Telekom und Datenschutz – zwei Welten treffen aufeinander

Der Telekom-Konzern zählt bedauerlicherweise zu den Unternehmen, die trotz diverser nachgewiesener Straftaten auch im Datenschutzrecht scheinbar unbelehrbar ist. Das verantwortliche Management veröffentlicht zwar großspurig Datenschutzberichte, stellt aber im sonstigen Geschäftsgebahren immer wieder deutlich zur Schau, dass die Prinzipien und Leitlinien von angemessenem Datenschutz bei der Telekom den sonstigen Geschäftsineressen untergeordnet werden.

Vom Saulus zum Paulus?

Leider nicht im Falle der Telekom.

Einen sehr aussagestarken Beitrag hat Claudia Tödtmann vor einigen Wochen inm Blog “Tödtmanns Management-Blog” auf der Site der Wirtschaftsoche (wiwo.de) veröffnetlicht:

http://www.wiwo.de/blogs/management/2011/05/12/wenn-datenschutz-den-falschen-schutzt/?comments=all#comment-2204

Lesenswert!

Datenschutz im Saarland künftig unter einheitlicher Aufsicht

Der saarländische Landtag berät am Mittwoch über den Plan der Landesregierung, ein unabhängiges Datenschutzzentrum einzurichten.

Quelle: Saarbrücker Zeitung, 09.04.2011

Saarbrücken. Unter diesem Dach sollen unter der Leitung der Landesdatenschutzbeauftragten Judith Thieser die Zuständigkeiten für den Datenschutz im öffentlichen und im nichtöffentlichen Bereich zusammengefasst werden.

Bisher ist die Zuständigkeit für Datenschutz-Verstöße in der Privatwirtschaft, wie sie in der Vergangenheit etwa bei der Telekom oder bei Lidl vorkamen, im Innenministerium angesiedelt. Diese Praxis steht jedoch im Widerspruch zur vom EU-Recht geforderten “völligen Unabhängigkeit” der Datenschutz-Aufsicht für den nichtöffentlichen Bereich, wie der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom März 2010 festgestellt hatte. Damit hatte sich der frühere Landesdatenschutzbeaufragte Roland Lorenz mit seiner Ansicht durchgesetzt, der die Ansiedlung der Kontrollbehörde im Innenministerium schon seit Jahren heftig kritisiert hatte.

Die Amtszeit von Lorenz, der als ausgesprochen regierungskritisch galt, war im vorigen Jahr nicht mehr verlängert worden, nachdem Ministerpräsident Peter Müller (CDU) von seinem Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht und dem Landtag Thieser für das Amt vorgeschlagen hatte. Der nun vorliegende Gesetzentwurf von Innenminister Stephan Toscani (CDU) sieht dem Koalitionsvertrag gemäß vor, dass das Vorschlagsrecht des Ministerpräsidenten gestrichen und auf den Landtag übertragen wird.

Thieser soll künftig für die Ahndung und Verfolgung aller Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Datenschutzes zuständig sein. Wer gegen ihre Entscheidungen klagen will, kann direkt das Verwaltungsgericht anrufen, muss also kein Widerspruchsverfahren betreiben.

In Toscanis Entwurf heißt es, der wachsende elektronische Datenaustausch zwischen öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen erfordere eine einheitliche Beratung und Überwachung. Dies schaffe Synergieeffekte.

Manager der Deutschen Telekom vor Gericht

Während Staatsanwälte Untersuchungen gegen Mitglieder des Telekom Top-Managements wegen des Verdachts der Bestechung führen, laufen fast unbemerkt zeitgleich die Verhandlungen gegen die Hauptangeklagten der Telekom-Bespitzelungsaffäre.

Einen interessanten Artikel zu dem aktuellen Prozessverlauf hat ZEIT ONLINE veröffentlicht.

