PrivCom lädt ein zur 2. Informationsveranstaltung “Datenschutz im Krankenhaus” am 20.09.2011 von 09:00 – 13:30 Uhr in Hamburg.

Quelle:
http://www.privcom.de

 

Aktuelle Befragungen und Untersuchungen zeigen erhebliche Informations- und Handlungsdefizite bei vielen Verantwortlichen im Gesundheitswesen, wenn es um die Anforderungen von Datenschutz und Datensicherheit geht.

Die Experten der Hamburger Datenschutzberatung PrivCom haben modulare Informations- und Dienstleistungsangebote entwickelt, die diese Defizite beheben und Ärzte ebenso wie Verwaltungen bei der Entwicklung von effizientem, maßgeschneidertem Datenschutzmanagement unterstützen.

 

Nach einer ersten Informationsveranstaltung zum Thema “Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme” und sehr positivem Feedback lädt PrivCm zu einer 2. Veranstaltung am 20.09.2011 in Hamburg ein.

 

“Nicht ohne meinen Datenschutzbeauftragten?” titelte das Hamburger Ärzteblatt in der April-Ausgabe. Anlass für den Artikel, in dem Hamburgs stellvertretender Datenschutzbeauftragter Dr. Hans-Joachim Menzel der Frage nachgeht, wann Arztpraxen Datenschutzbeauftragte brauchen, war eine aktuelle Befragung von Arztpraxen in Hamburg zu ihrem Datenschutzmanagement, die sehr bedenkliche Ergebnisse aufgezeigt hat.

 

Ebenfalls erhebliche Datenschutzdefizite in Krankenhäusern waren Grund für eine Arbeitsgruppe der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, sich sehr differenziert mit den Anforderungen in der Praxis des Gesundheitswesens auseinanderzusetzen. Die Ergebnisse wurden in einer “Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme” zusammengefasst und vor wenigen Wochen der Öffentlichkeit vorgestellt:

Die Orientierungshilfe beantwortet Fragen wie: “Darf die Verwaltungskraft bei der Patientenaufnahme die medizinischen Befunde des Patienten aus allen früheren Behandlungen erfahren?”, “Darf fach- und stationsübergreifenden Fachleuten wie Anästhesisten und Physiotherapeuten ein Zugriff auf die Daten aller Patienten eingeräumt werden?” oder “Wie lässt sich technisch einem Missbrauch vorbeugen oder im Nachhinein auf die Spur kommen?” und wird zukünftig der Maßstab sein, an dem die Aufsichtsbehörden die Datenschutzpraxis von Krankenhäusern, aber auch Herstellern von Krankenhausinformationssystemen messen.

 

Die Beraterinnen der PrivCom Datenschutz GmbH, Hamburg, kennen die diffizilen Herausforderungen, die zeitgemäßer Datenschutz an die Verantwortlichen in der Medizin stellt: PrivCom berät und betreut im Gesundheitswesen seit Jahren erfolgreich Auftraggeber unterschiedlicher Größen und Leistungsbereiche.

 

“Die Erleichterungen, die moderne Datenverarbeitung in medizinischen Protessen bietet, sind aus der Praxis nicht mehr wegzudenken. Moderne Prozesse in der Gesundheitsversorgung und die notwendige technische Unterstützung setzen aber auch auf Datenmengen, die verändertes Daten- und Berechtigungsmanagement erfordern.” beschreibt Dr. Bettina Kähler, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin von PrivCom, eine der zentralen Herausforderungen des Themas.

 

Datenschutzberatung für Verantwortliche im Gesundheitswesen

 

PrivCom wird in den kommenden Monaten verstärkt Information und Beratung zu Datenschutz und Datensicherheit im Gesundheitswesen anbieten. Auftakt einer Reihe von Informations- und Schulungsveranstaltungen wird eine halbtägige Veranstaltung am 20.09.2011 in Hamburg sein.

 

Datenschutz im Krankenhaus

Termin: Dienstag, 20.09.2011, 09:00 – 13:30 Uhr

Ort: Netzlink Informationstechnik GmbH

Große Elbstraße 145b

D-22767 Hamburg

 

Die Veranstaltung fokussiert die “Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme”. Sie richtet sich besonders an Verantwortliche für Datenschutz in den Geschäftsführungen und Verwaltungen von Kliniken, an Datenschutzbeauftragte sowie an Ärzte und andere Interessierte.

 

Inhalte werden u. a. sein:

 

- Ärztliche Schweigepflicht im Wandel der technischen Entwicklung

- Rechtliche Anforderungen an eine datenschutzkonforme Gestaltung von Krankenhausinformationssystemen (KIS)

- Übersicht über die technischen Anforderungen an ein datenschutzkonformes KIS

- Organisatorische Umsetzung

 

Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist kostenlos.

Um den individuellen Fragen gerecht werden zu können, beschränken wir die Zahl der Teilnehmer.

Wir bitten Sie deshalb, Ihre Teilnahme frühzeitig bei PrivCom per E-Mail, per Fax oder telefonisch anzumelden:

 

E-Mail: gesundheitswesen[at]privcom.de

 

Tel. +49 (0)40 / 484 090-10

Fax +49 (0)40 / 484 090-11

 

Die schwierigen Aufgabenstellungen von Datenschutz im Gesundheitswesen sind häufig mithilfe der Kompetenz und Erfahrung externer Beratungsunternehmen deutlich effizienter, kostengünstiger und zufriedenstellender zu lösen, als durch die Ausbildung und den Einsatz eigener Mitarbeiter: Besonders der sich weiter verändernde rechtliche Rahmen und das erforderliche hohe Maß an rechtlicher, technischer und organisatorischer Kompetenz setzt einen hohen Grad an Spezialisierung und kontinuierliche Fortbildung voraus.

 

Individuelle, modulare Lösungen aus einem umfassenden Beratungs- und Betreuungsansatz

 

Der Schutz personenbezogener Daten von Patienten ist eine Notwendigkeit, die weit über die ärztliche Schweigepflicht hinaus gesetzlich festgeschrieben ist. Die zu erfüllenden Bedingungen sind aber immer individuell einzuschätzen und zu bewerten – und damit auch das zu entwickelnde Datenschutzmanagement.

“Wir bieten unseren Auftraggebern alle Leistungen modular an und unterstützen unsere Kunden in allen Phasen und Aufgaben des Datenschutzes und der Datensicherheit.”, erläutert Dr. Kähler die Konzeption des Leistungsportfolio von PrivCom. “Basis der Entscheidung, welche Leistungen von uns eingesetzt werden sollen, ist häufig eine erste Analyse bzw. ein Audit des jeweiligen Datenschutz- und Datensicherheitsstatus bei unserem Auftraggeber.”

 

Von der Analyse des Status Quo über die Entwicklung und Umsetzung regelkonformer Maßnahmen und Prozesse bis zur Schulung der Mitarbeiter.

 

Zu den Leistungen von PrivCom für Auftraggeber zählen Rechtsgutachten ebenso wie Audits, Risikoanalysen und technische Sicherheitskonzepte. PrivCom übernimmt für Kunden die Funktion des externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder berät Datenschutzbeauftragte. Das PrivCom-Team erarbeitet auf die jeweiligen Notwendigkeiten maßgeschneiderte Schulungen und führt diese vor Ort durch.

 

Informationsveranstaltung Datenschutz im Gesundheitswesen – PrivCom thematisiert Datenschutz im Krankenhaus am 22.06.2011 in Hamburg

Quelle: presseschleuder.com, 23.05.2011

Hamburg, 23.05.2011

Aktuelle Befragungen und Untersuchungen zeigen erhebliche Informations- und Handlungsdefizite bei vielen Verantwortlichen im Gesundheitswesen, wenn es um die Anforderungen von Datenschutz und Datensicherheit geht.

Die Experten der Hamburger Datenschutzberatung PrivCom haben modulare Informations- und Dienstleistungsangebote entwickelt, die diese Defizite beheben und Ärzte ebenso wie Verwaltungen bei der Entwicklung von effizientem, maßgeschneidertem Datenschutzmanagement unterstützen.

Auftakt einer Reihe von Informations- und Schulungsveranstaltungen wird eine Informationsveranstaltung am 22.06.2011 in Hamburg sein.

“Nicht ohne meinen Datenschutzbeauftragten?” titelte das Hamburger Ärzteblatt in der April-Ausgabe. Anlass für den Artikel, in dem Hamburgs stellvertretender Datenschutzbeauftragter Dr. Hans-Joachim Menzel der Frage nachgeht, wann Arztpraxen Datenschutzbeauftragte brauchen, war eine aktuelle Befragung von Arztpraxen in Hamburg zu ihrem Datenschutzmanagement, die sehr bedenkliche Ergebnisse aufgezeigt hat.

Ebenfalls erhebliche Datenschutzdefizite in Krankenhäusern waren Grund für eine Arbeitsgruppe der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, sich sehr differenziert mit den Anforderungen in der Praxis des Gesundheitswesens auseinanderzusetzen. Die Ergebnisse wurden in einer “Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme” zusammengefasst und vor wenigen Wochen der Öffentlichkeit vorgestellt:

Die Orientierungshilfe beantwortet Fragen wie: “Darf die Verwaltungskraft bei der Patientenaufnahme die medizinischen Befunde des Patienten aus allen früheren Behandlungen erfahren?”, “Darf fach- und stationsübergreifenden Fachleuten wie Anästhesisten und Physiotherapeuten ein Zugriff auf die Daten aller Patienten eingeräumt werden?” oder “Wie lässt sich technisch einem Missbrauch vorbeugen oder im Nachhinein auf die Spur kommen?” und wird zukünftig der Maßstab sein, an dem die Aufsichtsbehörden die Datenschutzpraxis von Krankenhäusern, aber auch Herstellern von Krankenhausinformationssystemen messen.

Die Beraterinnen der PrivCom Datenschutz GmbH, Hamburg, kennen die diffizilen Herausforderungen, die zeitgemäßer Datenschutz an die Verantwortlichen in der Medizin stellt: PrivCom berät und betreut im Gesundheitswesen seit Jahren erfolgreich Auftraggeber unterschiedlicher Größen und Leistungsbereiche.

“Die Erleichterungen, die moderne Datenverarbeitung in medizinischen Prozessen bietet, sind aus der Praxis nicht mehr wegzudenken. Moderne Prozesse in der Gesundheitsversorgung und die notwendige technische Unterstützung setzen aber auch auf Datenmengen, die verändertes Daten- und Berechtigungsmanagement erfordern.” beschreibt Dr. Bettina Kähler, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin von PrivCom, eine der zentralen Herausforderungen des Themas.

Datenschutzberatung für Verantwortliche im Gesundheitswesen

PrivCom wird in den kommenden Monaten verstärkt Information und Beratung zu Datenschutz und Datensicherheit im Gesundheitswesen anbieten. Auftakt einer Reihe von Informations- und Schulungsveranstaltungen wird eine halbtägige Veranstaltung am 22.06.2011 in Hamburg sein.

Datenschutz in Krankenhäusern

22.06.2011, 15:00 – 18:30 Uhr

PrivCom Datenschutz GmbH, Behringstr. 28a, 22765 Hamburg

Die Veranstaltung fokussiert die “Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme”. Sie richtet sich besonders an Verantwortliche für Datenschutz in den Geschäftsführungen und Verwaltungen von Kliniken, an Datenschutzbeauftragte sowie an Ärzte und andere Interessierte.

Inhalte werden u. a. sein:

- Ärztliche Schweigepflicht im Wandel der technischen Entwicklung

- Rechtliche Anforderungen an eine datenschutzkonforme Gestaltung von Krankenhausinformationssystemen (KIS)

- Übersicht über die technischen Anforderungen an ein datenschutzkonformes KIS

- Organisatorische Umsetzung

Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist kostenlos.

Um den individuellen Fragen gerecht werden zu können, beschränken wir die Zahl der Teilnehmer.

Wir bitten Sie deshalb, Ihre Teilnahme frühzeitig bei PrivCom per E-Mail, per Fax oder telefonisch anzumelden:

PrivCom Datenschutz GmbH

Behringstr. 28a

22765 Hamburg

Tel. +49 (0)40 / 484 090-10

Fax +49 (0)40 / 484 090-11

E-Mail: gesundheitswesen[at]privcom.de

Die schwierigen Aufgabenstellungen von Datenschutz im Gesundheitswesen sind häufig mithilfe der Kompetenz und Erfahrung externer Beratungsunternehmen deutlich effizienter, kostengünstiger und zufriedenstellender zu lösen, als durch die Ausbildung und den Einsatz eigener Mitarbeiter: Besonders der sich weiter verändernde rechtliche Rahmen und das erforderliche hohe Maß an rechtlicher, technischer und organisatorischer Kompetenz setzt einen hohen Grad an Spezialisierung und kontinuierliche Fortbildung voraus.

Individuelle, modulare Lösungen aus einem umfassenden Beratungs- und Betreuungsansatz

Der Schutz personenbezogener Daten von Patienten ist eine Notwendigkeit, die weit über die ärztliche Schweigepflicht hinaus gesetzlich festgeschrieben ist. Die zu erfüllenden Bedingungen sind aber immer individuell einzuschätzen und zu bewerten – und damit auch das zu entwickelnde Datenschutzmanagement.

“Wir bieten unseren Auftraggebern alle Leistungen modular an und unterstützen unsere Kunden in allen Phasen und Aufgaben des Datenschutzes und der Datensicherheit.”, erläutert Dr. Kähler die Konzeption des Leistungsportfolio von PrivCom. “Basis der Entscheidung, welche Leistungen von uns eingesetzt werden sollen, ist häufig eine erste Analyse bzw. ein Audit des jeweiligen Datenschutz- und Datensicherheitsstatus bei unserem Auftraggeber.”

Von der Analyse des Status Quo über die Entwicklung und Umsetzung regelkonformer Maßnahmen und Prozesse bis zur Schulung der Mitarbeiter.

Zu den Leistungen von PrivCom für Auftraggeber zählen Rechtsgutachten ebenso wie Audits, Risikoanalysen und technische Sicherheitskonzepte. PrivCom übernimmt für Kunden die Funktion des externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder berät Datenschutzbeauftragte. Das PrivCom-Team erarbeitet auf die jeweiligen Notwendigkeiten maßgeschneiderte Schulungen und führt diese vor Ort durch.

PrivCom Datenschutz GmbH

Behringstr. 28a

22765 Hamburg

Tel. +49(40) 484 090-10

Fax +49(40) 484 090-11

E-Mail: info[at]privcom.de

PrivCom Datenschutz im Internet

Muss Ihre Organisation einen Datenschutzbeauftragten bestellen? Checken Sie selbst!

Unter dem Titel “Checken Sie selbst!” bietet die Hamburger Datenschutzberatung PrivCom Datenschutz einen kostenlosen digitalen Datenschutz-Check.

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Unter bestimmten im BDSG genannten Voraussetzungen entfällt die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Wer entgegen den gesetzliche Vorschriften keinen Datenschutzbeauftragten bestellt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 S. 1 BDSG).

Der DSB-Check:

Muss Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen?

Finden Sie kostenfrei und unverbindlich heraus, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Von Ihrem Ergebnis sind Sie nur wenige Klicks entfernt.

Zum PrivCom DSB-Check

Zeigt Google Street View neue Notwendigkeiten des Datenschutzes auf?

