Staatstrojaner – wer kontrolliert die Kontrolleure?

Die Entdeckung und Analyse des sogenannten Bundestrojaners durch den Chaos Computer Club sind erschreckend, denn sie zeigen, welche Auswirkungen aktives und passives Fehlverhalten in der schönen neuen digitalen Welt haben kann.

Die Analysen der offensichtlich im Auftrag oder zumindest mit Duldung einer dem Bundesinnenministerium unterstellten Bundesbehörde zeigen aber auch einige andere Zusammenhänge und Defizite auf.

Die Sprecher des Chaos Computer Clubs fordern klare gesetzliche Regelungen zum Schutz vor verfassungswidrigem Handeln und Unterlassen – zu Recht.

Diesen Mangel und entsprechenden Handlungsbedarf monieren auch Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar seit Langem (
http://experts4dataprotection.wordpress.com/?s=peter+schaar
).

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Handeln der Bundesregierung ebenfalls bereits 2008 deutlich Grenzen gesetzt. Diese Grenzen haben die Bundesbehörden in nicht zu tolerierender Form überschritten, die den Dienstherren, den Bundesminister des Innern, auf den Plan rufen muss.

Auch ich bin gespannt auf das, was der Bundesinnenminister zu diesem Fall sagen wird: Aber ganz ehrlich, ich erwarte nichts Gutes.

Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich hat sich seit seinem Amtsantritt im März dieses Jahres vor allem als Hardliner und Law-and-Order-Mann gegeben, dem keine populistische Überwachungs- und Kontrollmaßnahme zu billig war, um sie vor laufenden Mikrofonen und Kameras zu propagieren.

Er ist zwar Jurist, aber das Verfassungsrecht scheint unbemerkt an seiner Ausbildung vorbeigeschwebt zu sein.

Erwarten wir jetzt die Wandlung vom Saulus zum Paulus?

Das Beste, was uns – aus dieser “Panne” resultierend – passieren kann, wäre, dass dieser Fall zu einer Veränderung des Bewusstseins im Hinblick auf die Notwendigkeit von Datenschutz und aktiver Ausübung der eigenen Verantwortung bei uns allen führt.

Datenschützer Schaar: “Der Staat erfährt immer mehr über uns”

Ein exzellentes Interview mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar haben die Stuttgartern Nachrichten veröffentlicht:
Sehr lesenswert!

Quelle: Stuttgarter Nachrichten, 01.10.2011, Daniel Gräfe


http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.datenschuetzer-schaar-der-staat-erfaehrt-immer-mehr-ueber-uns.a6564399-7c8d-4cf4-ba53-9011a686fdc8.html

Stuttgart – Peter Schaar gibt ungern viel über sich preis. Bei der Datensicherheit ist er aber offenherzig: Politik und Wirtschaft würden zu wenig dafür tun, sagt der Bundesbeauftragte für Datenschutz. Stattdessen legten Internetkonzerne bedenkliche Persönlichkeitsprofile von uns an.

Herr Schaar, wie sind Sie im Internet unterwegs?

Ich habe mich in verschiedenen Netzwerken angemeldet, nutze sie aber eher als Experimentierfeld. Ich kann ja als Datenschützer nicht wie ein Blinder über die Farbe reden. Aber ich gebe recht wenig über mich preis – zumindest bemühe ich mich darum.

Sie nutzen keine Pseudonyme?

Doch. Wenn es um private Themen geht, zum Beispiel in Foren. Andere brauchen ja nicht jede meiner Erfahrungen zu kennen, über die ich mich austausche.

Geben Sie Ihr reales Geburtsdatum an?

Nein, das versuche ich zu vermeiden. Aber das wurde schon einmal ohne mein Zutun hinzugefügt – ich habe keine Ahnung, woher die Information stammte.

So weit kann es mit der informationellen Selbstbestimmung nicht her sein.

Stimmt, man hat es nicht immer in der Hand, wer was über einen weiß und wie er mit diesen Informationen umgeht. Wenn man dazu noch etwas bekannter ist wie ich, dann ist es noch wahrscheinlicher, dass ein Dritter Informationen oder gar Fotos über einen einstellt. In einem Fall wurde ich gar als katholischer Messdiener in einem Netzwerk markiert – der ich nun wirklich niemals war.

Zumindest haben Sie davon erfahren. Müsste es nicht ein einfaches und zentrales Internet-Auskunftsrecht für jedermann geben?

Es gibt ja bereits einen datenschutzrechtlichen Anspruch: Jeder, der über mich etwas speichert, ist verpflichtet, mir darüber grundsätzlich kostenlos Auskunft zu geben. Ein Zentralregister wäre aber problematisch, weil dann zuerst alle Daten gebündelt werden. Aber es ist sicherlich sinnvoll, den eigenen Namen ab und zu selbst in eine Suchmaschine einzugeben, um zu wissen, was andere mit einem Klick über mich erfahren können.

Googlen Sie sich oft?

Von Zeit zu Zeit. Aber das macht ja auch meine Sprecherin für mich.

Daten können im Netz sein – auch wenn man es gar nicht nutzt

Und? Finden Sie als Datenschützer genügend Resonanz?

Die Leute machen sich heute mehr Gedanken als früher, wie sie ihre Daten schützen. Aber natürlich wünsche ich mir eine noch intensivere Beschäftigung mit diesem Thema. Jeder ist betroffen – von der Wiege bis zur Bahre. Selbst wer das Internet selbst nicht nutzt – seine Daten könnten dennoch im Netz verfügbar sein.

Was sagt Ihnen als Datenschutzbeauftragter der Siegeszug der Piratenpartei?

Dass das Internet und die virtuelle Welt politisch bedeutsamer werden. Zumindest in einem Wählersegment, das überwiegend männlich und jung ist. Aber das wird sich auch in andere Generationen ausbreiten.

Entsteht eine digitale Kluft im Land?

Ja, vor allem zwischen Jung und Alt und nach Bildungsgrad. Das Internet ist kein automatischer Integrator oder Gleichmacher – ganz im Gegenteil. Die Unterschiede, die es in der realen Welt gibt, existieren auch hier. Und werden sogar stärker, vor allem zwischen den Generationen.

Wie zufrieden sind Sie mit dem zentralen Widerspruchsregister der Wirtschaft? Dort kann man zum Beispiel Einspruch erheben, wenn das Haus bei Geodatendiensten wie Google Street View auftaucht.

Ich finde es ja gut, wenn sich Unternehmensverbände dazu verpflichten, den Datenschutz zu verbessern. Allerdings ist es nicht einzusehen, weshalb die Bundesregierung sich hier heraushält – sie müsste die Nichtbeachtung sanktionieren. Zu viele Firmen gehen mit dem Datenschutz zu lax um. Außerdem reichen die Verpflichtungen noch längst nicht aus – da sind die Unternehmensinteressen zu stark.

Die Regierung beugt sich also den Lobbyisten?

In der letzten Legislaturperiode wurden die Datenschutzvorgaben verbessert. Heute sehe ich nicht die nötige Energie, das wie erforderlich voranzubringen. Das ist unbefriedigend. Der Gesetzgeber muss endlich handeln.

Was fordern Sie?

Es sollte z. B. verboten werden, Persönlichkeitsprofile hinter dem Rücken der Betroffenen zu erstellen.

Google und Facebook im Fokus

Was heißt das?