Quelle: ZEIT ONLINE, 3.9.2010

Spitzelaffäre
Hauptangeklagter belastet Ex-Telekom-Chef

Der einstige Konzernchef Ricke wusste offenbar früh von dem Plan, Mitarbeiter, Gewerkschafter und Journalisten zu bespitzeln. Nun drohen dem Ex-Manager neue Ermittlungen.

Zwei Jahre lang bespitzelte die deutsche Telekom Mitglieder des eigenen Aufsichtsrats, Gewerkschafter und Journalisten. 2005 und 2006 wurden rund 50 Personen – unter ihnen ver.di-Chef Frank Bsirske – über ihre Telefonverbindungsdaten ausgespäht.
Nach der ersten Aussage des Hauptangeklagten Klaus T., dem ehemaligen Sicherheitschef der Telekom, steht nach dem ersten Prozesstag nun Ex-Konzernchef Kai-Uwe Ricke wieder im Fokus der Justiz. Ricke soll bereits wesentlich früher als bisher bekannt in die Bespitzelungspläne eingeweiht gewesen sein. T. gab zu Protokoll, er haben Ricke bereits im Januar 2005 in einem Vier-Augen-Gespräch vorgeschlagen, die Telefondaten von mutmaßlichen Insidern zu erfassen – ein klarer Rechtsverstoß. Ricke hätte demnach die illegalen Schnüffelmethoden schon damals verbieten können.

Der ermittelnde Staatsanwalt Ulrich Keuser will der neuen Spur nachgehen: “Falls das stimmt, könnten die Ermittlungen gegen Ricke wieder aufgenommen werden.” Er werde viele Fragen an T. haben, wenn die Verhandlung nächsten Freitag weitergeht.

T. bekannte sich “uneingeschränkt” zu seiner Verantwortung für die Datenauswertung. Der frühere Sicherheitschef der Telekom betonte jedoch, er habe dies nicht getan, “um jemanden zu schädigen”, sondern um Schaden vom Konzern abzuwenden. Den Vorwurf, Telekom-Vermögen veruntreut zu haben, wies er zurück.

Angeklagt sind insgesamt drei frühere Konzernmitarbeiter und der Chef einer externen Berliner EDV-Firma. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen den gemeinschaftlichen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vor sowie die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses. Sie sollen vom damaligen Telekom-Chef Ricke beauftragt worden sein, eine undichte Stelle im Aufsichtsrat zu ermitteln. Die Telekom-Führung war 2005 fieberhaft auf der Suche nach einem Insider, der Interna an die Presse weitergab. Ricke hatte deshalb die Konzernsicherheit mit der Suche nach dem Informanten beauftragt.

Mit dem Prozess begann die juristische Aufarbeitung einer der größten Datenschutzskandale in der Geschichte der Bundesrepublik. Wie lang das Verfahren dauert, ist bislang noch nicht absehbar. Das Landgericht setzte bislang insgesamt zwölf Verhandlungstermine bis Ende Oktober an. Die ersten Zeugen sollen ab Mitte September aussagen. Auch Ricke und Ex-Aufsichtsratsvorsitzender Klaus Zumwinkel werden am 6. Oktober aussagen müssen.

Gegen beide Manager hatte die Justiz im Zuge der Spitzelaffäre ebenfalls ermittelt. Die Staatsanwaltschaft hatte dies jedoch im Juni eingestellt. Sie hatte Ricke und Zumwinkel verdächtigt, die Ausspäh-Aktionen in Auftrag gegeben zu haben. Dies konnte den Managern jedoch nicht nachgewiesen werden. Nun könnten die Ermittler einen neuen Versuch unternehmen.