Google Street View ist in aller Munde. Seit Wochen reißen die Nachrichten über den Dienst nicht ab, der demnächst Häuser und Straßenzüge der zwanzig größten Städte Deutschlands als Bild im Internet veröffentlichen will. Warnungen und Proteste dominieren die Berichte und Kommentare der aktuellen Medien. Die Kripo warnt, Einbrecher könnten Google nutzen. Verbraucherschützer fordern zum Widerspruch auf, Datenschützer verlangen eine Google-Hotline. Vom Ausverkauf der Identität ist die Rede und von rechtlichen Unklarheiten. Das Hamburger Abendblatt bildet mehr oder weniger bekannte Bürgerinnnen und Bürger der Elbmetropole mit Foto ab – “Diese Hamburger sagen Nein zu Google Street View”.
Wir reiben uns teils verwundert, teils angenehm überrascht die Augen. Verwundert, weil Menschen, die in den vergangenen Wochen Datenschutzthemen öffentlich aufgegriffen haben, als “Spaßbremsen” oder “Kontroll-Freaks” diskreditiert wurden. Es schien, als ob die breite Öffentlichkeit jeden neuen Datenschutzskandal einfach schulterzuckend zur Kenntnis nahm. “Die Großkonzerne tun doch ohnehin was sie wollen und im Übrigen machen wir doch selber alles im Internet öffentlich – warum sich also aufregen.”, war und ist eine weitverbreitete Haltung.
Die Verwunderung und die angenehme Überraschung sind jedoch zwei Seiten derselben Medaille. Endlich regt sich wenigstens ansatzweise öffentlicher Protest gegen Praktiken, die auch an anderer Stelle angeprangert werden müssten. Wir meinen, man muss gar nicht Einbrecher und anderes mutmaßliches Übel als Argument gegen Google Street View ins Feld führen. Denn mit Streetview überschreitet Google eine Grenze, die sehr bedenklich ist: Informationen zu Menschen werden von einem Unternehmen veröffentlicht, ohne dass Betroffene vor der Veröffentlichung dieser Informationen eine Einwilligung oder gar Zustimmung existiert. Google macht Geschäfte mit zu schützenden persönlichen Daten, ohne dass die Betroffenen Informationen darüber erhalten, was mit diesen Daten geschieht.
Die Verantwortlichen von Google suggerieren, dass dies alles nur zu unserem Besten geschieht. Wenn das so ist, könnten sie ja offen sagen, was das Unternehmen mit unseren Daten und Bildern tun wird.
Um es klar zu sagen: Wir sind gar nicht gegen technischen Fortschritt und gegen die Verwendung unserer Daten. Aber wir möchten wissen, was damit geschieht und wir wollen das Recht haben, Nein zu sagen. Diese Aufforderung geht nicht nur an Google, sondern auch an Apple und all die vielen größeren und kleineren Firmen, die ihr Geld damit verdienen, unser tägliches Tun mit technischen Mitteln auszuwerten, ohne dass wir es auch nur ahnen.
An die Regierung geht die Aufforderung, nicht in Hektik eine Lex Google zu schaffen, sondern sich endlich umfassend und übergreifend um ein zeitgemäßes Datenschutzrecht zu kümmern, das technikneutral formuliert ist und mit den Entwicklungen der Moderne Schritt halten kann. Die entsprechenden Vorschläge hat die Kommission um Prof. Roßnagel bereits im Jahr 2001 vorgelegt. Sie müssen nur aufgenommen und umgesetzt werden. “Sach bloß!” möchte man norddeutsch ausrufen, wenn Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) “ein Gesamtkonzept zur Regulierung des Internets” mit der Begründung ankündigt, viele Regelungen stammten “noch aus einer Zeit, in der das Internet noch nicht weit verbreitet war”. Sach bloß. Wir wüssten noch ein paar Dinge, die mindestens so dringend praktikabler Regelungen bedürfen wie Google Street View, Frau Ministerin. Der Datenschutz im Gesundheitswesen ist mangels praktikabler Regelungen faktisch in weiten Bereichen außer Kraft gesetzt. Das sogenannte Cloud Computing breitet sich immer weiter aus, ohne dass diejenigen, die Datenspeicherung in den Wolken einsetzen, die Risiken für ihre Daten wirklich kennen – um nur zwei Beispiele zu nennen.
Hoffen wir, dass der Google-Protest nicht nur ein kurzes Strohfeuer, sondern der Anfang eines neuen verantwortlichen Bewusstseins für Datenschutz ist. Es ist höchste Zeit.

Mit freundlicher Genehmigung der Privcom Datenschutz GmbH, Hamburg.

http://www.privcom.de

Business Lunch zu Datensicherheit und Cloud IT am 3.6.2010 in Hamburg

Datensicherheit und Cloud IT: wie passt das zusammen?

Dr. Bettina Kähler informiert am 3. Juni 2010 über die Vereinbarkeit von Datenschutz und Cloud Computing

In der jüngeren Vergangenheit wurde viel über Cloud Computing diskutiert und geschrieben. Die Chancen und Vorteile vom “Rechnen-Lassen in der digitalen Wolke” haben besonders bei sehr kostenorientierten IT-Verantwortlichen großen Eindruck hinterlassen.

Datenverarbeitung in der Wolke hat aber durchaus Merkmale, die besonders aus Datensicherheitserwägungen und aus datenschutzrechtlicher Sicht bedacht und berücksichtigt werden sollten.

Dr. Bettina Kähler, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin der PrivCom Datenschutz GmbH, Hamburg, informiert am 3. Juni 2010 im Rahmen der Veranstaltung “4 Schritte zur Datensicherheit” über die rechtlichen Aspekte, die im Thema Cloud Computing zu beachten sind. Erfahren Sie, welche gesetzlichen Pflichten beachtet werden müssen und welche Rechte Sie als Nutzer der Cloud haben.

Wir laden Sie herzlich ein, an dieser Veranstaltung teilzunehmen:

Business Lunch

4 Schritte zur Datensicherheit

Donnerstag, 3. Juni 2010, 09:00 – ca. 13:00 Uhr

25HOURS Hotel Hamburg, Paul-Dessau-Strasse 2,

22761 Hamburg

Die Teilnahme an der Veranstaltung und dem sich anschließenden 2-Gang-Mittgessen ist bei vorheriger Anmeldung kostenlos.

Weitere Informationen und Anmeldung:

PrivCom Datenschutz GmbH


http://www.privcom.de

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