Wenn über den konkreten Nutzungszweck hinaus Daten aus unterschiedlichen Quellen zusammengeführt werden, um die persönlichen Interessen einer Person zu katalogisieren. Das sollte nur zulässig sein, wenn der Betroffene zuvor eingewilligt hat. Auch das heimliche Orten von Smartphones und anderen mobilen Geräten und damit ihrer Besitzer muss verhindert werden.

Damit attackieren Sie das Geschäftsfeld von Google & Co.

Dann müssen die Geschäftsmodelle eben verändert werden. Der Schutz der Gesellschaft ist wichtiger als der Schutz von zweifelhaften Geschäftspraktiken. Da werden Daten zusammengeführt, von denen die meisten Nutzer nicht wissen, dass es sie überhaupt gibt. Besonders kritisch sehe ich es, dass ganz wenige globale Unternehmen wie Google und Facebook Zugang zu immer mehr Daten von immer mehr Nutzern bekommen und diese Daten bündeln.

Wie gut ist Ihr Draht zur amerikanischen Regierung?

Ich diskutiere mit der Federal Trade Commission und auch anderen amerikanischen Regierungsstellen über den Datenschutz, zuweilen auch kontrovers. Beim Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich bewegen wir uns ein Stück aufeinander zu. Bei staatlichen Datensammlungen – zum Beispiel bei der Übermittlung von Flugpassagier-Daten oder von Daten bei Finanztransaktionen – haben wir ein grundlegend unterschiedliches Verständnis. Das ist schwierig zu überbrücken.

Könnten die großen amerikanischen Firmen dazu verpflichtet werden, die Daten von deutschen Nutzern besser zu schützen?

Darauf wirken wir hin. Unternehmen, die in Deutschland Geschäfte machen und die Daten deutscher Nutzer erhalten, müssen sich auch an deutsches Recht halten. Gegebenenfalls muss das geändert werden. Auch die Europäische Kommission arbeitet an einer entsprechenden Neuregelung für Europa.

Facebook will mit seiner Funktion “Timeline” künftig die komplette Lebensgeschichte der Nutzer dokumentieren. Was halten Sie davon?

Es werden immer mehr Lebensbereiche ins Netz gezogen und auf der jeweiligen Plattform ausgewertet. Das sehe ich äußerst kritisch. Facebook und Google liefern sich einen Wettbewerb, wer den Nutzer am umfassendsten registriert. Davor kann ich nur warnen.

Müssen wir uns damit abfinden, dass Informationen über uns im Internet immer zugänglich bleiben werden?

Abfinden müssen wir uns mit gar nichts. Die Frage ist, ob wir technisch 100-prozentig verhindern können, dass von dritter Seite Daten kopiert und wieder eingestellt werden können. Da bin ich eher skeptisch. Trotzdem macht es Sinn, wenn sich Wissenschaftler darüber Gedanken machen, wie man eine Art digitalen Radiergummi konstruieren kann, mit denen sich einmal veröffentlichte Daten wieder aus dem Internet entfernen lassen.

Geheimdienst in komfortabler Situation

Lassen Sie uns Science-Fiction spielen. Werden wir in einigen Jahren noch die Kontrolle über unser eigenes digitales Leben haben?

Die Frage ist schon heute, ob wir sie haben. Es gibt Geschäftsmodelle, die ein genaues digitales Abbild unseres Lebens erfassen wollen. Um diese Informationen zu Geld zu machen. Diese Firmen sind nicht daran interessiert, dass wir die Kontrolle behalten oder wiedererlangen.

Wird künftig unser virtuelles Leben unser reales Leben beherrschen?

Das reale Leben wird immer wichtig sein, aber die reale und die virtuelle Welt verschmelzen immer stärker. Das reale Leben wird durch Fotos, Videos und die Ortsbestimmung digital aufgezeichnet. Fast alles, was wir heute machen, hinterlässt eine Datenspur – beispielsweise das Bezahlen mit der EC-Karte und bei Einkäufen im Internet.

Kein Geheimdienst war je in so einer komfortablen Position.

Fest steht, dass Sicherheitsbehörden heute so viele Informationen zur Verfügung haben wie nie zuvor. Sie greifen auch auf Daten zurück, die sie selbst nicht ermittelt haben. Ob Telekommunikation, Flugbuchungssysteme, Kontobewegungen oder soziale Netzwerke – das muss man nur noch zusammenführen. Auf diese Weise erfährt auch der Staat immer mehr über uns.

Wird in Zukunft die Anonymität, für die das Internet einmal gefeiert wurde, abgeschafft?

Das wäre eine Horrorvision. Es ist nicht wünschenswert, dass man sich stets für die Nutzung eines jeden Dienstes mit dem eigenen Namen registrieren müsste. Ich trete für die Beibehaltung des Rechts ein, sich unbeobachtet im Internet zu bewegen. Man muss sich auch unter Pseudonym an Diskussionen beteiligen dürfen.

Gerade die großen sozialen Netzwerke zwingen die Nutzer schon jetzt, sich mit dem realen Namen anzumelden.

Das sehe ich sehr skeptisch. Damit fallen die Schranken zwischen unseren Lebensbereichen wie Familie, Beruf, Freizeit, Politik und Religion. Die Anbieter, aber auch andere Nutzer können sie dann verknüpfen. Und bedenken Sie, dass die großen sozialen Netzwerke mehr Mitglieder haben als die meisten Staaten.

Sie haben bisher bereits zwei Bücher über das Internet geschrieben. Wie könnte ihr drittes heißen?

“Nackt im Netz.”

Hier geht es wohl kaum um persönliche Vorlieben?

Mir geht es darum, wie sich die neuen technischen Möglichkeiten auf das Verhalten der Gesellschaft auswirken. Und wie sich das Sozialverhalten im Internet weiterentwickelt. Aber ich habe noch nicht mit dem Schreiben angefangen.

Facebook-Chef Zuckerberg – Die Welt ist ihm nicht genug

Quelle: Berliner Zeitung, 24.09.2011


http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/wirtschaft/facebook-welt-nicht-genug/359832.php

 

Voller Begeisterung präsentierte Facebook-Gründer Mark Zuckerberg am Donnerstagabend in San Francisco seine neuen Pläne. Foto: Bloomberg

Voller Begeisterung präsentierte Facebook-Gründer Mark Zuckerberg am Donnerstagabend in San Francisco seine neuen Pläne.

 

Von Matthias Thieme

 

Berlin – “Wir werden das Universum verändern”, brüllte ein Comedian, der Facebook-Chef Mark Zuckerberg sehr ähnlich sieht. Zu sehen war die Show zu Beginn einer Entwicklerkonferenz in San Francisco. Facebook gibt sich selbstironisch.

 

Doch ganz ernst gemeint sind die Neuerungen für das soziale Netzwerk, die dort vorgestellt wurden: Befreundete Nutzer sollen künftig gleichzeitig ihre Lieblingsmusik hören, TV-Serien oder Filme anschauen können.

 

Der echte Zuckerberg erläuterte in seiner Präsentation auch, wie Nutzer die Möglichkeit erhalten sollen, eine Art Tagebuch zu schreiben, das zu so etwas wie einem Lebensarchiv ausgebaut werden kann.

 

Kritik von Datenschützern

 

Das Konzept hat enorme Sprengkraft. Zuckerberg will erreichen, dass die Nutzer künftig Facebook als Eingangstor zum Internet nutzen. Das ist ein Frontalangriff gegen den Rivalen Google, denn Facebook will damit letztlich Suchmaschinen wie die von Google überflüssig machen.