Datenschutz als wichtiger Teil unternehmerischer Verantwortung

Wirtschafts-, Sozial-, Politik- und Kommunikationswissenschaftler messen der Corporate Responsibilty (CR) von Unternehmen weiter wachsende Bedeutung bei. Corporate Responsibility oder Unternehmensverantwortung beschreibt den Grad des Verantwortungsbewusstseins eines Unternehmens in Bezug auf die Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit auf die Gesellschaft, die Mitarbeiter, die Umwelt und das wirtschaftliche Umfeld.
In einer Zeit, in der Arbeitgeber sich auf stärkeren Wettbewerb um qualifizierte, engagierte Mitarbeiter einstellen, und in der Kunden und Partner immer stärker auf gelebte Verantwortung von Unternehmen achten, wird der Grad der jeweiligen Unternehmensverantwortung häufig zum entscheidenden Erfolgsfaktor.
Eine wichtige Rolle innerhalb der verschiedenen Faktoren, die insgesamt Corporate Responsibility bestimmen, spielt das Thema Datenschutz.

Immer mehr Unternehmen veröffentlichen Berichte über ihre Corporate Responsibility – und ein Abschnitt zum Thema Datenschutz ist für viele ein fester Bestandteil. Nachdem Corporate Responsibility Reports zunächst vor allem von größeren Unternehmen und Konzernen regelmäßig herausgegeben wurden, kommen mittlerweile auch immer mehr mittelständische Unternehmen dazu, CR zu einem nach innen und außen getragenen Thema zu machen. CR wird zum Unternehmenskapital, und Unternehmen, die das Gebot zu Transparenz missachten, schaden sich mittelfristig selbst.

Vom Saulus zum Paulus?
Eine ganz besonders bemerkenswerte Entwicklung ist bei der Deutschen Telekom zu beobachten: Der Dienstleistungskonzern, der in der jüngeren Vergangenheit noch durch die sog. Bespitzelungsaffäre negative Schlagzeilen machte, glänzt seit diesem Jahr mit vorbildlichem Verhalten. Ein Auszug aus dem „Corporate Responsibility Bericht 2010“ der Deutschen Telekom:
„…Transparenz: Datenschutzbericht, Datenschutz-Homepage und „Open Book“.
Für die Telekom ist es besonders wichtig, das Thema Datenschutz transparent zu gestalten. Um der Öffentlichkeit Informationen rund um die Handlungsfelder Datenschutz und Datensicherheit zugänglich zu machen, veröffentlicht sie als erstes der DAX-30-Unternehmen jährlich einen Datenschutzbericht, der sämtliche Vorgänge im Konzern dokumentiert, die das Thema betreffen. …“
http://cr-bericht.telekom.de/site10/de/strategischer-ansatz/compliance/datenschutz-und-sicherheit/index.php

Auch die Deutsche Bahn AG, die für Verletzungen des Datenschutzrechts vor Kurzem eine Geldstrafe von mehr als einer Million Euro zahlen musste, bemüht sich Konsequenzen mit Außenwirkung zu ziehen. So hat der Transportkonzern in diesem Jahr einen „Datenschutz-Beirat“ gegründet, der den Konzern-Vorstand in allen Fragestellungen von Datenschutz und Datensicherheit beraten soll.

Bedauerlicherweise sind nicht alle bereits „ertappten Sünder“ so lernfähig:
So tauchen die Begriffe Datenschutz und Datensicherheit in dem Kapitel „Verantwortung“ der elektronischen Selbstdarstellung des in die Schlagzeilen gekommenen Einzelhandelsdiscounters Lidl nicht einmal auf.

Aber wir wollen die Hoffnung nicht aufgeben, oder?

Alexander Kroll
Alexander Kroll Public Relations
http://www.alexander-kroll-online.de/

PrivCom Datenschutz GmbH – Hamburg
Datenschutzberatung
http://www.privcom.de/

SehensWerte…

Datenschtz: Fragen an Peter Schaar

Peter Schaar, Bundesdatenschutzbeuaftragter, beantwortet Fragen zu aktuellen Herausforderungen und Perspektiven des Datenschutzes als Konsequenzen aus Datenschutzpannen.

Follow

Bekomme jeden neuen Artikel in deinen Posteingang.

%d Bloggern gefällt das: