virtuelle Robinson-Liste umzusetzen. So wie es Verbrauchern derzeit möglich ist, sich mit einem Eintrag in ein Verzeichnis gegen Direktwerbung auszusprechen, soll dies im digitalen Raum durch eine dauerhafte Browser-Voreinstellung möglich werden.

Die FTC macht sich in diesem Zusammenhang für die Einführung eines “Do Not Track”-Mechanismus stark, wie ihn US-Forscher der Stanford University bereits entwickelt haben. Dabei wird über das Web-Protokoll HTTP signalisiert, dass ein Nutzer nicht möchte, dass seine Klicks und Online-Bewegungspfade ausgewertet und diese Analyse beispielsweise für die Anzeige auf ihn zugeschnittener Banner verwendet wird. Gefragt sei ein “einfacher Auswahlmechanismus für die Verbraucher”, heißt es in dem Report, mit dem sie sich gegen die Sammlung personenbezogener Informationen über ihr Internetverhalten verwahren können.

Die Empfehlungen umfassen weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz wie die Einführung standardisierter Hinweise, mit denen die Nutzer rasch die Datenverarbeitung bei verschiedenen Online-Unternehmen vergleichen können sollen. Die herkömmlichen Datenschutzerklärungen der meisten kommerziellen Webseiten seien nur schwer zu finden und kaum verständlich. Zudem sollten Verbraucher einen “angemessenen Zugang” zu den Datenbeständen erhalten, die Firmen über sie aufbewahren. Zu guter Letzt müssten alle beteiligten Parteien stärkere Anstrengungen unternehmen, um die Konsumenten über kommerzielle Datensammelpraktiken und deren Folgen sowie persönliche Widerspruchsmöglichkeiten aufzuklären.

Leutheusser-Schnarrenberger fordert Nachbesserungen beim Datenschutz

Quelle: AFP, 03.12.2010

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) fordert Nachbesserungen beim Datenschutz im Internet. Das von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vorgelegte Papier sei eine “gute Grundlage für die weitere Diskussion”, sagte sie dem Berliner “Tagesspiegel” (Freitagsausgabe). Zugleich forderte sie Nachbesserungen: “Es ist richtig, die Veröffentlichung von Persönlichkeitsprofilen zu verbieten, aber ich habe Zweifel, ob das wirklich reicht.”

“Wir sollten in Ruhe darüber diskutieren, ob nicht bereits die Erstellung von solchen Profilen an enge Kriterien geknüpft werden muss”, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. “Je weniger Daten man hortet, desto weniger Missbrauch gibt es.” Zudem mahnte die Ministerin über die von der Wirtschaft angebotene Selbstverpflichtung hinaus eine generelle gesetzliche Verankerung von Einwilligungs- und Widerrufsrechten im Datenschutzrecht an. “Wir brauchen eine Regelung für die Frage, wann Daten nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Bürger genutzt werden dürfen und wann ein Widerspruchsrecht reicht”, sagte die FDP-Politikerin.

Die von der Wirtschaft vorgeschlagene zentrale Stelle, bei der Bürger Widersprüche gegen die Nutzung ihrer Geodaten einlegen können, hält die Ministerin für einen guten Ansatz. “Eine solche Stelle erspart dem Bürger viel Arbeit und erleichtert ihm, Widerspruch gegen die Nutzung seiner Daten einzulegen.”

Merkel: Internet kein rechtsfreier Raum

Quelle: Focus online, dpa, 04.12.2010

Wenige Tage vor dem IT-Gipfel der Bundesregierung hat Bundeskanzlerin Angela Merkel verbindliche Regeln zum Datenschutz im Internet angemahnt. Das Internet dürfe kein rechtsfreier Raum sein, sagte Merkel in ihrem Video-Podcast. Auf der anderen Seite dürfe man die Möglichkeiten des Internets nicht von vornherein zu sehr einschränken. Merkel sieht im Internet eine Möglichkeit, die Bürger besser in gesellschaftliche und politische Entscheidungsprozesse einzubinden.

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