 

“Die Erweiterung der Facebook-Angebote ist ein gigantischer Schritt in den Medienkosmos”. So beschreibt Ben Elowitz, Chef des US-Multimediadienstes Wetpaint, die Neuerungen. Seine Firma war an der Entwicklung der neuen Anwendungen beteiligt. Facebook werde zum Dreh- und Angelpunkt für jede Nutzeraktivität und zum “sozialen Betriebssystem” des Internets, so Elowitz.

 

Die Runderneuerung von Facebook kommt zu einem Zeitpunkt, da es Google nach mehreren gescheiterten Anläufen gelungen ist, endlich in die Welt der sozialen Netzwerke einzusteigen: Google Plus ist seit einigen Tagen freigeschaltet und hat schon mehr als 25 Millionen Nutzer. Das ist allerdings noch meilenweit von den mehr als 800 Millionen Nutzern entfernt, die bei Facebook laut eigenen Angaben angemeldet sind. Für viele Experten besteht kein Zweifel, dass es beim Kampf Facebook gegen Google letztlich darum geht, welches Unternehmen zum Dominator in der noch immer schneller wachsenden Welt der Internet-Ökonomie wird.

 

Zielgenaue und personalisierte Firmenwerbung

 

Facebook musste noch aus einem ganz anderen Grund schnell handeln: Marktforscher erkennen insbesondere bei jungen, markenaffinen Nutzern eine wachsende Ermüdung in der Nutzung sozialer Netzwerke. Knapp ein Drittel fühlt sich bereits durch Facebook und Co. gelangweilt.

 

Diese Gruppe ist aber für die werbende Wirtschaft zentral. Um die Aufmerksamkeit dieser Konsumentengruppe zu sichern, seien neue attraktive Produkte nötig, empfiehlt der Marktforscher Gartner. Facebook will das nun offenbar durch die Verknüpfung mit Multimedia erreichen. Zugleich ist es Facebook mit dem digitalen Lebenslauf möglich, präzise Profile der Nutzer zu erstellen.

 

Mit diesen Daten können Firmen zielgenau, personalisierte Werbung platzieren. So könnte demnächst auf der Facebook-Seite eines Hobby-Langstreckenläufers die Werbung für neue Laufschuhe genau zu dem Zeitpunkt auftauchen, wenn die alten durchgelatscht sind. Branchenkenner vermuten, dass hier ein riesiger neuer Markt erschlossen werden kann.

 

Für Datenschützer ist die neue Facebook-Welt indes eine Horrorvision: “Die Nutzerinnen und Nutzer sollten sich ernsthaft überlegen, ob sie die Geschichte ihres Lebens, wie von Herrn Zuckerberg vorgeschlagen, auf Facebook erfassen lassen”, warnt Bundesdatenschützer Peter Schaar. “Jeder sollte sich bewusst sein, dass einmal eingetragene Daten der eigenen Kontrolle entzogen werden.” Facebook will auch Anwendungen anbieten, mit denen persönliche Daten automatisch veröffentlicht werden. Solche Einstellungen hätten in der Vergangenheit zu Verletzungen der Privatsphäre der Nutzer geführt.

 

Manipulierter Informationsfluss

 

Thilo Weichert, der unabhängige Datenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins, nennt die Pläne von Facebook “eine Katastrophe”, weil Nutzer ihre komplette Internetkommunikation “einem Unternehmen offen legen”. Er prophezeit: “Das Unternehmen wird diese hochsensiblen Informationen über alle Mitglieder für sich selbst nutzen und kommerziell ausbeuten.”

 

Manipulation und Diskriminierung seien die Kennzeichen des Informationsflusses bei Facebook, denn ohne das Wissen der Nutzer würden Facebook-Programme sie von bestimmten Informationen ausschließen und mit vermeintlich erwünschten Informationen überversorgen. “Ich kann jedem nur raten, entweder ganz die Finger davon zu lassen oder es sehr vorsichtig zu nutzen”, sagte Weichert. Für Insider ist es ein offenes Geheimnis, dass es einen florierenden weltweiten Handel mit Nutzerdaten gibt, der sich in einer rechtlichen Grauzone bewegt.

 

Für Rena Tangens vom Verein für Bürgerrechte und Datenschutz (Foebud) kann sich durch die neuen Facebook-Angebote der Charakter des Web komplett verändern. “Das Internet wird dann kein öffentlicher Raum mehr sein, sondern eine gated community, in der nur Facebook das Sagen hat.”

 

Mehr Transparenz in Behörden

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung, 09.08.2011

Fragdenstaat.de will Anfragen kinderleicht machen und ein echtes Bürgerportal sein

Berlin. Seit gut fünf Jahren ist in Deutschland das Informationsfreiheitsgesetz IFG in Kraft, doch noch viel zu selten wird es genutzt. Das meint zumindest ein Bündnis aus Nichtregierungsorganisationen wie Reporter ohne Grenzen, Netzwerk Recherche, das Nachrichtenbüro n-ost, transparency international oder eben auch den Mediengewerkschaften djv und dju in Verdi. Gemeinsam haben sie jetzt das neue Rechercheportal fragdenstaat.de in Betrieb genommen.

Das soll nicht nur Journalisten, sondern auch interessierten Bürgern den Weg in die Archive und zu bisher wenig einsichtigen Unterlagen in deutschen Behörden erleichtern.

Stefan Wehrmeyer studiert Software-Engineering in Potsdam. In monatelanger ehrenamtlicher Arbeit hat er nach dem englischem Vorbild whatdotheyknow.com das deutsche Pendant fragdenstaat.de programmiert. In England erfreut sich das Portal größter Beliebtheit. Mehr als zwölf Prozent aller Behördenanfragen sollen bereits darüber online gestellt werden.

Mit dem neuen Programm sollen komplizierte Behördenanfragen kinderleicht zu stellen sein. “In der Suchmaske sind bereits alle nötigen Paragrafen nach dem Informationsfreiheitsgesetz angegeben, sodass man nur noch seinen Suchbegriff und das zuständige Ministerium angeben muss, und ab geht die Anfrage per E-Mail”, erläutert Wehrmeyer.

Fragdenstaat.de will daher wesentlich mehr sein als nur die Internet-Plattform für die Behördenhotline 115, obwohl diese in Deutschland durchaus auch fehlt. Hierzulande müssen sich die Nutzer erst noch daran gewöhnen, ihre Behörden auch nach vermeintlich geheimen Daten, Akten und Unterlagen auszufragen. Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz wie auch nach dem Umwelt- oder dem Verbraucherinformationsgesetz sind immer noch alles andere als selbstverständlich.

Zum Beispiel eine Anfrage nach dem Gesprächsprotokoll des letzten chinesischen Staatsbesuches in Deutschland. Es könnte zum Beispiel eine Recherche danach sein, ob wirklich über heikle Themen wie die Menschenrechte geredet wurde. “Man sollte möglichst förmlich schreiben, eine einfache und präzise Sprache benutzen und ein spezifisches Dokument erfragen. Dieses Protokoll ist ein spezifisches Dokument. Dann klickt man an, wenn Gebühren auftreten, dass man davor gewarnt werden möchte. Per Anfragemaske weist man darauf hin, dass aufgrund der gesetzlichen Bestimmung spätestens nach Ablauf eines Monats die Information zur Verfügung gestellt werden sollte.

Nun muss man natürlich seinen echten Namen, echte Postanschrift und E-Mail angeben. Die Anfrage ist per Mausklick nach dem IFG gestellt. Sollte sich die Behörde weigern, nach Ablauf der 4-Wochen-Frist eine Auskunft zu erteilen, kann man sich an den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar wenden”, erläutert Online-Aktivist Wehrmeyer das neue Rechercheportal. Peter Schaar sieht der zukünftigen Mehrarbeit durch eingehende Beschwerden nicht nur gelassen entgegen, sondern er begrüßt das neue Anfrage-Tool ausdrücklich.

“Ich bin ja nicht nur Datenschutzbeauftragter, sondern auch Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit, und als solcher kann ich mich über solche Initiativen aus der Zivilgesellschaft nur freuen, mehr Transparenz staatlicher Tätigkeit zu schaffen”, sagt Schaar.

Nicht nur dass bereits geschlossene Akten nun leichter zugänglich gemacht werden können. Auch bei aktuellen Planungsprozessen könnte das neue Internetportal sinnvoll sein.

“Es gibt nach wie vor Behördenmitarbeiter, die ein freies Informationszugangsrecht als lästig ansehen, weil sie denken, dass sie jetzt noch mehr zu tun haben oder dass damit Kosten verursacht werden. Sie sehen aber nicht die Chancen, die ein solcher transparenter Umgang mit den Daten bringt. Ich könnte mir vorstellen, dass gerade bei staatlichen Planungsvorgängen die Akzeptanz größer wäre, wenn hier mehr Transparenz geschaffen würde. Gerade wenn heute über den Wutbürger gesprochen wird, dann müssen der Staat wie auch die Verwaltungen dafür sorgen, dass Informationen bereitgestellt werden”, schlägt Peter Schaar vor.

Natürlich blieben auch mit dem neuen Recherchetool sicherheitssensible Bereiche wie die Nachrichtendienste oder personenbezogene Daten weiterhin tabu, versichert Schaar. Bald sollen auch Anfragen in den elf Bundesländern möglich sein, in denen es eigene Landesgesetze zur Informationsfreiheit gibt.

Zwar können Journalisten ihre Anfragen zu Beginn anonymisieren bzw. ganz geheim halten, um so einen exklusiven Recherchevorteil zu behalten. Ziel des neuen Portals soll im Sinne der Open-data-Bewegung aber sein, möglichst alle freigegebenen Akten und Dokumente öffentlich zu machen. Für fragdenstaat.de-Entwickler Stefan Wehrmeyer ist es ein echtes Bürger-Portal.

Nach Sony-Datenraub Forderung nach strengen internationalen Regeln

Quelle: AFP, 28.04.2011

Köln – Nach dem Diebstahl sensibler Daten von Onlinenutzern der Sony-Playstation hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar mehr Unterstützung von der Bundesregierung gefordert. Notwendig seien “stärkere internationale Instrumente, um den Datenschutz zu gewährleisten”, sagte er am Donnerstag im ARD-”Morgenmagazin”. Derweil warnte auch Microsoft vor Problemen beim Online-Dienst seiner Spielekonsole.

Sony hatte am Dienstagabend bekanntgegeben, dass Hacker in der Vorwoche das Online-Netzwerk von Playstation und des Musikdienstes Qriocity geknackt und sensible Daten gestohlen hätten. Rund 77 Millionen Nutzer weltweit habe der Konzern daraufhin per E-Mail vor möglichem Datenklau gewarnt.

Schaar erklärte aufgrund der Vorkommnisse, notwendig sei ein nicht nur in Deutschland, sondern auch international sehr hohes Datenschutz-Niveau. Das forderte auch der Präsident des High-Tech-Verbands Bitkom, August-Wilhelm Scheer. Deutschland habe bereits mit den schärfsten Datenschutz weltweit. “Der aktuelle Fall macht deutlich, dass scharfe deutsche Gesetze in der globalen Welt des Internets nichts bewirken”, erklärte Scheer. Statt nationale Gesetze zu verschärfen, sollten sich internationale Organisationen mit dem Thema befassen.

Der Leiter des Unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, sieht allerdings auch hierzulande Nachbesserungsbedarf: Weltkonzerne wie Sony, Facebook und Google seien in Deutschland faktisch nicht für Versäumnisse beim Datenschutz haftbar zu machen, sagte er der “Neuen Osnabrücker Zeitung” von Donnerstag. “Die Unternehmen haben zwar Vertriebsgesellschaften in Deutschland gegründet, die juristisch Verantwortlichen sitzen aber in Japan oder den USA.” Sie seien für die Datenschutzbehörden nicht zu greifen.

Nutzer von Online-Netzwerken seien bislang auf eigenes Risiko unterwegs, da der Gesetzgeber “diese rechtliche Grauzone noch immer toleriert”, kritisierte Weichert. Wer Daten deutscher Verbraucher via Internet zu wirtschaftlichen Zwecken erhebe, müsse künftig gesetzlich verpflichtet werden, eine juristisch verantwortliche Stelle in Deutschland einzurichten, forderte er.

Sony räumte derweil ein, dass die Datendiebe möglicherweise auch Kreditkarten-Informationen ausgespäht hätten. Gemeinsam mit der Polizei suche der Konzern nun nach den Tätern. Darüber hinaus habe das Unternehmen eine “angesehene Technologie-Sicherheitsfirma” engagiert, um eine “vollständige Untersuchung” des Hacker-Angriffs vorzunehmen, erklärte Sony-Sprecher Patrick Seybold via Nachricht auf der Playstation-Webseite.

Konkurrent Microsoft warnte unterdessen die Nutzer seines XBox-Live-Angebots vor einem ähnlichen Angriff wie bei Sony. Probleme gebe es bei registrierten Nutzern des Spiels “Modern Warfare 2″. Während des Spiels könnten Nutzer Nachrichten erhalten, die sensible Daten erfragten. “Wir kennen das Problem und sind dabei, es zu beseitigen”, erklärte Microsoft.

Wann Sony sein Playstation-Angebot wieder online stellt, ist derzeit noch unklar. Einige Dienste sollen Konzernangaben zufolge innerhalb der nächsten Woche wieder laufen. Das gesamte Angebot soll laut Seybold erst dann wieder bereitgestellt werden, “wenn wird sicher sein können, dass es sicher ist”.

Bundesdatenschutzbeauftragter stellt 23. Tätigkeitsbericht 2009-2010 vor.

Quelle: Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit – Internetredaktion, 12.04.2011

Bonn/Berlin, den 12. April 2011

Anlässlich der heutigen Vorstellung seines 23. Tätigkeitsberichts für die Jahre 2009 und 2010 erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar:

“Immer mehr Bürgerinnen und Bürger sind nicht damit einverstanden, in ihrem alltäglichen Verhalten registriert und überwacht zu werden. Ich fordere die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag daher auf, diesen Bürgerwillen ernst zu nehmen und die angekündigten datenschutzrechtlichen Vorhaben nun umzusetzen. “

“Der im letzten Jahr von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz offenbart immerhin den Willen, aus den seit vielen Jahren bekannten Missständen Konsequenzen zu ziehen. Auch wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber damit mehr Rechtssicherheit bekommen sollen, sehe ich es kritisch, dass etwa die offene Videoüberwachung der Beschäftigten ausgeweitet werden soll. Ich hoffe, dass die parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs zügig erfolgen und zu einer deutlichen Verbesserung des Datenschutzes am Arbeitsplatz führen werden. (Nr. 12.1)”

“Die aktuellen Diskussionen über Straßenansichtsdienste wie Microsoft Street Side oder Google Street View und soziale Netzwerke verdeutlichen, dass auch international agierende Unternehmen sich an deutsches und europäisches Datenschutzrecht halten müssen. Es kann nicht sein, dass Unternehmen heute aussagekräftige Profile im Internet bilden können, ohne dass die Nutzer vorab eingewilligt haben. Deshalb bedauere ich, dass es bisher unter dem Stichwort ‚Rote-Linie-Gesetz’ bei Ankündigungen der Bundesregierung geblieben ist und nicht einmal ein diskussionsfähiger Entwurf vorliegt. (Nr. 4.1.3)”

“Rote Linien muss es auch bei den Sicherheitsbehörden geben. Vor wenigen Wochen wurden eklatante Mängel bei der Umsetzung des SWIFT-Abkommens bekannt und kürzlich wurde aus Koalitionskreisen gefordert, die Anti-Terror-Gesetze ohne eine systematische, ergebnisoffene und wissenschaftlich fundierte Überprüfung zu verlängern. (Nr. 7.1.1)”

“Bei manchen scheint in Vergessenheit geraten zu sein, dass das Bundesverfassungsgericht wiederholt – zuletzt in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung – der staatlichen Überwachung deutliche Grenzen gesetzt hat. Eine umfassende Überwachung wäre mit der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar. Ich erwarte, dass sich die Bundesregierung sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene an dieser Maxime orientiert. (Nr. 6.1)”

“Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung bereits vor mehr als drei Jahren aufgegeben, ein voraussetzungsloses Auskunftsrecht der Steuerpflichtigen gegenüber der Finanzverwaltung zügig umzusetzen. Es ist nicht akzeptabel, dass die Finanzverwaltung den Betroffenen weiterhin nur bei Darlegung eines ‚berechtigten Interesses’ Auskunft zu ihren gespeicherten Daten gewährt. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie dieser Vorgabe endlich nachkommt. (Nr. 9.4)”

“Klare Vorgaben zur Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden hat der Europäische Gerichtshof formuliert. Da diese Entscheidung nicht zeitgerecht umgesetzt wurde, kommen auf Deutschland jetzt Strafzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe zu. Auch wenn sich das Urteil formal auf die Datenschutzaufsicht der Länder bezieht, sind dieselben Vorgaben auch auf Bundesebene zu beachten. Dies bedeutet etwa, dass mir die Möglichkeit eingeräumt werden muss, Bußgelder bei Datenschutzverstößen von Telekommunikations- und Postdienstunternehmen zu verhängen. Leider hat sich die Bundesregierung entsprechenden Anregungen bislang konsequent verweigert. (Nr. 2.1)”

“Auch die geplante Stiftung Datenschutz muss finanziell und personell unabhängig sein. Die Bundesregierung sollte jetzt die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Stiftung auf einer gesicherten Basis ihre Arbeit aufnehmen kann. (Nr. 2.5)”

“Zusammen mit den Datenschutzbeauftragten der Länder habe ich konkrete Vorstellungen zur Modernisierung des Datenschutzrechts vorgelegt. Der deutsche und der europäische Rechtsrahmen zum Datenschutz müssen gewährleisten, dass der Datenschutz mit der rasanten technologischen Entwicklung Schritt hält. (Nr. 1; 13.2)”

“Datenschutz ist heute weniger denn je durch Rechtsnormen sicherzustellen. Datenschutztechnologie muss die Menschen dazu befähigen, die Kontrolle über ihre Daten wiederzugewinnen. Wie schwierig dies ist, zeigt etwa die Diskussion über den digitalen Radiergummi. (Nr. 1.6)”

Mehr Beanstandungen, neue Aufgaben und immer mehr Bürgerbeschwerden

Im Berichtszeitraum wurden 30 Beanstandungen ausgesprochen; im Berichts-zeitraum 2007 bis 2008 waren es zehn. Beanstandungen kann der Bundesdaten-schutzbeauftragte auf der Grundlage des § 25 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) aussprechen, wenn er Verstöße gegen das BDSG oder andere Vorschriften des Datenschutzes oder sonstige Mängel bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten feststellt.

In den Jahren 2009 und 2010 erreichten die Dienststelle zahlreiche Bürgeranfragen: 11.153 schriftliche Eingaben sowie 14.204 telefonische Anfragen. Im Vergleich zum Berichtszeitraum 2007 bis 2008 stellt dies eine Steigerung von rund 47 Prozent bei den schriftlichen Eingaben und rund 10 Prozent bei den telefonischen Anfragen dar.

Darüber hinaus wurde mein Haus mit einer Vielzahl neuer Aufgaben betraut. Seit dem 1. Januar 2011 ist der Bundesdatenschutzbeauftragte etwa für die Beratung und Kontrolle der 335 Jobcenter bundesweit zuständig, die vorher von den Landesdatenschutzbeauftragten wahrgenommen wurde. Die zur Aufgabenerledigung notwendigen 15 Planstellen wurden bisher nicht zugewiesen, sondern nur mit befristeten Personalmitteln abgedeckt (Nr. 11.5.1). Weitere Aufgabenzuwächse gab es durch die Zuweisung der Schlüsselverwaltung für das Verfahren ELENA (Nr. 11.1.3.2) und die Zertifizierung von Diensteanbietern für De-Mail (Nr. 3.3).

Weitere Themen des 23. Tätigkeitsberichts:

Zensus 2011 (Nr. 8.1.1)

Die gesetzliche Zweckbindung der beim Zensus erhobenen Daten sowie eine hohe Datensicherheit müssen gewährleistet werden. Insbesondere dürfen keine personenbezogenen Angaben in die Verwaltung zurückfließen. Mir ist auch wichtig, dass die für die Durchführung des Zensus benötigten personenbezogenen Daten, unverzüglich anonymisiert und gelöscht werden, sobald sie nicht mehr erforderlich sind. Ein besonderes Problem ist der Umgang mit Daten von Personen, zu deren Schutz eine Übermittlungssperre im Melderegister eingetragen ist. Gemeinsam mit den Landesdatenschutzbeauftragten werde ich die Arbeiten in den Statistischen Ämtern begleiten und darauf achten, dass die gesetzlichen Datenschutzvorgaben eingehalten werden.

Datenverarbeitung in der Anti-Terror-Datei (Nr. 7.1.2)

Bei der Kontrolle der Datenverarbeitung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) in der gemeinsam mit den Polizeien und den Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder geführten Anti-Terror-Datei habe ich erhebliche Mängel festgestellt. Daten, die beim BfV zur Löschung anstanden, wurden in der Anti-Terror-Datei weiter vorgehalten. Zudem wurden Daten aus heimlichen Telekommunikationsmaßnahmen, entgegen den gesetzlichen Regelungen ohne die gesetzlich vorgesehene besondere Kennzeichnung gespeichert. Für die übrigen Nutzer der Anti-Terror-Datei war damit nicht erkennbar, dass es sich hier um gesetzlich besonders geschützte Daten handelt. Das BfV hat zugesagt, die Missstände zu beheben.

Datenabgleich mit Anti-Terror-Listen (Nr. 13.7)

Kritisch stehe ich dem vom Zoll geforderten generellen Abgleich mit den EG-Anti-Terror-Listen bei der Zertifizierung als “Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter” gegenüber. Eine Änderung der dem Abgleich zu Grunde liegenden Dienstanweisung dahingehend, dass nur noch Daten der in sicherheitsrelevanten Bereichen tätigen Beschäftigten abgeglichen werden sollen, hat für die Unternehmen jedenfalls nicht zu mehr Rechtsklarheit geführt.

Körperscanner auf deutschen Flughäfen (Nr. 7.3.1)

Ein gescheiterter Anschlagsversuch Ende 2009 entfachte auch in Deutschland eine Diskussion über die Einführung von ‚Nacktscannern’ auf Flughäfen. Die von mir formulierten Anforderungen an den Einsatz von Körperscannern wurden vom Bundesministerium des Innern aufgegriffen: Die Einführung setzt danach den Nachweis eines echten Sicherheitsgewinns, den Verzicht auf eine Datenspeicherung und den Schutz der Menschenwürde bei der Verarbeitung der Daten sowie ihrer Darstellung voraus. Ein entsprechender Praxistest am Hamburger Flughafen wurde vom Bundesministerium des Innern verlängert.

De-Mail: Die sichere Kommunikation der Zukunft? (Nr. 3.3)

Ziel des De-Mail Projektes ist die sichere und verlässliche elektronische Kommunikation. Trotz der Berücksichtigung wichtiger datenschutzrechtlicher und datenschutztechnischer Forderungen, etwa der optionalen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, sind einige Fragen weiterhin offen. Entscheidend werden die Sicherheit, der Datenschutz und die Transparenz des Verfahrens sowie die Akzeptanz von De-Mail bei den Bürgerinnen und Bürgern sein.

Smart Metering – Der intelligente Stromzähler (Nr. 5.1)

Die intelligente Verknüpfung von Erzeugung und Verbrauch setzt den Einbau von elektronischen Messeinrichtungen, so genannter Smart Meter, voraus, die unter anderem den tatsächlichen Verbrauch anzeigen und diesen an externe Stellen übertragen. Die dabei erhobenen Daten sind hoch sensibel, denn aus ihnen lassen sich detaillierte Erkenntnisse über die individuellen Lebensgewohnheiten gewinnen. Verbindliche Standards für den technischen Datenschutz sowie die IT-Sicherheit bei Smart Metering sind daher unerlässlich. Freiwillige Selbstverpflichtungen der betroffenen Unternehmen genügen nicht.

Cloud-Computing – Datenschutz in der Wolke (Nr. 5.6)

Bei der verteilten Datenverarbeitung im Internet (‚Cloud Computing’) stellt sich die Frage, wie der Datenschutz und die Datensicherheit gewährleistet werden können, wenn im Extremfall nicht einmal bekannt ist, von wem Daten technisch verarbeitet werden und in welchem Land sich die IT-Systeme befinden. Werden personen-bezogene Daten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet, stößt der Ansatz des Cloud Computing datenschutzrechtlich gesehen schnell an seine Grenzen.

RFID-PIA auf europäischer Ebene (Nr. 5.9)

RFID Chips sind in immer mehr Kleidungsstücken, Kundenkarten und Ausweispapieren integriert. Ein auf europäischer Ebene verabschiedetes Papier beschäftigt sich mit den Konsequenzen und Gefährdungen für den Datenschutz. Vorgelagerte Risikoanalysen (Privacy Impact Assessment – PIA) sollen zum Datenschutz beim Einsatz von RFID-Chips beitragen. PIA Reports der Industrie und des Handels sollen den Datenschutzbehörden vor Inbetriebnahme zur Prüfung vorgelegt werden.

Ende eines langen Weges: Die EU-Telekommunikationsrichtlinien wurden beschlossen (4.4)

Die Ende 2009 beschlossenen Änderungen der europäischen Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (ePrivacy-Richtlinie) stärken die Rechte der Nutzer von Telekommunikationsdienstleistungen. So haben Anbieter von Telekommunikationsdiensten bei Datenschutzverstößen die Aufsichtsbehörden und – sofern eine Beeinträchtigung der Privatsphäre zu erwarten ist – auch die Betroffenen zu informieren. Cookies und andere Identifikationsmerkmale dürfen zur Profilbildung nur noch mit Einwilligung der Nutzer gespeichert werden. Im laufenden Gesetzgebungsverfahren, das die Richtlinienänderungen umsetzen soll, wurde dieser Punkt allerdings nicht berücksichtigt. Ich halte eine entsprechende Ergänzung des Telemediengesetzes für dringend erforderlich, damit auch die deutschen Internetnutzer in den Genuss der durch die ePrivacy-Richtlinie verbesserten Datenschutzvorgaben kommen.

Denn sie wissen, wo Du bist – Ortungsdienste im Wandel (6.2)

Die aktuelle Novelle des Telekommunikationsgesetzes verbessert den Schutz gegen eine unlautere ‚klassische’ Handy-Ortung durch den Netzbetreiber, etwa wenn der Vertragsinhaber den Standort des von seinem Partner oder einem sonstigen Dritten genutzten Handys als vorgetäuschte Eigenortung bestimmen lässt. Für die immer bedeutsamere Ortung von Smartphones mittels GPS oder WLAN-Standorten fehlen jedoch weiterhin angemessene Schutzvorkehrungen.

Kontrolle des Kontenabrufverfahrens (Nr. 9.8)

Mit Sorge betrachte ich den stetigen Anstieg der automatisierten Abfrage von Kontostammdaten durch die Behörden. Im Jahr 2010 haben die Finanz- und Sozialbehörden mit rund 58.000 Fällen erneut deutlich mehr Daten abgefragt (2009: 44.000). Die Anzahl der Anfragen hat sich in gerade mal fünf Jahren mehr als verfünffacht. Auch die Zahl der automatisierten Kontenabrufe zur Verfolgung von Straftaten durch Polizei- und Zollbehörden sowie Staatsanwaltschaften hat weiter zugenommen. Im Jahr 2010 erfolgten 105.000 Abrufe, eine Steigerung um 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Ich halte es deshalb für dringend geboten, die Befugnisse zum automatisierten Kontendatenabruf auf den Prüfstand zu stellen.

Elektronischer Entgeltnachweis (ELENA) (Nr. 11.1.3)

Mit dem im Frühjahr 2009 beschlossenen ELENA Verfahrensgesetz wurde nach langer Diskussion eines der größten Datenverarbeitungsvorhaben im Sozialbereich gesetzlich geregelt. Seit Anfang 2010 wurden bereits Daten von mehr als 33 Millionen Beschäftigten im ELENA-Verfahren gespeichert, dessen Zukunft kontrovers diskutiert wird und das Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde ist. Änderungen an dem Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises dürfen nicht zu einer Absenkung der gesetzlich garantierten Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit führen.

Elektronische Gesundheitskarte (3.4)

Im April 2010 wurden die Verantwortlichkeiten und Aufgaben der an der Umsetzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) beteiligten Interessengruppen neu verteilt. Damit soll der Einstieg in den Wirkbetrieb noch in diesem Jahr ermöglicht werden. Die Verzögerungen bei der Einführung der eGK führen zu datenschutzrechtlichen Problemen. So hat die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte Verschlüsselungstechnologie der Gesundheitskarte der ersten Generation bislang nur eine Zulässigkeit bis 2015. Ebenso verzögert sich auch das Wirksam-werden einer gesetzlichen Regelung zum Schutz von Versichertendaten. Ich werde das Projekt weiterhin begleiten und mich für die Einhaltung der in diesem Bereich besonders sensiblen Datenschutzbelange einsetzen.

Verstöße von Krankenkassen bei der Vermittlung privater Zusatzversicherungen (Nr. 15.7)

Aufgrund der außergewöhnlich schweren datenschutzrechtlichen Verstöße zweier gesetzlicher Krankenkassen bei der Kooperation mit einer privaten Kranken-versicherung hatte ich im Anschluss an eine Kontrolle sowohl gegen Mitarbeiter der gesetzlichen Krankenkassen als auch gegen Mitarbeiter des privaten Versicherungs-unternehmens bei den zuständigen Staatsanwaltschaften Strafantrag gestellt. Die gesetzlichen Krankenkassen hatten den mit ihnen verbundenen privaten Krankenkassen Zugang zu zum Teil sehr sensiblen Daten ihrer Versicherten verschafft. Die Stellung der Strafanzeigen liegt mittlerweile drei Jahre zurück. Einige Ermittlungsverfahren, die zwischen den Staatsanwaltschaften Aurich und Oldenburg mehrfach hin und her geschoben wurden, sollen jetzt eingestellt werden, da durch die Verjährung der Tatverdacht entfallen sei. Gefahr für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung geht bisweilen auch von staatsanwaltschaftlicher Untätigkeit aus.

Mangelhaft geschützte Daten bei der Aufgabenwahrnehmung durch private Call-Center (Nr. 11.1.4)

Bei einer gesetzlichen Krankenkasse habe ich schwerwiegende Datenschutzverstöße festgestellt. Zwar betreibt die kontrollierte Krankenkasse zur Kundenkommunikation ein hauseigenes Call-Center. Um jedoch der ganztägigen Servicenachfrage ihrer Versicherten gerecht zu werden, beauftragte die Kasse ein Privatunternehmen, dessen Schwesterunternehmen zur Aufgabenerfüllung privaten Beratern Zugriff auf den gesamten Versichertendatenbestand einschließlich besonders sensibler Gesundheitsdaten ermöglichte. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Gewährleistung des Datenschutzes – insbesondere bei sensiblen Daten – Chefsache ist und nicht auf Mitarbeiter, Auftragnehmer oder sonstige Vertragspartner abgewälzt werden darf.

Hier finden Sie den 23. Tätigkeitsbericht der Jahre 2009/2010 als PDF zum Download

Schaar: Regierung muss beim Datenschutz Tempo machen

Quelle: Zeit online, 12.04.2011

Berlin (dpa) – Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar hat die Bundesregierung aufgefordert, Datenschutz-Defizite zügig zu beheben. Die schwarz-gelbe Koalition habe viele Verbesserungen angekündigt, aber bislang sehr wenig auf den Weg gebracht und noch nichts abgeschlossen. Er erwarte, dass hier Tempo gemacht werde, sagte er bei der Vorlage seines Tätigkeitsberichtes für die Jahre 2009 und 2010 in Berlin. In den vergangenen Jahren hatten mehrere Datenskandale bei Unternehmen wie dem Discounter Lidl, der Deutschen Bahn und der Deutschen Telekom für Wirbel gesorgt.

Peter Schaar: Der Gesetzentwurf zum Arbeitnehmer-Datenschutz soll verbessert werden.

Ein interessantes Interview mit Peter Schaar, dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz, zum Gesetzesentwurf zum Arbeitnehmer-Datenschutzrecht führte Jan-Christoph Kitzler von Deutschlandradio Kultur.

Quelle: Deutschlandradio Kultur, 25.02.2011


http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/interview/1397080/

Im Wortlaut:

“Die Überwachung soll abgebaut werden.”

Bundesdatenschutzbeauftragter Schaar zum neuen Datenschutzgesetz Peter Schaar im Gespräch mit Jan-Christoph Kitzler

Peter Schaar

Peter Schaar (Foto: AP)

 

Der Bundesdatenschutzbeautragte, Peter Schaar, fordert Verbesserungen am Gesetzentwurf zum Arbeitnehmer-Datenschutz. Ziel müsse es auch sein, mehr rechtliche Klarheit zu schaffen.

Jan-Christoph Kitzler: Affären beim Discounter Lidl, bei der Deutschen Bahn oder bei der Telekom haben es gezeigt: Der Datenschutz ist nicht nur ein Problem im Privatleben, wenn zum Beispiel Google mal vorbeischaut, sondern auch in der Berufswelt. Alle drei Unternehmen hatten Mitarbeiter ausgespäht. Mal ging es darum, herauszufinden, ob die Kassiererin im Supermarkt eine Diebin ist, mal, ob ein Mitarbeiter interne Informationen an die Öffentlichkeit gebracht hat.

In allen drei Fällen aber standen Angestellte eines Unternehmens unter Generalverdacht. Dass das so nicht geht, hat inzwischen auch die Bundesregierung erkannt, sie hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der heute erstmals im Bundestag verhandelt wird, zum Angestelltendatenschutz. Ich spreche jetzt darüber mit Peter Schaar, dem Bundesdatenschutzbeauftragten. Schönen guten Morgen!

Peter Schaar: Guten Morgen, Herr Kitzler!

Kitzler: Erst mal zur Klärung: Was ändert sich denn durch das Gesetz, so wie es die Bundesregierung jetzt auf den Weg gebracht hat?

Schaar: Na, vor allem ist es eine Klarstellung. Wir haben im Augenblick im Bundesdatenschutzgesetz allgemeine Abwägungsklauseln, und die legen dann die Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschiedlich aus, und die Arbeitgeber entscheiden dann. Und dazu … Das hat nun dazu geführt, dass sehr viele Überwachungsmaßnahmen durchgeführt wurden, dass auch eine alltägliche Überwachung beiläufig stattfindet, zum Beispiel, wenn man seinen Computer auf dem Büroschreibtisch bedient, und da war dringender Handlungsbedarf. Und die Affären haben in der Tat die Politik offensichtlich überzeugt, dass man da wirklich was tun muss.

Kitzler: Das heißt, der Spielraum für die Arbeitgeber, was man im Rahmen des Datenschutzes machen kann, wird geringer?

Schaar: Das ist richtig, die Überwachung soll abgebaut werden, aber es soll auch Rechtsklarheit geschaffen werden, und beides ist, finde ich, gleichermaßen wichtig.

Kitzler: Datenschutz soll jetzt die Arbeitnehmer schützen, auf der anderen Seite soll es ja auch nicht zu umständlich sein für die Unternehmen, die sollen nicht behindert werden. Jetzt haben sich gestern sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer kritisch geäußert. Ist das jetzt ein gutes oder ein schlechtes Zeichen?

Schaar: Na ja, das kann man so und so sehen, aber offensichtlich gibt es sozusagen in beide Richtungen eine gewisse Unzufriedenheit. Das deutet darauf hin, dass die Richtung insgesamt gar nicht so falsch ist.

Kitzler: Welche Bedenken hat denn der Bundesdatenschutzbeauftragte?

Schaar: Nun, also ich denke, diese Ziele, die ich genannt habe, also Verringerung der Überwachung und Klarstellung, könnten noch etwas stärker dort zum Ausdruck gebracht werden. Der Gesetzentwurf enthält – ich mache das mal an einem Beispiel deutlich – ein Verbot der heimlichen Videoüberwachung. Das finde ich erst mal ganz gut, allerdings war diese heimliche Videoüberwachung in der Vergangenheit auch nur in extremen Ausnahmefällen zulässig.

Auf der anderen Seite sollen aber die Möglichkeiten zur offenen Videoüberwachung sogar erweitert werden, jedenfalls lese ich den Entwurf so, und das würde dann doch ein etwas schlechter Deal sein, und insgesamt hätte man dann möglicherweise sogar mehr Überwachung statt weniger. Zweites Beispiel: Gesundheitsdaten – es ist völlig klar, dass man für bestimmte Arbeitsplätze fitte Arbeitnehmer braucht beziehungsweise Arbeitnehmer, die sich nicht gesundheitlich schweren Gefahren aussetzen, wenn sie auf diesem Arbeitsplatz sind.

Da ist die Regelung doch auch noch unklar, was die Frage anbelangt: Wann dürfen solche Untersuchungen durchgeführt werden? Insbesondere, wenn der Arbeitgeber jemanden nur umsetzen will, dann rechtfertigt das aus meiner Sicht noch keine Gesundheitsuntersuchung, das muss schon in ein Stadium getreten sein, dass der Arbeitnehmer das auch will. Und dann eine Gesundheitsuntersuchung vorzunehmen, dagegen wäre sicherlich nichts einzuwenden.

Kitzler: Da gibt es also noch Klärungsbedarf. Nehmen wir mal einen ganz konkreten Fall: Ein Supermarktfilialleiter stellt jetzt fest, dass in seinem Lager immer wieder Sachen verschwinden. Wie kann er denn auf eine datenrechtlich saubere und doch effiziente Weise herausfinden, wer von seinen Angestellten der Dieb ist?

Schaar: Nun, also zunächst müsste er mal mit den Mitarbeitern sprechen, das ist das Erste, und dann sollte er sicherlich die entsprechenden Räumlichkeiten besser sichern. Aber eine heimliche Videoüberwachung wäre ihm danach dann versagt. Mit einer offenen Videoüberwachung eines Lagerraums oder so etwas dürfte er dann in Zukunft durchaus da weiter vorgehen. Das darf er aber im Augenblick auch.

Kitzler: Durch die sozialen Netzwerke, sozusagen durch das Internet in der Tasche und die immer größere Vernetzung verschwimmt ja auch ein wenig am Arbeitsplatz die Grenze zwischen Beruflichem und Privatem, wenn zum Beispiel auch am Arbeitsplatz private Mails geschrieben werden. Wo sehen Sie denn da die Grenze?

Schaar: Das Problem ist, dass der Gesetzentwurf dazu überhaupt nichts sagt. Das ist so ein weißer Fleck in dem Gesetzentwurf. Diese Privat- beziehungsweise gemischte private und dienstliche Nutzung von E-Mail am Arbeitsplatz – da hätte ich mir doch eine Regelung erwartet, aber der Bundestag kann da ja noch nachbessern.

Kitzler: Die Affären, die ich am Anfang genannt habe, die liegen ja jetzt schon einige Zeit zurück, zum Beispiel diese Lidl-Spitzelaffäre war im Frühjahr 2008. Warum hat denn das eigentlich so lange gedauert?

Schaar: Na ja, gut, die Mühlen des Gesetzgebers mahlen nun mal langsam, und ich habe mich natürlich gefreut, dass überhaupt diese Gesetzgebungsmaschine in Gang gesetzt wurde. Wir Datenschützer fordern ja ein solches Beschäftigen- oder Arbeitnehmerdatenschutzgesetz schon seit vielen Jahren.

Aber lange ist außer, sage ich mal, verbaler Zustimmung bis hin also zur entsprechenden Bundestagsentschließung überhaupt nichts geschehen, jedenfalls hat es an entsprechenden Regierungsaktivitäten gemangelt. Und jetzt liegt ein solcher Gesetzentwurf vor, und ich bin doch sehr dafür, dass der Bundestag sich dem ernsthaft widmet, und das nicht nur diskutiert, sondern auch beschließt.

Kitzler: Einen Punkt habe ich noch gefunden im Gesetzentwurf, der wahrscheinlich auch nicht ganz in Ihrem Sinne ist, da steht nämlich sinngemäß drin, dass Arbeitnehmer, wenn sie datenschutzrechtliche Probleme sehen, sich zuerst an die Geschäftsleitung ihres Unternehmens wenden müssen und dann an den Datenschutzbeauftragten. Werden da die Datenschutzbeauftragten quasi ausgebremst?

Schaar: Da sprechen Sie einen ganz wichtigen Punkt an. Jeder muss das Recht haben, sich auch weiterhin ungefiltert an den Datenschutzbeauftragten zu wenden, und gerade wenn man sagt, du musst dich zunächst erst mal an deinen Arbeitgeber wenden, dann hätte das ja zur Konsequenz, dass man bei schwierigen Situationen dann das doch nicht macht und das dann auch nicht an die Datenschutzbehörde gelangt, die dann auch keine Prüfung durchführt. Das wäre eine ganz schlechte Lösung. Auch hier erwarte ich mir noch eine Verbesserung.

Kitzler: Die Bundesregierung aber will Klarheit schaffen. Heute geht ein Gesetzentwurf zum Beschäftigungsdatenschutz in die erste Lesung in den Bundestag. Das war Peter Schaar, der Bundesdatenschutzbeauftragte. Vielen Dank für das Gespräch!

Schaar: Vielen Dank auch!

Bundesdatenschutzbeauftragter fordert Datensparsamkeit

Das ARD-Hörfunkstudio Berlin hat einen kurzen Beitrag zu der Forderung von Peter Schqaar nach mehr Datensparsamkeit veröffentlicht.

Bundesdatenschutzbeauftragter Schaar fordert mehr Datensparsamkeit

Qzelle: tagesschaz.de, 30.11.2010

Nach WikiLeaks-Veröffentlichungen – Weniger Daten, mehr Schutz

Quelle: tagesschau.de, 30.11.2010

Als Reaktion auf die Veröffentlichung tausender vertraulicher US-Diplomaten-Berichte hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar ein radikales Umdenken bei der Speicherung persönlicher Daten gefordert. “Wir brauchen nicht immer mehr, sondern weniger Daten, und die Daten müssen ordentlich geschützt werden”, sagte Schaar der “Neuen Osnabrücker Zeitung”. Sonst sei zu befürchten, dass demnächst nicht nur diplomatische Korrespondenz, sondern ärztliche Diagnosen, Strafakten oder andere sensible Informationen ihren Weg in das Internet fänden.

Die seit den Terroranschlägen am 11. September 2001 vor allem in den USA vorhandene Datensammelsucht sei “ein Risikofaktor, der kaum zu beherrschen ist”, sagte Schaar weiter. Aber nicht nur in den USA, sondern überall auf der Welt würden immer mehr personenbezogene Daten angehäuft, teilweise sogar – etwa im Bereich der Telekommunikation – ohne jeden Verdacht und Anlass für viele Monate und Jahre. Erhofft worden sei davon ein Zugewinn an Sicherheit. Eingetreten aber sei das Gegenteil, konstatierte der Datenschutzbeauftragte. “Datensparsamkeit ist deshalb das Gebot der Stunde.”

Die Internet-Plattform WikiLeaks hatte am Sonntag mehr als 250.000 Dokumente von US-Diplomaten in aller Welt veröffentlicht. Die Unterlagen aus der Zeit von 2003 bis Februar 2010 enthalten viele Informationen und unangenehme Einschätzungen von US-Diplomaten. Angesichts der Brisanz einiger Dokumente bemühten sich Regierungen weltweit am Montag um Schadensbegrenzung, die USA erhoben heftige Vorwürfe gegen Wikileaks und sprachen von einem “schweren Verbrechen”.

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